Auf dieser Seite
- Wer braucht die Sachkunde in Bremen?
- Listenhunde und gefährliche Hunde in Bremen
- So läuft die Prüfung ab
- Wer prüft und wo meldest du dich an?
- Was kostet die Sachkunde?
- Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
- Umzug und Anerkennung
- Rechtsgrundlage
- Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
- Rassen und Gruppen
Wer braucht die Sachkunde in Bremen?
Wer einen Hund hält oder für eine Firma betreut, braucht die Sachkunde (§ 3 Abs. 1 BremHundeG). Die Pflicht greift ab dem 1. Juli 2026 (§ 21 Abs. 1). Rasse, Größe und Alter des Hundes spielen keine Rolle. Das Gesetz gilt für alle mit Hauptwohnung in Bremen oder mehr als zwei Monaten Aufenthalt (§ 1).
- Neue Hunde ab 1. Juli 2026: Theorie vor der Aufnahme des Hundes, Praxis innerhalb des ersten Jahres.
- Hunde, die du schon vor dem 1. Juli 2026 hattest: keine Prüfungspflicht (§ 20 Abs. 1).
- Ausnahme von der Ausnahme: Wenn dein Hund vor dem 1. Juli 2026 als gefährlich festgestellt wurde oder zu einer Listenrasse gehört (siehe unten), musst du Theorie und Praxis bis zum 30. Juni 2028 nachholen (§ 20 Abs. 1).
- Weiterer Hund: Du hast in den letzten fünf Jahren schon einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten. Außerdem hast du die Theorie bestanden. Dann musst du nur die Praxis ablegen. Die Praxis machst du mit jedem neuen Hund erneut.
Ausgenommen sind laut Gesetz (§ 3 Abs. 5): Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierpfleger mit Abschluss in Tierheim und Tierpension. Ausgenommen sind auch Tiermedizinische Fachangestellte mit bestandener Abschlussprüfung und wer Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt. Ausgenommen ist ebenso, wer eine vom Senat als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat. Das gilt außerdem für Inhaber einer Tierschutz-Erlaubnis für Tierheim oder Schutzhundeausbildung und für Betreuer von Diensthunden. Ausgenommen sind schließlich Halter von Such- und Rettungs- oder Katastrophenschutzhunden und von Assistenzhunden.
Hinweis: Die Serviceseite der Stadt nennt vereinfacht „Jäger:in“. Im Gesetz steht, wer Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt. Wir folgen dem Gesetz. Im Zweifel frag das Ordnungsamt.
Befreiung im Einzelfall: Das Ordnungsamt (die Ortspolizeibehörde) kann auf Antrag ganz oder teilweise befreien. Das geht nur, wenn die Prüfung wegen Umständen bei dir oder deinem Hund unmöglich oder unzumutbar ist. Außerdem darf keine Gefahr für Menschen bestehen (§ 3 Abs. 6).
Kaufen oder abgeben: Wer gewerblich Hunde verkauft, muss sich den Theorie-Nachweis zeigen lassen (§ 3 Abs. 7).
Listenhunde und gefährliche Hunde in Bremen
Bremen führt eine kurze Rasseliste (§ 7 Abs. 3 BremHundeG), Stand: Gesetz vom 24. Juni 2025. Diese Hunde gelten als gefährlich, samt Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden:
- Pit-Bull-Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Anhaltspunkt für eine Kreuzung ist ein Hund, der nach seinem Aussehen von einer dieser Rassen abstammen könnte. Er muss ihr außerdem in Körpergröße, Gewicht und Beißkraft vergleichbar sein.
Halten, Erwerb und Weitergabe dieser Hunde sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmeerlaubnis gibt es, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat, nicht zu aggressivem Verhalten neigt und du alle Erlaubnisvoraussetzungen erfüllst. Sie ist vor der Aufnahme des Hundes einzuholen (§ 8 Abs. 3, § 10 Abs. 4). Zucht und Handel sind verboten (§ 7 Abs. 4). Rottweiler und andere Rassen stehen nicht auf der Liste.
Im Einzelfall kann die Behörde jeden Hund als gefährlich feststellen. Das gilt zum Beispiel nach einem Biss, nach drohendem Anspringen oder wenn er Wild oder Vieh hetzt (§ 7 Abs. 1). Dann brauchst du eine Erlaubnis (§ 8). Voraussetzungen sind unter anderem Alter 18, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, ein Wesenstest des Hundes und eine praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund (§ 10). Ab der Feststellung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht (§ 14 Abs. 3).
Nicht verwechseln: Die Sachkunde prüft dich. Der Wesenstest prüft den Hund. Die Erlaubnis ist der Bescheid der Behörde.
So läuft die Prüfung ab
Es gibt zwei Teile, jeweils bei einem anerkannten Prüfer.
- Theorie: 35 Fragen, 7 aus jedem von fünf Themenbereichen (Tierschutzrecht und Haltung; Sozialverhalten, Kommunikation und rassetypische Bedürfnisse; Gefahrensituationen; tierschutzkonforme Erziehung; Rechtsvorschriften). Single-Choice mit vier Antworten, eine ist richtig. Dafür sind grundsätzlich 45 Minuten vorgesehen, ohne Hilfsmittel, am Computer oder auf Papier, unter Aufsicht.
- Bestanden hast du, wenn du in jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und insgesamt mindestens 26 von 35 richtig hast.
- Praxis: etwa 60 Minuten mit dem eigenen oder dem anvertrauten Hund, an mindestens zwei Orten. Ablenkungsarm: Handling am Hund; kontrolliertes Gehen an der Leine; Sitz, Steh, Platz oder Bleib. Ebenfalls ablenkungsarm: Kommen auf Ruf; Begegnung mit Joggern oder Skatern; Begegnung mit anderen Personen; Begegnung mit anderen Hunden. Verkehrsöffentlich: Gehen an einer stark befahrenen Straße; Überqueren einer Straße; Begegnung mit Radfahrern oder Kinderwagen; Begegnung mit Menschengruppen.
- Bestanden hast du die Praxis, wenn du mindestens 6 der 11 Situationen erfolgreich bewältigst und den Hund sicher führst. Fehlende Kontrolle über den Hund oder übertriebene Härte können zum Nichtbestehen führen.
- Der Hund muss gechipt und geimpft sein (Serviceseite Bremen). Hör- und Sichtzeichen, Belohnung und Hilfsmittel wie Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind erlaubt, wenn sie tierschutzgerecht sind. Im Straßenraum muss der Hund an der Leine sein.
Du bekommst nach jeder bestandenen Prüfung eine Bescheinigung nach amtlichem Muster. Auf Verlangen der Ordnungsbehörde zeigst du sie vor, auf Papier oder digital. Beide Teile kannst du beliebig oft wiederholen; jeder Versuch kostet erneut.
Die Fragen der Theorieprüfung stammen aus einem von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz freigegebenen Katalog, den nur Prüfer bekommen.
Wer prüft und wo meldest du dich an?
Prüfen dürfen nur Personen oder Stellen, die der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) anerkannt hat (§ 3 Abs. 3). Die Liste der anerkannten Prüfer liegt auf der Seite des LMTVet und wird laufend aktualisiert.
Anerkannt werden unter anderem Personen mit Zertifikat der Tierärztekammer Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, bestimmte Leistungsrichter und Verhaltens-Tierärzte. Wer in einem anderen Bundesland als Prüfer anerkannt ist, kann in Bremen eine Prüfernummer beantragen.
Zuständig für Nachweise, Fragen und Befreiungen ist das Ordnungsamt Bremen (Ortspolizeibehörde). Dort fragst du auch nach Einzelfällen.
Was kostet die Sachkunde?
Die Kosten trägt, wer geprüft wird. Der Prüfer legt das Entgelt selbst fest, mindestens kostendeckend. Es soll Unterlagen und Bescheinigung einschließen und wird auch bei Nichtbestehen fällig. Eine amtliche Preisliste gibt es nicht. Vergleiche vorher bei mehreren Prüfern.
Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
- Chip: spätestens nach dem dritten Lebensmonat, jedenfalls vor der ersten Weitergabe; Transponder nach ISO 11784/11785 (§ 4).
- Register: unverzüglich nach Aufnahme in einem anerkannten Haustierregister anmelden, mit Chipnummer (§ 5).
- Haftpflicht: ab Beginn der Haltung, mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden (§ 6).
- Leine: Pflicht in Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen und in umfriedeten Park- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten). Pflicht ist sie auch in Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und im Treppenhaus sowie in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. Außerdem gilt sie auf Sportanlagen und Campingplätzen, auf Friedhöfen, Märkten und Messen (§ 2 Abs. 2). Die Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
- Verbote: Kinderspielplätze; Rasen in Parks mit Liege- oder Spielwiese nur vom 1. Oktober bis 31. März (§ 2 Abs. 3). Kot musst du beseitigen (§ 2 Abs. 4).
Hundesteuer legt deine Gemeinde fest. Bußgelder: Wer ohne Sachkunde einen Hund hält, kann mit bis zu 5.000 Euro belegt werden. Bei anderen Verstößen drohen je nach Fall bis 5.000 oder 50.000 Euro (§ 18 Abs. 2 in der Fassung vom 24. März 2026).
Umzug und Anerkennung
Die Pflicht knüpft an die Aufnahme der Hundehaltung an. Wer den Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hatte, ist grundsätzlich ausgenommen (§ 20 Abs. 1).
Ob eine Sachkundeprüfung aus einem anderen Bundesland in Bremen anerkannt wird, hängt von der Senatorin für Gesundheit ab. Sie muss die Prüfung als gleichwertig anerkannt haben (§ 3 Abs. 5 Nr. 5). Eine Liste solcher Prüfungen haben wir nicht gefunden. Frag vor dem Umzug das Ordnungsamt.
Rechtsgrundlage
- Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 598)
- § 3 Sachkunde; § 4 Kennzeichnung; § 5 Registrierungspflicht; § 6 Haftpflichtversicherung
- § 7 gefährliche Hunde; § 8 Erlaubnis; § 10 Voraussetzungen; § 13 Wesenstest
- § 14 Führen gefährlicher Hunde; § 18 Ordnungswidrigkeiten; § 20 Übergangsregelungen; § 21 Inkrafttreten
- Erstes Änderungsgesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. S. 312): nur § 18 Abs. 2
- Verwaltungsvorschrift über die Sachkundeprüfung; Verfahren zur theoretischen und zur praktischen Sachkundeprüfung (LMTVet)
Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
Hundeführerschein Deutschland bereitet dich mit unabhängig verfassten Übungsfragen zu den Themen der Prüfung auf die Theorie vor. Mit Übungen übst du die Situationen der Praxisprüfung. Die Fragen sind nicht die des Prüfers.
Bald im App Store.
Rassen und Gruppen
Gefährlicher Hund kraft Gesetz§ 7 Abs. 3 BremHundeG
- Pit-Bull-Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Stand: Oktober 2026
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Quellen
- Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (Gesetzblatt Nr. 80, 9. Juli 2025)
- Erstes Gesetz zur Änderung des BremHundeG vom 24. März 2026 (Gesetzblatt Nr. 46, 17. April 2026)
- Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen (Serviceportal Bremen, aktualisiert 17.08.2026)
- Hundeführerschein und Prüfung (LMTVet Bremen)
- Verwaltungsvorschrift über die Sachkundeprüfung und Anerkennung (LMTVet)
- Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung (LMTVet)
- Verfahren zur praktischen Sachkundeprüfung (LMTVet)
