Auf dieser Seite
- Wer braucht die Sachkunde in Nordrhein-Westfalen?
- Listenhunde und gefährliche Hunde in Nordrhein-Westfalen
- So läuft die Prüfung ab
- Wer prüft und wo meldest du dich an?
- Was kostet die Sachkunde?
- Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
- Umzug und Anerkennung
- Rechtsgrundlage
- Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
- Rassen und Gruppen
- Zehn Fragen aus dem Fragenkatalog Nordrhein-Westfalen
Wer braucht die Sachkunde in Nordrhein-Westfalen?
NRW kennt keinen Hundeführerschein für alle Hunde. Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) sortiert Hunde in drei Gruppen. Daraus ergeben sich zwei Wege zur Sachkunde.
- Weg 1 – große Hunde (§ 11 LHundG NRW): Dein Hund erreicht ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe ODER mindestens 20 kg Gewicht. Eines von beidem genügt. Du zeigst deiner Behörde an, dass du den Hund hältst, und weist Sachkunde nach.
- Weg 2 – Listenhunde und gefährliche Hunde (§§ 3 und 10 LHundG NRW): Dein Hund gehört zu einer gelisteten Rasse (oder ist eine Kreuzung davon). Er kann auch von der Behörde im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden sein. Du brauchst eine Erlaubnis, und die Sachkunde ist eine Voraussetzung dafür.
- Kein Weg: Ein Hund bleibt ausgewachsen unter 40 cm UND unter 20 kg. Gehört er außerdem weder zur Liste noch ist er als gefährlich eingestuft, löst er keine Sachkundepflicht aus. Die allgemeinen Pflichten (zum Beispiel Leine in der Fußgängerzone, § 2 LHundG NRW) gelten trotzdem.
Maßgeblich ist, was der Hund ausgewachsen erreicht (§ 11 Abs. 1). Bei einem Welpen mit unklarer Endgröße frag dein Ordnungsamt.
Die Sachkunde muss die Halterin oder der Halter nachweisen. Bei großen Hunden braucht eine Aufsichtsperson, die den Hund ausführt, nach Auskunft der Tierärztekammer Nordrhein keine eigene Bescheinigung. Bei Listenhunden und gefährlichen Hunden braucht sie eine eigene Sachkunde und muss mindestens 18 sein (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1).
Ausnahmen: Als sachkundig gelten Tierärztinnen und Tierärzte, Inhaber eines Jagdscheins oder Personen mit bestandener Jägerprüfung, Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder b Tierschutzgesetz (Zucht, Haltung oder Handel mit Hunden), Polizeihundeführer und Personen, die selbst als Sachverständige anerkannt sind (§ 6 Abs. 3, gilt für beide Wege). Tierarzthelferinnen gehören laut Tierärztekammer nicht dazu.
Das Gesetz gilt nicht (außer § 2 Abs. 1) für Diensthunde von Behörden, Rettungs- und Katastrophenschutzhunde und Blindenführhunde (§ 17).
Einzelfall: Die Behörde kann einen Hund nach Begutachtung durch den Amtstierarzt als gefährlich feststellen. Das ist etwa nach einem Biss möglich oder wenn er unkontrolliert Wild oder Vieh hetzt (§ 3 Abs. 3). Dann gilt für dich Weg 2.
Listenhunde und gefährliche Hunde in Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz kennt zwei Rassegruppen. Beide gelten samt Kreuzungen. Die Listen stehen so im Gesetzestext, Stand 27. September 2016 (bis Oktober 2026 nicht geändert; die Quelle zeigt nur zwei Fassungen).
- Gruppe A, gefährliche Hunde kraft Gesetz (§ 3 Abs. 2): Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier. Als Kreuzung gilt ein Hund, bei dem der Phänotyp einer dieser Rassen deutlich hervortritt. Im Zweifel musst du nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt.
- Gruppe B, Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu – samt Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
- Im Einzelfall gefährlich (§ 3 Abs. 3): zum Beispiel Hunde, die einen Menschen gebissen oder einen anderen Hund ohne Angriff verletzt haben. Ebenso Hunde, die Menschen in drohender Weise angesprungen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen. Auch Hunde, die auf gesteigerte Aggressivität ausgebildet wurden.
Der wichtigste Unterschied: Für Gruppe A gibt es eine Erlaubnis nur bei besonderem privatem Interesse oder öffentlichem Interesse an der weiteren Haltung (§ 4 Abs. 2). Für Gruppe B entfällt diese Hürde (§ 10 Abs. 1 nimmt § 4 Abs. 2 aus).
Für beide Gruppen gilt außerhalb des befriedeten Besitztums Leinen- und Maulkorbpflicht (§ 5 Abs. 2, § 10 Abs. 1). Der Maulkorb entfällt bis zum Ende des sechsten Lebensmonats. Gruppe A kann eine Befreiung beantragen, wenn eine Verhaltensprüfung zeigt, dass keine Gefahr zu befürchten ist (§ 5 Abs. 3). Bei Gruppe B darf diese Verhaltensprüfung auch ein anerkannter Sachverständiger abnehmen (§ 10 Abs. 2). Für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, sieht das Gesetz diese Befreiung nicht vor.
Nicht verwechseln: Die Sachkunde prüft dich als Halter. Die Verhaltensprüfung prüft den Hund. Die Erlaubnis ist der Bescheid der Behörde, in dem alles zusammenläuft.
So läuft die Prüfung ab
Das Gesetz verlangt eine Sachkundebescheinigung. Die Verordnung dazu (DVO LHundG NRW, § 1) fordert theoretische Kenntnisse in fünf Themen. Das sind Sozial- und Ausdrucksverhalten und rassespezifische Eigenschaften; Haltung, Ernährung und Pflege. Dazu kommen typische Gefahrensituationen; Lernverhalten und Ausbildung; Rechtsvorschriften. Ein Fachgespräch oder ein vergleichbares schriftliches Verfahren reicht. Einen Praxisteil mit Hund schreibt die Verordnung nicht vor.
- Weg 1 (große Hunde): Die Tierärztekammer Nordrhein beschreibt für ihre Tierärztinnen und Tierärzte ein Informationsgespräch „ohne Prüfungscharakter“ zu den fünf Themen. Zur Vorbereitung kann ein schriftlicher Fragebogen helfen (sieben Fragebögen mit je 30 Fragen). Die Tierärztin oder der Tierarzt muss die Bescheinigung ablehnen, wenn die Kenntnisse fehlen.
- Weg 2 (Listenhunde, gefährliche Hunde): Als Beispiel nennt der Rhein-Erft-Kreis einen Fragebogen mit 34 Fragen, von denen mindestens 24 vollständig richtig sein müssen. Bei vielen Fragen sind mehrere Antworten richtig und müssen alle angekreuzt werden. Das ist ein Beispiel aus einem Kreis, kein landesweiter Wert.
Wiederholung: Wenn die Prüfung vor der Behörde nicht klappt, kann sie einmal wiederholt werden, in der Regel nach höchstens zwei Monaten (DVO § 1 Abs. 3). Das gilt entsprechend auch bei anerkannten Sachverständigen (DVO § 1 Abs. 4).
Mit eigenem Hund oder nicht? Die Sachkunde in NRW ist Wissen des Halters. Eine Verhaltensprüfung des Hundes gibt es zusätzlich, wenn du bei Weg 2 eine Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht willst.
Wer prüft und wo meldest du dich an?
Wer die Bescheinigung ausstellen darf, hängt vom Weg ab.
- Weg 1 (große Hunde, § 11 Abs. 3): von den Tierärztekammern benannte Tierärztinnen und Tierärzte (Kammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe), anerkannte Sachverständige oder sachverständige Stellen. Du kannst den Nachweis auch beim Veterinäramt führen (DVO § 1 Abs. 1).
- Weg 2, gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2): Sachkundebescheinigung des Amtstierarztes beim Veterinäramt.
- Weg 2, Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 3): Amtstierarzt oder anerkannte Sachverständige beziehungsweise sachverständige Stellen.
- Wo du dich anmeldest: Die Teilnahme beantragst du beim örtlich zuständigen Veterinäramt (DVO § 1 Abs. 2). Anzeige und Erlaubnis laufen über die örtliche Ordnungsbehörde deiner Gemeinde (§ 13).
Anerkannte Sachverständige werden vom Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung anerkannt (DVO § 2). Die aktuellen Listen führen die Tierärztekammern und die Veterinärämter. Frag dein Ordnungsamt oder Veterinäramt nach der Liste für deinen Kreis.
Was kostet die Sachkunde?
Eine amtliche Festpreisliste für ganz NRW gibt es in den ausgewerteten Quellen nicht. Für Weg 1 gibt es eine Empfehlung der Tierärztekammer Nordrhein: 47,61 Euro inklusive Mehrwertsteuer für Informationsgespräch und Bescheinigung (Dokument 2025). Die Empfehlung ist unverbindlich; die Bescheinigung kostet mindestens 6,41 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Für Weg 2 nennen die Quellen keine Zahl. Prüfer und Behörden legen ihre Entgelte selbst fest. Frag vorher nach dem Preis.
Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
Für alle Hunde in NRW: Leine in Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen). Leinenpflicht gilt auch bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Hunde dürfen nicht auf gesteigerte Aggressivität gezüchtet, gekreuzt oder ausgebildet werden (§ 2 Abs. 3).
- Große Hunde (§ 11): Haltung der Behörde anzeigen; Zuverlässigkeit; Mikrochip. Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Leine innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Behörde kann ein Führungszeugnis verlangen, wenn Zweifel bestehen (§ 11 Abs. 5).
- Listenhunde und gefährliche Hunde (§§ 3, 10): Erlaubnis der Behörde (gilt im ganzen Land und muss beim Führen mitgeführt werden). Mindestens 18 Jahre; Zuverlässigkeit mit Führungszeugnis; ausbruchsichere Unterbringung. Gleiche Haftpflichtsummen; Mikrochip. Leine und Maulkorb außerhalb des Besitztums, in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern. Nie mehrere solche Hunde gleichzeitig führen.
- Melden: Haltung, Erwerb, Abgabe, Umzug, Wegzug, Verlust und Tod eines gefährlichen Hundes sind der Behörde anzuzeigen (§ 8, gilt für Gruppe B entsprechend).
Hundesteuer legt deine Gemeinde fest. Bußgelder: Verstöße können bis zu 100.000 Euro kosten (§ 20 Abs. 3). Ein allgemeines Hunderegister für alle Hunde nennt das Gesetz nicht.
Umzug und Anerkennung
Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen aus anderen Bundesländern sollen anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen des NRW-Gesetzes im Wesentlichen entsprechen (§ 14). Das ist eine Soll-Regel, keine Garantie.
Wenn du innerhalb von NRW umziehst und einen gefährlichen Hund hast, musst du den Umzug beiden Behörden anzeigen (§ 8 Abs. 1). Für große Hunde gilt die Anzeigepflicht beim neuen Haltungsort (§ 11 Abs. 1). Frag vor dem Umzug deine neue Behörde, welche Unterlagen sie sehen will.
Rechtsgrundlage
- Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002, Fassung vom 27. September 2016
- § 2 allgemeine Pflichten und Leinenpflicht; § 3 gefährliche Hunde; § 4 Erlaubnis; § 5 Pflichten; § 6 Sachkunde; § 7 Zuverlässigkeit; § 8 Anzeigepflichten
- § 10 Hunde bestimmter Rassen; § 11 große Hunde; § 14 Anerkennung von Bescheinigungen anderer Länder; § 17 Ausnahmen; § 20 Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes (DVO LHundG NRW) vom 19. Dezember 2003, § 1 Sachkundenachweis, § 2 Anerkennung
Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
Hundeführerschein Deutschland bereitet dich mit den Fragen deines Bundeslandes auf die Sachkunde in Nordrhein-Westfalen vor. Die Fragen sind getrennt nach Weg 1 (große Hunde) und Weg 2 (Listenhunde und gefährliche Hunde). So übst du genau für den Weg, der für deinen Hund gilt.
Bald im App Store.
Rassen und Gruppen
Gefährliche Hunde kraft Gesetz (Gruppe A)§ 3 Abs. 2 LHundG NRW
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen (Gruppe B)§ 10 Abs. 1 LHundG NRW
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
Zehn Fragen aus dem Fragenkatalog Nordrhein-Westfalen
Fünf davon zeigen wir hier mit Antwort und Erklärung. Die übrigen fünf findest du darunter, die Antworten dazu in der App.
Frage 1 · Verhalten & Körpersprache
Was sind typische Jagdverhaltensweisen?
- ASuchen nach Beute.Richtig
- BHetzen.Richtig
- CSchütteln der Beute.Richtig
- DAnschleichen und Vorstehen.Richtig
Erklärung: Alle vier gehören zur Jagdsequenz: Beute suchen, anschleichen bzw. vorstehen, hetzen und die Beute packen und schütteln. Bei vielen Hunden ist nur ein Teil dieser Kette ausgeprägt – gefährlich wird es, wenn ein Hund jagt und nicht mehr abrufbar ist.
Frage 9 · Lernen & Erziehung
Was ist zu der Anwendung von Leinenrucken zur Erziehung zu sagen?
- ALeinenrucke sind notwendig für die Erziehung zur Leinenführigkeit.
- BJegliche Anwendung von Leinenrucken kann zu Schmerzen führen und gilt als nicht tierschutzkonform.Richtig
- CFür verhaltensauffällige Hunde ist die Arbeit mit Leinenrucken oftmals notwendig, um sie überhaupt trainieren zu können.
- DStändige Leinenrucke können zu verschiedenen körperlichen Schäden im Halsbereich führen.Richtig
Erklärung: Leinenrucke tun dem Hund weh und können bei häufiger Anwendung Hals, Wirbelsäule und Kehlkopf schädigen. Schmerzhafte Mittel in der Erziehung sind nach der Tierschutz-Hundeverordnung verboten. Leinenführigkeit lernt ein Hund über Belohnung und Anleitung, auch bei verhaltensauffälligen Hunden; Rucke machen sie meist nur gestresster.
Frage 12 · Hund & Mensch
Was ist die Grundveranlagung, die jeder Hund in sich trägt?
- AHunde sind Jagdraubtiere.Richtig
- BHunde sind für das Zusammenleben mit Menschen geschaffen worden. Sie sind völlig abhängig vom Menschen und können alleine nicht existieren, da sie sich keine Nahrung beschaffen könnten.
- CHunde sind soziale Tiere und darauf ausgerichtet, in einem Gruppenverband zu leben.Richtig
- DHunde sind Aasfresser und suchen deshalb ständig nach toten Tieren.
Erklärung: Hunde stammen vom Wolf ab: Sie sind von Natur aus Jäger und zugleich soziale Tiere, die in einer Gruppe leben wollen. Sie sind nicht völlig vom Menschen abhängig, und ein Hund ist kein Aasfresser, der ständig tote Tiere sucht. Beides zu kennen erklärt, warum Hunde Jagdverhalten zeigen und Gesellschaft brauchen.
Frage 17 · Haltung & Alltag
Welche Überlegungen sind vor der Anschaffung eines Hundes wichtig?
- AIst die Hundehaltung erlaubt?Richtig
- BHabe ich die zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten, den Hund 12-15 Jahre lang sicher zu behalten und zu versorgen?Richtig
- CDie Abstammung von Elterntieren, die auf vielen Ausstellungen Auszeichnungen gewonnen haben.
- DPasst der ausgesuchte Hund von seiner Rasseveranlagung her tatsächlich zu meinem Lebensstil?Richtig
Erklärung: Vor der Anschaffung geht es um die Fragen, ob Hundehaltung erlaubt ist (z. B. Mietvertrag), ob Zeit und Geld für 12 bis 15 Jahre reichen und ob die Rasseveranlagung zum eigenen Leben passt. Preise oder Auszeichnungen der Elterntiere sagen nichts darüber aus, ob ein Hund zu einem passt.
Frage 30 · Recht & LHundG
Darf man Hunde im Wald frei laufen lassen?
- AIm Wald dürfen Hunde nur auf Wegen unangeleint mitgeführt werden, sofern nicht eine spezielle Leinenpflicht für das gesamte Gebiet besteht. In Naturschutzgebieten besteht grundsätzlich Leinenpflicht.Richtig
- BWenn der Hund nur manchmal ein paar Minuten außerhalb des Weges ist, darf man ihn frei laufen lassen, denn in so kurzer Zeit kann ein Hund im Wald keinen Schaden anrichten.
- CEinen Hund sollte man nur dann frei laufen lassen, wenn man ihn zuverlässig in allen Situationen abrufen kann. Im Wald kann allein das Aufscheuchen von Wild zu Schäden führen. Dies kann durch Stress, das Erschöpfen von Energiereserven und das Flüchten des Wildes über die nächste Straße passieren.Richtig
- DGemäß dem Landesforstgesetz muss sich jeder, der den Wald betritt, so verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird. Die Erholung anderer darf nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.Richtig
Erklärung: Im Wald darf ein Hund ohne Leine nur auf den Wegen laufen – und das auch nur, wenn kein Gebiet mit Leinenpflicht gilt; in Naturschutzgebieten ist die Leine grundsätzlich Pflicht. Schon kurzes Stöbern abseits der Wege scheucht Wild auf und kann es in Stress, Erschöpfung oder auf die Straße treiben. Deshalb gilt: frei laufen nur mit sicherem Rückruf.
5 weitere FragenAntworten und Erklärungen in der App
Frage 2 · Verhalten & Körpersprache
Sind alle Hunde gleich oder gibt es rassetypische Eigenschaften?
- AAlle Hunde sind gleich.
- BJe nach Rasse weisen Hunde unterschiedliche Veranlagungen auf, z. B. in Bezug auf Jagdverhalten und Aktivität.
- CVerschiedene Rassen unterscheiden sich nur durch ihr äußeres Erscheinungsbild.
- DRassetypische Eigenschaften gibt es nicht, aber anhand der Größe kann man eine Einteilung in „kinderfreundlich", „gefährlich“, „leicht zu erziehen“ etc. treffen.
Frage 15 · Lernen & Erziehung
Welche der aufgeführten Erziehungshilfsmittel sind sinnvoll?
- ALeine und breites, nicht würgendes Halsband oder gut sitzendes Brustgeschirr, ggf. zusätzlich Kopfhalfter für Hunde.
- BHalsbänder mit einem auf Knopfdruck auslösbaren Sprühstoß.
- CGeräte, die für den Hund unangenehme Geräusche im Ultraschallbereich erzeugen, um unerwünschtes Verhalten auf Knopfdruck zu beeinflussen.
- DErziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achseln.
Frage 25 · Hund & Mensch
Unter welchen Umständen kann ich meinen Hund in der Öffentlichkeit mit anderen Hunden spielen lassen?
- AIm Hundeauslaufgebiet kann ich meinen Hund immer spielen lassen. Falls ein anderer Hund nicht spielen möchte, regeln die Hunde das unter sich.
- BWenn ich mit dem anderen Hundehalter abgeklärt habe, dass Spielkontakt erwünscht ist und beide Hunde frei laufen können.
- CWildes Spiel niemals an der Straße, an der Leine oder wenn sich andere Menschen oder Tiere durch die spielenden Hunde belästigt fühlen oder gefährdet werden könnten.
- DAm sichersten ist es, wenn beide Hunde frei laufen können. Bei Welpen oder Hunden, die niemals abgeleint werden können, muss abgewogen werden zwischen der Chance auf ein ruhiges entspanntes Spiel und einer möglichen Verwicklungsgefahr der Leine oder der Leinen.
Frage 22 · Haltung & Alltag
Welche Überlegungen muss man anstellen, wenn man sich einen Hund anschaffen will?
- ADer ausgewählte Hund sollte von seiner Rasseveranlagung her möglichst gut zu einem passen. Das Aussehen sollte hingegen nicht ausschlaggebend für die Entscheidung sein.
- BBeim Zusammenleben mit einem Hund könnten Probleme auftreten. Habe ich dann die Geduld, Zeit und Kraft mich darum zu kümmern?
- CGehört die Rasse, für die ich mich interessiere, zu einer der erlaubnispflichtigen Hunderassen, sodass ich mich erkundigen muss, ob spezielle Voraussetzungen für eine Erlaubnis zur Haltung erfüllt werden müssen?
- DGehört die Rasse, für die ich mich eigentlich interessiere, zu einer der Rassen mit sehr kurzer Nase, die Probleme mit der Atmung, den Augen, Beinen und der Wirbelsäule haben (sog. Qualzucht), sodass ich mich den Hunden zuliebe für eine andere Rasse entscheiden sollte?
Frage 60 · Recht & LHundG
Welche Rechtsgebiete können zum Beispiel für Hundehalter relevant sein?
- AStrafrecht, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Tierschutzrecht.
- BLandeshundegesetze und kommunale Bestimmungen.
- CTierschutz-Hundeverordnung.
- DKeines, man kann sich notfalls damit herausreden, dass man den Gesetzestext nicht kennt.
Richtige Antworten und Erklärungen zu diesen 5 Fragen findest du in der App.
Alle Fragen aus dem Katalog Nordrhein-Westfalen, nach Themen
Stand: Oktober 2026
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Quellen
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016 (recht.nrw.de)
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes (DVO LHundG NRW), zuletzt geändert 18.11.2025 (Textwiedergabe umwelt-online, Stand 15.01.2026)
- Tierärztekammer Nordrhein: Informationen für die Abnahme der Sachkundeprüfung (2025)
- Rhein-Erft-Kreis: Sachkundenachweis für Halter gefährlicher Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (Fragenkatalog 2025)
- Sachkundefragen für Halter großer Hunde nach § 11 LHundG NRW (Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Stand 22.01.2025)
- Fragenkatalog zum Sachkundenachweis nach dem LHundG NRW, §§ 3 und 10 (Rhein-Kreis Neuss, Stand 16.12.2014)
- Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz, Fragenkataloge zum Download (Stadt Köln)
