Auf dieser Seite
- Wer braucht die Sachkunde in Berlin?
- Listenhunde und gefährliche Hunde in Berlin
- So läuft die Prüfung ab
- Wer prüft und wo meldest du dich an?
- Was kostet die Sachkunde?
- Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
- Umzug und Anerkennung
- Rechtsgrundlage
- Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
- Rassen und Gruppen
- Zehn Fragen aus dem Fragenkatalog Berlin
Wer braucht die Sachkunde in Berlin?
In Berlin gilt für alle Hunde die allgemeine Leinenpflicht. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen.
Die Sachkunde brauchst du nur, wenn du deinen Hund davon befreien lassen willst. Die Senatsverwaltung nennt den Erwerb ausdrücklich freiwillig. Bist du Halter oder Halterin eines gefährlichen Hundes, ist sie dagegen Pflicht.
- Normaler Hund: Sachkunde freiwillig. Mit Sachkundebescheinigung darfst du ihn in erlaubten Bereichen ohne Leine führen (§ 29 Abs. 1 HundeG).
- Bestandshund: Hast du deinen Hund schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten, gilt die allgemeine Leinenpflicht für ihn nicht. Eine Bescheinigung brauchst du dafür nicht.
- Gefährlicher Hund (Listenhund oder behördlich festgestellt): Sachkunde ist Pflicht. Du musst sie innerhalb von acht Wochen nach deiner Anzeige nachweisen (§ 19 Abs. 2 HundeG).
- Wer einen gefährlichen Hund hält oder führt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Sachkunde und Zuverlässigkeit haben (§ 21 Abs. 2 HundeG).
- Welpen: Einen Hund unter einem Jahr darfst du nur von bestimmten Stellen übernehmen. Das sind etwa Personen mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis, Tierärzte oder anerkannte Sachverständige (§ 16 Abs. 3 HundeG).
Von Gesetzes wegen gelten in der Regel als sachkundig: Tierärztinnen und Tierärzte, Diensthundeführer und Personen mit bestandener Jagdgebrauchshundeprüfung. Dazu zählen auch Inhaber bestimmter tierschutzrechtlicher Erlaubnisse und anerkannte Sachverständige (§ 6 Abs. 2 HundeG). Auch sie bekommen die Bescheinigung nur auf Antrag.
Ohne Prüfung geht es auch, wenn du in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang einen Hund ohne Beanstandung gehalten hast (§ 6 Abs. 2 Nr. 8 HundeG). Der Hund muss nicht derselbe sein.
Die Bescheinigung gilt für einen bestimmten Hund und für die Person, die sie erworben hat. Für jeden weiteren Hund brauchst du eine eigene. Ein Kind kann die Prüfung ablegen, wenn es körperlich und geistig geeignet ist. Eine Altersgrenze nennt die Senatsverwaltung nicht.
Auch mit Bescheinigung bleibt die Leine Pflicht. Das gilt zum Beispiel in Grünanlagen, im Wald (außer in freigegebenen Gebieten) und auf Sport- und Campingplätzen. Es gilt ebenso in Kleingartenkolonien, im ÖPNV, in Fußgängerzonen und bei läufigen Hündinnen.
Listenhunde und gefährliche Hunde in Berlin
Berlin hat eine Rasseliste. Nach § 1 der Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO) gelten diese Hunde als gefährlich. Das ist der Wortlaut mit Stand Oktober 2026.
Dazu kommen Hunde, die das Ordnungsamt wegen ihres Verhaltens als gefährlich festgestellt hat, etwa nach einem Biss oder wiederholtem gefährlichem Anspringen (§ 5 Abs. 3 HundeG).
- Pitbull-Terrier (§ 1 Nr. 1 GefHuVO)
- American Staffordshire-Terrier (§ 1 Nr. 2 GefHuVO)
- Bullterrier (§ 1 Nr. 3 GefHuVO)
- Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 1 Nr. 4 GefHuVO)
Entscheidend ist der Phänotyp, also das Aussehen. Sprechen wesentliche Merkmale für eine Listenrasse, gilt der Hund als gefährlich. Du kannst auf Antrag ein Gutachten einholen, das das Gegenteil feststellt (§ 5 Abs. 2 HundeG).
Für jeden gefährlichen Hund musst du den Wesenstest bestehen. Das gilt, sobald er 15 Monate alt ist (§ 8 Abs. 1 HundeG). Der Wesenstest prüft den Hund, nicht dich. Er ersetzt die Sachkundeprüfung nicht.
So läuft die Prüfung ab
Die Sachkundeprüfung hat einen theoretischen und einen praktischen Teil (§ 7 Abs. 1 HundeG). Du legst sie bei einer anerkannten sachverständigen Person ab.
Theorie: 30 Multiple-Choice-Fragen in 45 Minuten, unter Aufsicht. Je sechs Fragen kommen aus fünf Themengebieten. Bestanden hast du mit mindestens 70 Prozent richtig. Eine Frage zählt nur dann als richtig, wenn du alle richtigen Antworten nennst.
- Allgemeines, Lernverhalten, Erziehung
- Hundeverhalten und Körpersprache
- Umgang mit Kindern
- Verhalten in der Öffentlichkeit
- Hundegesetz Berlin, Rechtliches und Tierschutz
Praxis: Die sachverständige Person prüft den Gehorsam deines Hundes. Der Hund soll bei der Prüfung mindestens ein Jahr alt sein. Die Einzelheiten stehen in Anlage 1 der Hundegesetzdurchführungsverordnung.
Die Senatsverwaltung veröffentlicht den Fragenkatalog zur Theorie (Fassung 2025). Er ist die Grundlage der Prüfung.
Für Listenhunde kommt der Wesenstest dazu. Für die Leinenbefreiung eines Listenhundes muss im Wesenstest auch der Freilauf geprüft worden sein.
Wer prüft und wo meldest du dich an?
Die Prüfung nehmen von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz anerkannte sachverständige Personen ab (§ 10 HundeG). Die Senatsverwaltung führt ein Verzeichnis dieser Personen. Eine Liste bekommst du auch bei den Ordnungsämtern der Bezirke.
Die Bescheinigung beantragst du danach beim Ordnungsamt (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht) deines Wohnbezirks. Wohnst du nicht in Berlin, ist das Ordnungsamt des Bezirks zuständig, in dem du den Hund am häufigsten führst.
Du brauchst für den Antrag unter anderem ein aktuelles Foto. Die Bescheinigung ist personengebunden und nicht übertragbar.
Was kostet die Sachkunde?
Der Preis der Prüfung selbst ist nicht amtlich festgelegt. Du zahlst sie auf eigene Kosten bei der sachverständigen Person (§ 7 Abs. 1 HundeG). Die Verordnung soll Entgelte vorsehen, die den Kostenaufwand nicht übersteigen (§ 32 Nr. 4 HundeG). Eine Zahl nennt keine amtliche Quelle.
Amtlich sind nur die Gebühren des Ordnungsamts für die Bescheinigung. Sie stehen im Serviceportal Berlin (abgerufen am 28.10.2026, Verbraucherschutzgebührenordnung, Tarifstellen 34070, 34080, 34081):
- Bescheinigung bei Antrag auf Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht: 20,50 Euro je angefangene Viertelstunde, höchstens 164,00 Euro
- Bescheinigung nach Prüfung, bei Berufsstand oder Erlaubnis: mindestens 41,00 Euro
- Bescheinigung bei jahrelanger Hundehaltung oder anerkannter Sachkunde aus einem anderen Bundesland: mindestens 61,50 Euro
- Bescheinigung bei Listenhunden: 20,50 Euro je angefangene Viertelstunde, höchstens 246,00 Euro
- Ersatzbescheinigung: 15,00 Euro
Der Wesenstest für Listenhunde kommt dazu. Auch ihn zahlst du selbst (§ 9 Abs. 1 HundeG). Eine amtliche Zahl dafür haben wir nicht gefunden.
Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
Diese Regeln gelten für alle Hunde in Berlin:
- Chip: Ab dem dritten Lebensmonat muss der Hund einen Mikrochip haben (§ 12 Abs. 1 HundeG).
- Register: Du meldest den Hund unverzüglich im zentralen Hunderegister an, auf eigene Kosten (§ 13 HundeG). Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Anmeldung dort zugleich als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.
- Haftpflicht: Mindestens eine Million Euro je Versicherungsfall, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro im Jahr (§ 14 HundeG). Das gilt auch für Hunde, die du nur in Berlin ausführst.
- Halsband oder Geschirr mit Name, Anschrift und Hundesteuermarke außerhalb des Grundstücks (§ 12 Abs. 2 HundeG).
- Mitnahmeverbot: Kinderspielplätze, Badeanstalten und öffentliche Badestellen sowie gekennzeichnete Liegewiesen (§ 15 HundeG).
- Leine: allgemeine Leinenpflicht im Stadtgebiet (§ 28 HundeG). In Treppenhäusern, Aufzügen und auf Hofflächen von Mehrfamilienhäusern höchstens ein Meter (§ 29 Abs. 4 HundeG).
Zusätzlich für gefährliche Hunde: Anzeige beim Ordnungsamt unverzüglich nach dem Erwerb (§ 18 HundeG), Plakette (§ 19 Abs. 3 HundeG), ausbruchssichere Haltung und Warnschild (§ 21 Abs. 1 HundeG), Maulkorb ab dem siebten Lebensmonat (§ 20 HundeG), besondere Leinenpflicht mit höchstens zwei Metern (§ 23 HundeG). Zucht und Abgabe sind verboten (§ 17 HundeG).
Das Ordnungsamt kann einen Listenhund auf Antrag von der Leinenpflicht befreien (§ 24 Abs. 2 HundeG). Von der Maulkorbpflicht gibt es nur Ausnahmen bei tierärztlicher Indikation und für den Wesenstest.
Die Höhe der Hundesteuer regelt nicht das Hundegesetz. Auskunft gibt das Finanzamt.
Umzug und Anerkennung
Berlin erkennt Sachkunde aus anderen Bundesländern an. Wurde deine Sachkunde von einer zuständigen Behörde eines anderen Landes amtlich anerkannt, gilt sie als Nachweis (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 HundeG). Laut Senatsverwaltung bekommst du mit der Bescheinigung der anderen Behörde eine Berliner Bescheinigung ohne neue Prüfung.
Zieht du mit einem Listenhund nach Berlin, zeigst du ihn unverzüglich beim Ordnungsamt an. Danach läuft die Frist von acht Wochen für Sachkunde, Haftpflicht und Wesenstest. Ob dein Wesenstest aus einem anderen Land zählt, klärt das Ordnungsamt.
Besuchst du Berlin nur, gilt für deinen Hund die allgemeine Leinenpflicht, solange du keine Berliner Bescheinigung hast. Die Haftpflicht ist auch dann Pflicht.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz, HundeG) vom 7. Juli 2016, GVBl. S. 436
- § 5 HundeG: gefährliche Hunde
- §§ 6 bis 10 HundeG: Sachkunde, Sachkundeprüfung, Sozialverträglichkeit, Wesenstest, sachverständige Personen
- §§ 12 bis 15 HundeG: Chip, Register, Haftpflicht, Mitnahmeverbote
- §§ 18 bis 24 HundeG: gefährliche Hunde (Anzeige, Nachweise, Maulkorb, Leine, Befreiung)
- §§ 28 und 29 HundeG: Leinenpflicht und Befreiung
- Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO) vom 22. August 2016, § 1
- Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO) vom 18. September 2018, GVBl. S. 539
Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
Hundeführerschein Deutschland bereitet dich mit den Fragen deines Bundeslandes auf die theoretische Prüfung in Berlin vor. Dazu gibt es eine Probeprüfung nach den Berliner Regeln. Außerdem gibt es Übungen für den Alltag mit deinem Hund.
Die App kommt bald in den App Store.
Rassen und Gruppen
Rasseliste gefährlicher Hunde§ 1 Nr. 1 GefHuVO
- Pitbull-Terrier
Rasseliste gefährlicher Hunde§ 1 Nr. 2 GefHuVO
- American Staffordshire-Terrier
Rasseliste gefährlicher Hunde§ 1 Nr. 3 GefHuVO
- Bullterrier
Rasseliste gefährlicher Hunde§ 1 Nr. 4 GefHuVO
- Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Zehn Fragen aus dem Fragenkatalog Berlin
Fünf davon zeigen wir hier mit Antwort und Erklärung. Die übrigen fünf findest du darunter, die Antworten dazu in der App.
Frage 1 · Allgemeines, Lernverhalten, Erziehung
Worin unterscheiden sich Hunderassen?
- Aim Aussehen und in der GrößeRichtig
- Bin ihrem täglichen LaufbedürfnisRichtig
- Cin den Verhaltensweisen, für die sie gezüchtet wurdenRichtig
Erklärung: Alle drei Aussagen stimmen: Rassen unterscheiden sich im Körperbau und in der Größe, aber auch im Bewegungsbedürfnis und in den Verhaltensweisen, für die sie über Generationen gezüchtet wurden – etwa Hüten, Wachen oder Apportieren. Wer einen Hund wählt, muss daher auf die Veranlagung achten, nicht nur auf das Aussehen.
Frage 34 · Hundeverhalten und Körpersprache
Woran erkennt man einen ranghohen Hund in einer Gruppe?
- AEr zeigt am häufigsten aggressive Verhaltensweisen.
- BEr hat es nur selten nötig, aggressive Verhaltensweisen zu zeigen.Richtig
- CEr geht in aufrechter, entspannter Körperhaltung.Richtig
- DEr geht geduckt und weicht den anderen Hunden aus.
- EEr unterwirft andere Hunde andauernd.
Erklärung: Ein souveräner, sozial sicherer Hund muss sich selten durch Aggression durchsetzen; er bewegt sich aufrecht und entspannt (den Begriff „ranghoch“ sieht man heute differenzierter). Wer ständig droht oder andere andauernd unterwirft, zeigt eher Unsicherheit. Geduckt gehen und Ausweichen ist das Verhalten eines Hundes, der Konflikte vermeiden will, nicht eines selbstsicheren Hundes.
Frage 75 · Umgang mit Kindern
Ist es eine Frage des Alters eines Kindes, ob das Zusammenleben mit einem Hund reibungslos funktioniert?
- ANein, es ist eine Frage der Gewöhnung, ob der Hund Kinder einer bestimmten Altersklasse als unbedrohlich empfindet oder nicht.Richtig
- BNein, das hat mit dem Alter nichts zu tun. Ein Hund fühlt sich innerhalb der Familie in jedem Fall rangniedriger als die Kinder.
- CIndirekt ja, denn reifere Jugendliche werden von vielen Hunden als Erwachsene eingestuft.Richtig
- DJa. Das Zusammenleben zwischen kleinen Kindern und Hunden ist immer problematisch.
Erklärung: Entscheidend ist die Gewöhnung: Hunde, die Kinder in ihrem Alter kennen, empfinden sie meist als unbedrohlich; und größere Jugendliche werden von vielen Hunden eher wie Erwachsene eingeordnet, insofern spielt das Alter indirekt eine Rolle. Falsch ist, dass Hunde Kinder rangmäßig unter sich einordnen oder dass Kleinkinder und Hunde immer ein Problem seien.
Frage 77 · Verhalten in der Öffentlichkeit
Ihr Hund hat einen ausgeprägten Jagdtrieb. Sie gehen durch ein Gebiet, in dem es viele Kaninchen gibt. Wie verhalten Sie sich?
- ASie nehmen Ihren Hund an die Leine, weil Sie kein Risiko eingehen wollen .Richtig
- BSie lassen Ihren Hund frei laufen, da er, wenn er ein Kaninchen jagt, es sowieso nicht bekommt und sich nebenbei auch richtig austoben kann.
- CSie lassen Ihren Hund frei laufen, da Sie wissen, dass Ihr Hund zwar jagt, aber niemals einem Kaninchen etwas antun würde.
- DSie gehen, wenn möglich, zukünftig an anderen Orten spazieren .Richtig
Erklärung: Ein Hund mit starkem Jagdtrieb gehört in Gebieten mit Wild und Kaninchen an die Leine; wer kein Risiko will, geht außerdem besser an anderen Orten spazieren. Dass er ein Kaninchen ohnehin nicht fängt oder ihm „nie etwas antun würde“, ist unsicher: Jagen ist selbstbelohnend und kaum zuverlässig abrufbar. Freilauf wäre fahrlässig.
Frage 95 · Hundegesetz Berlin, Rechtliches und Tierschutz
Welche Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen freilaufen?
- AAlle
- BDer Hund, der vom Halter bereits bei Inkrafttreten des Hundegesetzes gehalten wurde.Richtig
- CDer Hund, mit dem die Sachkundeprüfung bestanden und für den die Bescheinigung des Amtstierarztes ausgestellt wurde .Richtig
- DJeder Hund, für den Hundesteuer bezahlt wird.
Erklärung: In Berlin gilt für alle Hunde außerhalb des eigenen eingefriedeten Grundstücks grundsätzlich Leinenpflicht. Frei laufen darf ein Hund, dessen Halter die Sachkunde nachgewiesen und dafür eine behördliche Bescheinigung erhalten hat; außerdem gilt eine Übergangsregel für Hunde, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes gehalten wurden. Hundesteuer begründet kein Recht auf Freilauf, und „alle Hunde“ ist falsch.
5 weitere FragenAntworten und Erklärungen in der App
Frage 2 · Allgemeines, Lernverhalten, Erziehung
Kann Verhalten bei Hunden vererbt werden?
- ANein, das Verhalten eines Hundes richtet sich nur nach der späteren Erziehung
- BJa, besonders mit sehr ängstlichen und nervösen Hunden sollte man daher nicht züchten
Frage 35 · Hundeverhalten und Körpersprache
Hunde fühlen sich wohl, wenn
- Asie im Zusammenleben mit dem Menschen niemals in ihren Freiheiten eingeschränkt werden.
- Bsie klar wissen, was ihre Aufgaben, ihre Freiheiten und ihre Grenzen sind.
- Csie häufig unterworfen werden.
Frage 76 · Umgang mit Kindern
Sie gehen mit Ihrem Hund unangeleint spazieren und es kommt Ihnen eine Gruppe Kinder entgegengerannt. Was tun Sie?
- ASie leinen Ihren Hund an.
- BWenn Ihr Hund Kinder nicht beißt, können Sie ihn laufen lassen.
- CIhr Hund hat einen relativ guten Gehorsam. Sie können ihn laufen lassen.
- DSie rufen den Kindern zu, dass diese stehen zu bleiben haben, da sonst bei dem Hund ein Jagdverhalten auslösbar wäre.
Frage 78 · Verhalten in der Öffentlichkeit
Sie starten mit Ihrem Hund einen Spaziergang vom Auto aus (auf einem öffentlichen Parkplatz). Wie verhalten Sie sich?
- AHund aus dem Auto lassen und dann anleinen
- BHund anleinen und dann aus dem Auto lassen
- CHund aus dem Auto lassen und frei laufen lassen
Frage 96 · Hundegesetz Berlin, Rechtliches und Tierschutz
In welchen Bereichen müssen Hunde in der Stadt angeleint werden, auch wenn der Halter mit Ihnen eine praktische Sachkundeprüfung bestanden hat?
- AÜberall, außer im Hundeauslaufgebiet
- Bin öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie Waldflächen
- Cin öffentlichen Verkehrsmitteln
- Din Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen
Richtige Antworten und Erklärungen zu diesen 5 Fragen findest du in der App.
Alle Fragen aus dem Katalog Berlin, nach Themen
Stand: Oktober 2026
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Quellen
- Berliner Hundegesetz und Verordnungen (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, abgerufen Oktober 2026)
- FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hundegesetz (Senatsverwaltung, abgerufen Oktober 2026)
- Fragen und Antworten zur theoretischen Sachkundeprüfung (Senatsverwaltung, 2025)
- Hundehaltung - Befreiung von der Leinenpflicht (Serviceportal Berlin, abgerufen 28.10.2026)
- Hundegesetz Berlin, gesetze.berlin.de (Land Berlin)
