HUNDEFÜHRERSCHEIN · HESSEN

Hundeführerschein Hessen: Sachkunde & Listenhunde

Kurz gesagt: Sachkunde nur für Halter gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällig geworden), nicht für alle.

In Hessen gibt es keine Sachkundepflicht für alle Hundehalter. Pflicht ist sie nur für gefährliche Hunde: neun Rassen auf der Liste (darunter Rottweiler) und Hunde, die auffällig geworden sind. Wer so einen Hund hält, braucht eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde, einen Sachkundenachweis und einen positiven Wesenstest für den Hund.

Landesflagge Hessen

Hessen

Keine allgemeine Pflicht

So läuft die Prüfung ab
Auf dieser Seite
  1. Wer braucht die Sachkunde in Hessen?
  2. Listenhunde und gefährliche Hunde in Hessen
  3. So läuft die Prüfung ab
  4. Wer prüft und wo meldest du dich an?
  5. Was kostet die Sachkunde?
  6. Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
  7. Umzug und Anerkennung
  8. Rechtsgrundlage
  9. Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
  10. Rassen und Gruppen

Wer braucht die Sachkunde in Hessen?

Nur wer einen gefährlichen Hund hält oder führt. Das regelt die Hundeverordnung (HundeVO). Für gewöhnliche Hunde außerhalb der Liste gibt es keine Prüfpflicht.

Gefährlich ist ein Hund auf drei Wegen: Er steht mit seiner Rasse auf der Liste (Kreuzungen eingeschlossen). Er ist durch Zucht, Haltung oder Ausbildung besonders aggressiv. Oder er ist durch sein Verhalten aufgefallen (§ 2 Abs. 2 HundeVO).

Auffällig im Sinne des Gesetzes ist zum Beispiel ein Hund, der einen Menschen ohne begründeten Anlass gebissen hat. Das gilt auch, wenn er ein anderes Tier verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Der Nachweis gilt nur für den einen Hund, mit dem du geprüft wurdest (§ 6 Abs. 2 HundeVO). Auch andere Personen, die den Hund außerhalb des eingezäunten Grundstücks führen, brauchen einen Sachkundenachweis (§ 8 Abs. 2 HundeVO).

  • Der Nachweis muss erst erbracht werden, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig wurde oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4 HundeVO). Bis dahin kann es eine vorläufige Erlaubnis geben.
  • Tierärztinnen und Tierärzte gelten für den eigenen Hund als sachkundig (§ 4 Abs. 5 HundeVO).
  • Auf Antrag kann die Behörde von der Erlaubnispflicht befreien, wenn du die Begleithundprüfung bei einem vom VDH anerkannten Verein bestanden hast. Sie muss alle zwei Jahre wiederholt werden, oder du weist die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen nach (§ 3a Abs. 2 HundeVO).
  • Diensthunde, Blindenführhunde, Therapie-, Assistenz-, Rettungs-, Jagd- und Herdengebrauchshunde sind im Einsatz ausgenommen (§ 4 Abs. 1 HundeVO). Wer sie außerhalb des Einsatzes führt, gilt als sachkundig (§ 4 Abs. 5 HundeVO).
  • Wer nur bis zu vier Wochen mit Begleitperson in Hessen ist, braucht den Nachweis nicht, wenn der Hund einen Maulkorb trägt (§ 4 Abs. 5 HundeVO).

Ob dein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Ordnungsbehörde im Einzelfall. Für deinen Einzelfall gilt, was deine Behörde sagt.

Listenhunde und gefährliche Hunde in Hessen

Hessen hat eine Rasseliste. Für diese Rassen und ihre Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (Wortlaut der Verordnung, Stand Oktober 2026). Eine Kreuzung liegt vor, wenn ein Vorfahre der Rasse erkennbar ist. Bei späteren Generationen muss das Aussehen noch deutlich von der Listenrasse geprägt sein. Die Behörde muss das nachweisen.

Wichtig: Ein positiver Wesenstest ändert nichts an der Einstufung. Der Hund bleibt ein gefährlicher Hund. Der Test ist nur eine Voraussetzung für die Erlaubnis.

Auch der Rottweiler steht in Hessen auf der Liste.

So läuft die Prüfung ab

Die Sachkundeprüfung hat einen Theorieteil und einen praktischen Teil. Beide Teile müssen bestanden sein, dann gibt es die Bescheinigung für die Ordnungsbehörde. Du kannst die Prüfung wiederholen.

Theorie: 30 Fragen aus sechs Themenbereichen. Die Verteilung ist vorgegeben. Die Fragen stammen aus einem Katalog, der den Sachverständigen vorliegt. Einen öffentlichen Katalog haben wir nicht gefunden.

Bestanden hast du mit mindestens 21 von 30 Fragen (70 Prozent). Die Fragen müssen vollständig richtig beantwortet sein. Die Prüfung kann schriftlich oder mündlich sein.

  • Lernverhalten: 2 Fragen
  • Hund und Öffentlichkeit: 7 Fragen
  • Hundeverhalten: 8 Fragen
  • Haltung, Pflege und Gesundheit des Hundes: 4 Fragen
  • Hund und Recht: 3 Fragen
  • Mensch und Hund: 6 Fragen

Praxis: Du zeigst mit deinem Hund im öffentlichen Straßenraum mit mittlerer Verkehrsdichte, dass er leit- und lenkbar ist. Geprüft werden Leinenführigkeit bei überwiegend lockerer Leine, Halteübungen (sitzen, stehen oder liegen bleiben) und der Abruf aus etwa 10 Metern.

Die Praxis kann zusammen mit dem Wesenstest stattfinden. Der Wesenstest ist eine eigene Prüfung für den Hund. Er dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Der Hund soll dafür 15 Monate alt sein. Ein positiver Test darf bei Vorlage bei der Behörde nicht älter als sechs Monate sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 HundeVO).

Ist ein Hund wegen Alters, Gebrechlichkeit oder Krankheit nicht mehr zu bestimmten Übungen fähig, kann darauf verzichtet werden. Dafür braucht es einen tiermedizinischen Nachweis (§ 4 Abs. 6 HundeVO).

Wer prüft und wo meldest du dich an?

Prüfen dürfen nur Sachverständige, die das Regierungspräsidium Darmstadt benannt hat. Die Liste ist öffentlich, Stand 2. Juli 2026. Du suchst dir dort eine Person aus und vereinbarst den Termin direkt.

Die Erlaubnis selbst beantragst du bei der örtlichen Ordnungsbehörde, also beim Bürgermeister oder Oberbürgermeister deiner Gemeinde (§ 16 HundeVO). Das Antragsformular steht auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt. Auskünfte geben auch die Servicestellen der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel und Gießen.

Was kostet die Sachkunde?

Für die Sachkundeprüfung und den Wesenstest zahlst du die Sachverständigen privat (Auftrag nach Privatrecht). Es gibt keine amtliche Preisliste, die Preise unterscheiden sich. Frag vorher nach dem Gesamtpreis.

Für die Erlaubnis selbst erhebt die Behörde eine Gebühr. Die Verwaltungsvorschrift nennt einen Rahmen von 96 bis 338 Euro (Gebührennummer 441, Stand der Vorschrift 13. Januar 2026). Wenn ein Gutachten zur Rassezugehörigkeit nötig ist, können die Kosten dafür dazukommen. Die Behörde kann Gebühren ermäßigen oder erlassen, wenn es der Billigkeit entspricht.

Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter

Für alle Hunde in Hessen gilt: Außerhalb des eingezäunten Grundstücks brauchen sie ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift der Halterin oder des Halters. Außerdem dürfen sie dort nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 1 HundeVO). Bei Veranstaltungen, in Gaststätten und im Nahverkehr gilt Leinenpflicht. Auch auf Flächen, die die Gemeinde dafür festlegt (§ 9 Abs. 2 HundeVO).

Für gefährliche Hunde kommen dazu:

  • Erlaubnis der Ordnungsbehörde, befristet auf höchstens vier Jahre (§ 3 HundeVO)
  • Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit mit Führungszeugnis, bezahlte Hundesteuer
  • Chip durch eine praktizierende Tierärztin oder einen praktizierenden Tierarzt (§ 12 HundeVO)
  • Pflicht-Haftpflichtversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO)
  • Leine, höchstens zwei Meter. Das gilt nicht für Hunde mit positivem Wesenstest. Die Behörde kann Leine und Maulkorb trotzdem anordnen (§ 9 HundeVO)
  • Hunde nur einzeln führen und die Erlaubnis mitführen (§ 8 HundeVO)
  • Grundstück sichern und mit "Vorsicht Hund!" kennzeichnen. Das gilt nicht für Hunde mit positivem Wesenstest (§ 10 HundeVO)
  • Meldung innerhalb einer Woche bei Zuzug, Wegzug, Umzug, Abgabe, Erwerb, Verlust oder Tod des Hundes (§ 15 Abs. 4 HundeVO)

Die Hundesteuer legt deine Gemeinde fest. Wer einen gefährlichen Hund ohne Erlaubnis hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 HundeVO).

Umzug und Anerkennung

Eine Sachkundebescheinigung aus einem anderen Bundesland kann die Behörde anerkennen, wenn sie den hessischen Anforderungen entspricht (§ 4 Abs. 5 HundeVO). Es ist eine Kann-Regelung. Sie ist kein Anspruch.

Wenn du mit einem gefährlichen Hund nach Hessen ziehst, meldest du den Zuzug innerhalb einer Woche der zuständigen Behörde (§ 15 Abs. 4 HundeVO). Frag vor dem Umzug deine neue Ordnungsbehörde, was sie von dir verlangt.

Rechtsgrundlage

  • Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, zuletzt geändert am 30. November 2022, gültig bis 31. Dezember 2032
  • § 2 Gefährliche Hunde, § 3 Erlaubnis, § 3a Befreiung, § 4 Ausnahmen
  • § 6 Sachkunde, § 7 Wesensprüfung, § 8 Führen, § 9 Leine und Maulkorb, § 15 Mitteilungspflichten, § 16 Zuständigkeit
  • Standards zur Durchführung von Sachkunde- und Wesensprüfungen (Regierungspräsidium Darmstadt)
  • Verwaltungsvorschrift VVHundeVO, gültig ab 13. Januar 2026

Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten

Die App Hundeführerschein Deutschland bereitet dich auf die Themen der hessischen Sachkundeprüfung vor, mit unabhängig verfassten Übungsfragen. Sie folgt den sechs Themenbereichen. Mit Übungen für die Praxis trainierst du Leinenführigkeit, Halteübungen und Abruf. Sie ersetzt keine Prüfung bei einer benannten sachverständigen Person. Status: Bald im App Store.

Rassen und Gruppen

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HundeVO Hessen

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HundeVO Hessen

  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HundeVO Hessen

  • Staffordshire-Bullterrier

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 HundeVO Hessen

  • Bullterrier

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 HundeVO Hessen

  • American Bulldog

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 HundeVO Hessen

  • Dogo Argentino

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 HundeVO Hessen

  • Kangal (Karabash)

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 HundeVO Hessen

  • Kaukasischer Owtscharka

Gefährlichkeit vermutet (Kreuzungen eingeschlossen)§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 HundeVO Hessen

  • Rottweiler

Stand: Oktober 2026

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

  1. Die Themen der Prüfung lernenKörpersprache, Erziehung, Gesundheit, Recht: alles, was in der Prüfung drankommt.
  2. So läuft die Prüfung abAnmeldung, Ablauf und Unterlagen.
  3. Was die Prüfung kostetGebühren und Kosten im Überblick.

Quellen

Andere Bundesländer

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