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Welche Hunde brauchen einen Hundeführerschein?

Ob du einen Hundeführerschein brauchst, hängt vom Bundesland ab. Bei der Rasse oder der Größe deines Hundes kann es einen Unterschied machen. Niedersachsen und Bremen verlangen die Sachkunde von fast allen neuen Haltern. In Nordrhein-Westfalen zählt die Größe. In vielen anderen Ländern zählt nur, ob der Hund als gefährlich gilt. Stand: Oktober 2026.

Auf dieser Seite
  1. Die Regel in allen 16 Bundesländern
  2. Was bedeutet die 40-cm-20-kg-Regel in NRW?
  3. Rasselisten oder Einzelfall: Was gilt für meinen Hund?
  4. Steht der Rottweiler auf der Liste?
  5. Wer muss den Nachweis haben: Halter oder auch Gassigeher?
  6. Wer ist von der Pflicht ausgenommen?
  7. Vorbereiten mit Hundeführerschein Deutschland

Die Regel in allen 16 Bundesländern

Hier steht jeweils die Kernregel in einer Zeile. Für deinen Einzelfall gilt, was deine örtliche Behörde sagt.

Baden-WürttembergKeine allgemeine Pflicht. Sachkunde brauchst du für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.BayernKeine Sachkundeprüfung für Halter. Bei Listenrassen braucht es eine Erlaubnis (Kategorie 1) oder ein Gutachten mit Negativzeugnis (Kategorie 2).BerlinFreiwillig, wenn du deinen Hund von der Leinenpflicht befreien willst. Pflicht bei gefährlichen Hunden.BrandenburgPflicht nur, wenn die Behörde deinen Hund wegen seines Verhaltens als gefährlich festgestellt hat. Keine Rasseliste.BremenPflicht für alle, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund aufnehmen. Hunde von vor diesem Datum sind grundsätzlich ausgenommen.HamburgKeine Sachkundepflicht. Die Gehorsamsprüfung ist freiwillig und führt zur Befreiung von der Anleinpflicht.HessenPflicht nur für gefährliche Hunde. Das sind Listenrassen wie der Rottweiler und Hunde, die auffällig geworden sind.Mecklenburg-VorpommernPflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde als gefährlich festgestellt hat. Keine Rasseliste.NiedersachsenPflicht für alle, die zum ersten Mal einen Hund halten. Theorie vor dem Hund, Praxis im ersten Jahr.Nordrhein-WestfalenPflicht für Hunde ab 40 cm oder 20 kg, für Listenhunde und für als gefährlich eingestufte Hunde.Rheinland-PfalzPflicht nur für gefährliche Hunde. Auf der Liste stehen drei Rassen und Typen.SaarlandPflicht nur für gefährliche Hunde. Drei Rassen können die Vermutung mit einem Wesenstest widerlegen.SachsenPflicht nur für gefährliche Hunde. Bei drei Rassen wird die Gefährlichkeit vermutet.Sachsen-AnhaltSachkunde nur bei Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Listenrassen brauchen einen Wesenstest.Schleswig-HolsteinPflicht nur bei als gefährlich eingestuften Hunden. Sonst freiwillig, teils mit Hundesteuer-Ermäßigung.ThüringenPflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde nach einem Wesenstest als gefährlich festgestellt hat.

Was bedeutet die 40-cm-20-kg-Regel in NRW?

In Nordrhein-Westfalen heißt das oft die 20/40-Regel. Sie steht in § 11 des Landeshundegesetzes. Dein Hund ist ein großer Hund, wenn er ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe erreicht oder mindestens 20 kg wiegt. Eines von beidem genügt.

Dann zeigst du deiner Behörde an, dass du den Hund hältst. Außerdem weist du Sachkunde nach. Dazu kommen Zuverlässigkeit, ein Mikrochip und eine Haftpflichtversicherung.

  • Maßgeblich ist, was der Hund ausgewachsen erreicht. Bei einem Welpen mit unklarer Endgröße frag dein Ordnungsamt.
  • Bleibt ein Hund ausgewachsen unter 40 cm und 20 kg und steht nicht auf der Liste, löst er keine Pflicht aus.
  • Ein Labrador, ein Schäferhund oder ein Golden Retriever ist ein großer Hund. Ein Rottweiler ist ein Listenhund, auch wenn er mehr als 40 cm hat.

Für Listenhunde und gefährliche Hunde gilt in NRW ein eigener, strengerer Weg mit Erlaubnis.

Rasselisten oder Einzelfall: Was gilt für meinen Hund?

Die Länder gehen zwei Wege, manche kombinieren sie. Bei einer Rasseliste gilt ein Hund wegen seiner Rasse als gefährlich oder wird als gefährlich vermutet. Bei der Einzelfallregel prüft die Behörde das Verhalten des einzelnen Hundes.

  • Mit Rasseliste: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
  • Ohne Rasseliste: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dort zählt das Verhalten des Hundes.
  • Auch mit Liste gibt es meist die Einzelfallregel. Ein Hund kann also nach einem Biss als gefährlich eingestuft werden, auch wenn seine Rasse nicht gelistet ist.
  • Eine Kreuzung mit einer Listenrasse zählt in vielen Ländern mit. In Nordrhein-Westfalen und Hamburg musst du im Zweifel nachweisen, dass dein Hund keine Kreuzung ist.

Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier stehen in fast allen Ländern mit Liste. Brandenburg hat seit Juli 2024 keine Rasseliste mehr. Dort gilt allein das Verhalten.

Steht der Rottweiler auf der Liste?

Das hängt vom Land ab. Der Rottweiler steht auf der Liste in Bayern (Kategorie 2), in Hamburg (zweite Liste), in Hessen und in Nordrhein-Westfalen (Gruppe B).

In den übrigen Ländern mit Liste steht er nicht darauf, etwa in Bremen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Sachsen-Anhalt. In Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es keine Rasseliste. Dort gilt er nur dann als gefährlich, wenn er durch sein Verhalten auffällt.

Auf den Listen gilt die Gefährlichkeit oft nur als vermutet. In Bayern, Hamburg und im Saarland kannst du die Vermutung mit einem Gutachten oder Wesenstest widerlegen.

Wer muss den Nachweis haben: Halter oder auch Gassigeher?

In der Regel musst du als Halterin oder Halter den Nachweis haben. In Niedersachsen brauchen Familienmitglieder, die den Hund nur ausführen, keinen Nachweis. In NRW gilt das bei großen Hunden nach Auskunft der Tierärztekammer Nordrhein auch. Bei Listenhunden und gefährlichen Hunden braucht die Person eine eigene Sachkunde und muss mindestens 18 sein.

In Hessen brauchen auch andere Personen, die den gefährlichen Hund außerhalb des Grundstücks führen, einen Nachweis.

Wer ist von der Pflicht ausgenommen?

Viele Länder nennen Berufsgruppen und Hunde im Dienst als ausgenommen oder als schon sachkundig. Dazu zählen oft Tierärzte, Diensthunde, Blindenführhunde und Rettungshunde. Auch Jagdhunde im Einsatz sind meist ausgenommen.

In Niedersachsen bist du außerdem befreit, wenn du zuletzt zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hast. Das gilt für die zehn Jahre vor der Anschaffung.

Vorbereiten mit Hundeführerschein Deutschland

Hundeführerschein Deutschland bereitet dich auf die Theorie vor, mit den amtlichen Fragen aus NRW, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die anderen Bundesländer gibt es unabhängige Übungsfragen, dazu praktische Übungen mit dem Hund.

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