Auf dieser Seite
- Wer braucht die Sachkunde in Rheinland-Pfalz?
- Listenhunde und gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz
- So läuft die Prüfung ab
- Wer prüft und wo meldest du dich an?
- Was kostet die Sachkunde?
- Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
- Umzug und Anerkennung
- Rechtsgrundlage
- Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
- Rassen und Gruppen
Wer braucht die Sachkunde in Rheinland-Pfalz?
Nur, wer einen gefährlichen Hund halten will. Dafür brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde. Eine Voraussetzung ist der Sachkundenachweis (§ 3 LHundG). Für andere Hunde gibt es in diesem Landesgesetz keine Prüfpflicht.
Gefährlich sind vier Gruppen. Das sind bissige Hunde und Hunde, die Wild oder Vieh hetzen oder reißen. Dazu zählen Hunde, die Menschen aggressiv angesprungen haben, und Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft oder Schärfe (§ 1 Abs. 1 LHundG). Dazu kommen die Rassen der Liste.
Der Nachweis gilt nur für den Hund, mit dem du die Prüfung gemacht hast (§ 3 Abs. 2 LHundG). Zur Erlaubnis gehören außerdem ein berechtigtes Interesse, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung.
- Tierheime mit Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz brauchen für ihre Hunde keine Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 LHundG).
- Für Jagd- und Herdengebrauchshunde reicht als Sachkundenachweis die bestandene Jägerprüfung (§ 9 LHundG).
- Wer keine Wohnung in Rheinland-Pfalz hat und höchstens zwei Monate am Stück mit einem gefährlichen Hund hier ist, braucht die Erlaubnis nicht (§ 9 LHundG). Die Behörde kann die Frist verlängern.
Ob dein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Gemeinde. Für deinen Einzelfall gilt, was deine Behörde sagt.
Listenhunde und gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat eine kurze Rasseliste. Sie nennt den American Staffordshire Terrier, den Staffordshire Bullterrier und Hunde vom Typ Pit Bull Terrier. Auch ihre Abkömmlinge zählen dazu (§ 1 Abs. 2 LHundG, Wortlaut Stand Oktober 2026).
Der Rottweiler und andere Rassen stehen nicht auf der Liste. Sie gelten nur dann als gefährlich, wenn sie durch ihr Verhalten auffallen.
So läuft die Prüfung ab
Die Prüfung hat zwei Teile und läuft nach den Standards der Landestierärztekammer (LTK). Du machst sie mit deinem Hund.
Theorie: Du füllst einen Fragebogen aus. Der veröffentlichte Bogen hat 49 Fragen in sieben Themenbereichen. Der Prüfer darf ihn ändern oder ergänzen. Danach bespricht er mit dir die Antworten. Bestanden hast du mit 75 Prozent richtigen Antworten.
- Hund und Recht
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- Mensch-Hund-Beziehung
Praxis, erster Teil: auf einem eingezäunten Platz ohne Maulkorb. Geprüft wird vor allem die Leinenführigkeit. Du legst deinem Hund außerdem den Maulkorb an.
Praxis, zweiter Teil: im öffentlichen Raum mit Maulkorb. Der Hund trifft auf mehrere Personen, auf andere Hunde, auf eine Person, die etwas fallen lässt, auf Jogger oder Radfahrer. Er wird auch angebunden, während du daneben stehst.
Jeder Teil darf einmal wiederholt werden, frühestens nach zwei Wochen. Mitbringen musst du Ausweis, den Nachweis der Kennzeichnung (zum Beispiel Mikrochip), den Impfpass, Halsband, Leine und einen Maulkorb.
Wer prüft und wo meldest du dich an?
Prüfen dürfen nur Sachverständige, die die Landestierärztekammer benannt hat. Die Liste ist öffentlich. Du meldest dich bei einer dieser Personen mit dem Anmeldeformular und einem Erhebungsbogen über deinen Hund an. Ein Prüfer darf die Prüfung nicht abnehmen, wenn dein Hund sein Patient ist.
Die Erlaubnis beantragst du bei deiner Gemeindeverwaltung. Zuständig sind die Gemeinde (verbandsfrei), die Verbandsgemeindeverwaltung oder in großen Städten die Stadtverwaltung (§ 12 LHundG). Dazu legst du Führungszeugnis, Sachkundenachweis und Versicherungsnachweis vor.
Was kostet die Sachkunde?
Es gibt keine amtliche Preisliste für die Prüfung. Die Kosten legen die Sachverständigen fest, sie unterscheiden sich. Frag vorher nach dem Gesamtpreis.
Für die Erlaubnis setzt die Gemeinde die Gebühr fest. Das nennt das Serviceportal des Landes. Eine feste Zahl nennen wir hier nicht.
Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
Wer einen gefährlichen Hund hält, muss:
- eine Haftpflichtversicherung haben: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 4 Abs. 2 LHundG)
- den Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen, durch eine praktizierende Tierärztin oder einen Tierarzt, und das der Behörde nachweisen (§ 4 Abs. 3 LHundG)
- den Hund außerhalb des befriedeten Besitztums anleinen und mit Maulkorb führen. Das gilt auch in Treppenhäusern und auf gemeinsamen Zuwegen von Mehrfamilienhäusern. Die Behörde kann im Einzelfall vom Maulkorb befreien (§ 5 Abs. 4 und 5 LHundG)
- nicht mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig führen. Führen darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt, körperlich dazu in der Lage und zuverlässig ist (§ 5 LHundG)
- den Hund so halten, dass niemand gefährdet wird, und ihn in sicherem Gewahrsam halten (§ 4 Abs. 1 LHundG)
- bei Obhut länger als vier Wochen den Aufenthaltsort der Behörde melden, bei Verlust des Hundes unverzüglich Bescheid geben (§ 4 Abs. 4 und 6 LHundG)
Zucht und Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten (§ 2 LHundG). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 10 LHundG). Gemeinden dürfen zusätzliche Regeln erlassen (§ 8 LHundG). Die Hundesteuer legt deine Gemeinde fest.
Umzug und Anerkennung
Sachkundebescheinigungen anderer Länder werden anerkannt, wenn sie den Prüfungsstandards der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz entsprechen (§ 3 Abs. 2 LHundG).
Bei einem Wohnortwechsel mit einem gefährlichen Hund meldest du die Haltung unverzüglich bei der Behörde am neuen Wohnort (§ 4 Abs. 5 LHundG). Frag dort, ob dein bisheriger Nachweis ausreicht.
Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 576)
- § 1 Begriff, § 2 Zucht- und Handelsverbot, § 3 Erlaubnispflicht und Sachkunde
- § 4 Haltung (Versicherung, Chip, Meldungen), § 5 Führen (Leine und Maulkorb), § 9 Ausnahmen, § 12 Zuständigkeit
- Prüfungsstandards zum Sachkundenachweis (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz)
Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
Die App Hundeführerschein Deutschland bereitet dich auf die Themen der Sachkundeprüfung vor, mit unabhängig verfassten Übungsfragen. Sie folgt den sieben Themenbereichen und übt mit dir die praktischen Aufgaben. Die Prüfung bei einer benannten sachverständigen Person ersetzt sie nicht. Status: Bald im App Store.
Rassen und Gruppen
Gefährlich kraft Gesetz§ 1 Abs. 2 LHundG
- American Staffordshire Terrier (und Abkömmlinge)
- Staffordshire Bullterrier (und Abkömmlinge)
- Hunde vom Typ Pit Bull Terrier (und Abkömmlinge)
Stand: Oktober 2026
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Quellen
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22.12.2004 (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, PDF)
- Prüfungsstandards zum Sachkundenachweis (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz)
- Downloadseite Prüfungsstandards (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz)
- Aufgaben der praktischen Prüfung, Anlage 4 (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz)
- Liste der Sachverständigen (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz)
- Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen (Serviceportal Rheinland-Pfalz)
- Gefährliche Hunde, Erlaubnis beantragen (Serviceportal Rheinland-Pfalz, Informationsstand 19.12.2019)
