HUNDEFÜHRERSCHEIN · SAARLAND

Hundeführerschein Saarland: Sachkunde & Listenhunde

Kurz gesagt: Sachkunde nur für Halter gefährlicher Hunde (Lehrgang plus Prüfung). Drei Rassen können sich über einen Wesenstest entlasten.

Im Saarland gibt es keinen Hundeführerschein für alle Halter. Die Sachkunde brauchst du, wenn dein Hund gefährlich ist, etwa weil er gebissen hat. Das heißt: Lehrgang mit mindestens 10 Stunden Theorie und 15 Stunden Praxis, danach eine Prüfung bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt. Für drei Rassen gibt es einen eigenen Weg über den Wesenstest.

Landesflagge Saarland

Saarland

Keine allgemeine Pflicht

So läuft die Prüfung ab
Auf dieser Seite
  1. Wer braucht die Sachkunde im Saarland?
  2. Listenhunde und gefährliche Hunde im Saarland
  3. So läuft die Prüfung ab
  4. Wer prüft und wo meldest du dich an?
  5. Was kostet die Sachkunde?
  6. Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
  7. Umzug und Anerkennung
  8. Rechtsgrundlage
  9. Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
  10. Rassen und Gruppen

Wer braucht die Sachkunde im Saarland?

Nur, wer einen gefährlichen Hund hält, der eine Erlaubnis braucht. Die Regeln stehen in der Polizeiverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden (HuV SL).

Gefährlich sind Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, und Hunde, die Menschen oder Tiere in aggressiver, gefahrdrohender Weise angesprungen haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HuV SL). Für sie brauchst du Sachkunde und Erlaubnis.

Wenn du erkannt hast oder hättest erkennen müssen, dass dein Hund so ist, musst du unverzüglich die Sachkundebescheinigung erwerben und die Erlaubnis einholen. Dasselbe gilt, wenn die Behörde den Hund für gefährlich erklärt (§ 1 Abs. 3 HuV SL).

Hunde, die auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden (§ 1 Abs. 1 Nr. 3), dürfen nicht gehalten werden (§ 2 Abs. 1 HuV SL). Auch das Abrichten auf Angriffslust ist verboten.

  • Die Verordnung gilt nicht für Diensthunde, Hunde des Rettungswesens, Herdengebrauchs- und Jagdhunde sowie Blinden- und Behindertenbegleithunde. Das gilt im Einsatz und in der Ausbildung dafür (§ 7 Abs. 1 HuV SL).
  • Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den du die Sachkunde belegt hast (§ 4 Abs. 2 HuV SL). Bei einem neuen gefährlichen Hund wiederholst du den Lehrgang.

Ob dein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Behörde. Für deinen Einzelfall gilt, was deine Ortspolizeibehörde sagt.

Listenhunde und gefährliche Hunde im Saarland

Das Saarland hat eine kurze Liste mit drei Rassen (§ 6 HuV SL, Wortlaut Stand Oktober 2026). Für sie gilt eine widerlegbare Vermutung der Gefährlichkeit. Das heißt: Du brauchst eine Erlaubnis, solange du nicht für deinen Hund einen bestandenen Wesenstest nachweist.

Der Wesenstest ist keine Sachkundeprüfung für dich. Er prüft den Hund. Er wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt abgenommen, die oder der auch für den Sachkundenachweis bestellt ist.

Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein, gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Hunde, die schon als gefährlich erwiesen sind, werden nicht zugelassen. Die Bescheinigung gilt drei Jahre. Wechselt die Halterin oder der Halter, verliert sie die Gültigkeit.

Besteht der Hund den Wesenstest nicht, gilt er als gefährlich. Die Erlaubnis ist dann unter den Bedingungen des § 2 Abs. 3 HuV SL möglich (§ 6 Abs. 3 HuV SL). Ein Wesenstest aus einem anderen Bundesland kann anerkannt werden, wenn er dem saarländischen mindestens entspricht (§ 6 Abs. 7).

So läuft die Prüfung ab

Zuerst absolvierst du einen Lehrgang, den die Ortspolizeibehörde anerkannt hat. Er dauert theoretisch mindestens 10 Stunden und praktisch mindestens 15 Stunden. Den praktischen Teil machst du zusammen mit deinem Hund (VwV zur HuV SL, Anlage 1).

Themen sind das Wesen und Verhalten von Hunden, das richtige Verhalten von Menschen gegenüber Hunden und Rechtsfragen rund um Zucht, Ausbildung und Haltung. Danach legst du die Prüfung vor einer Person mit abgeschlossenem Tiermedizinstudium ab.

Schriftlich: Die Fragen sind von Termin zu Termin verschieden. Du erfährst sie erst am Anfang. Du hast zwei Stunden. Es gibt keinen veröffentlichten Fragenkatalog und keine feste Fragenzahl. Bestanden hast du, wenn deine Leistung in jedem der drei Themenbereiche ausreicht.

Praktisch: Mindestens zwei Stunden. Dein Hund wird mit vielen Alltagssituationen konfrontiert, die Aggression auslösen können, etwa Passanten, Jogger, Radfahrer, andere Hunde. Du führst ihn selbst. Der Test findet nicht am Lehrgangsort statt. Er wird abgebrochen und gilt als nicht bestanden, wenn der Hund gravierend aggressiv reagiert.

Die Sachkunde ist gegeben, wenn der schriftliche Teil ausreicht und der praktische Teil bestanden ist. Sonst empfiehlt die Sachverständige oder der Sachverständige der Behörde Maßnahmen.

Wer prüft und wo meldest du dich an?

Zuständig ist die Ortspolizeibehörde (§ 8 HuV SL). Sie teilt dir Namen, Anschriften und Telefonnummern der Personen mit, die anerkannte Lehrgänge anbieten. Für den Wesenstest führt sie Listen der bestellten Tierärztinnen und Tierärzte (VwV zur HuV SL, Nr. 1.2 und 2.3). Rufe dort an, bevor du einen Lehrgang buchst.

Was kostet die Sachkunde?

Die Kosten für den Lehrgang trägst du selbst (§ 4 Abs. 1 HuV SL). Auch den Wesenstest zahlst du der Tierärztin oder dem Tierarzt selbst (§ 6 Abs. 1 HuV SL). Es gibt keine amtlichen Preise. Frag vorher nach dem Gesamtpreis.

Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter

Für gefährliche Hunde gilt:

  • Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Voraussetzungen: Volljährigkeit, Sachkunde, Zuverlässigkeit mit aktuellem Führungszeugnis, ausbruchsichere Unterbringung (§ 2 Abs. 3 HuV SL). Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden.
  • Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden. Du weist jährlich nach, dass sie weiter besteht (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
  • Außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine und mit Maulkorb oder gleichwertiger Vorrichtung. Nicht mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig (§ 5 Abs. 3 HuV SL). Die Behörde kann im Einzelfall vom Maulkorb befreien (§ 7 Abs. 2).
  • Halsband mit Name, Anschrift und gegebenenfalls Telefonnummer, dauerhafte Kennzeichnung, Warnschild am Zugang (§ 5 Abs. 2 und 4 HuV SL).
  • Wer den Hund abgibt oder verliert, meldet das unverzüglich der bisherigen Behörde (§ 5 Abs. 5 HuV SL).

Für alle Hunde gilt Leinenpflicht bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und im Nahverkehr (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Örtliche Regeln kommen dazu. Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 10 HuV SL). Die Hundesteuer legt deine Gemeinde fest.

Umzug und Anerkennung

Einen Wesenstest aus einem anderen Bundesland kann die Behörde anerkennen, wenn Inhalt und Voraussetzungen mindestens denen im Saarland entsprechen (§ 6 Abs. 7 HuV SL).

Bei der Sachkunde sagt die Verwaltungsvorschrift: Die Ortspolizeibehörde kann frühere Lehrgänge anerkennen, auch aus anderen Bundesländern. Voraussetzung ist, dass der Erfolg bestätigt und ausreichendes Wissen belegt ist (Nr. 1.11). Frag vor dem Umzug die neue Ortspolizeibehörde, was sie verlangt.

Rechtsgrundlage

  • Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) vom 15. Dezember 2022 (Amtsblatt I S. 1493)
  • § 1 Gefährliche Hunde, § 2 Erlaubnisvorbehalt, § 4 Sachkundenachweis, § 5 Haltung
  • § 6 Sondervorschriften (drei Rassen, Wesenstest), § 7 Ausnahmen, § 8 Zuständigkeiten, § 10 Ordnungswidrigkeiten
  • Verwaltungsvorschrift zur HuV SL (Amtsblatt I S. 1497) mit Lehrgangsinhalten und Prüfungsanforderungen

Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten

Die App Hundeführerschein Deutschland hilft dir bei den drei Themenbereichen aus Lehrgang und Prüfung mit unabhängig verfassten Übungsfragen. Sie übt außerdem Alltagssituationen mit dem Hund. Es gibt hier keinen festen Fragenkatalog, deshalb zählt die App als Vorbereitung, nicht als Probeprüfung. Status: Bald im App Store.

Rassen und Gruppen

Widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung (Wesenstest möglich)§ 6 Abs. 1 Nr. 1 HuV SL

  • American Staffordshire Terrier

Widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung (Wesenstest möglich)§ 6 Abs. 1 Nr. 2 HuV SL

  • Staffordshire Bullterrier

Widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung (Wesenstest möglich)§ 6 Abs. 1 Nr. 3 HuV SL

  • American Pit Bull Terrier

Stand: Oktober 2026

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

  1. Die Themen der Prüfung lernenKörpersprache, Erziehung, Gesundheit, Recht: alles, was in der Prüfung drankommt.
  2. So läuft die Prüfung abAnmeldung, Ablauf und Unterlagen.
  3. Was die Prüfung kostetGebühren und Kosten im Überblick.

Quellen

Andere Bundesländer

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