HUNDEFÜHRERSCHEIN · THÜRINGEN

Hundeführerschein Thüringen: Sachkunde ohne Rasseliste

Kurz gesagt: Pflicht nur für Halter von Hunden, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat.

In Thüringen gibt es keinen allgemeinen Hundeführerschein und keine Rasseliste. Eine Sachkundeprüfung brauchst du, wenn die Behörde deinen Hund nach einem Wesenstest als gefährlich festgestellt hat. Die Theorie hat 40 Fragen, bestanden ist sie mit 75 Prozent. Dazu kommt eine praktische Prüfung mit deinem Hund.

Landesflagge Thüringen

Thüringen

Keine allgemeine Pflicht

Fragen aus Thüringen lernen
Auf dieser Seite
  1. Wer braucht die Sachkunde in Thüringen?
  2. Listenhunde und gefährliche Hunde in Thüringen
  3. So läuft die Prüfung ab
  4. Wer prüft und wo meldest du dich an?
  5. Was kostet die Sachkunde?
  6. Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
  7. Umzug und Anerkennung
  8. Rechtsgrundlage
  9. Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
  10. Zehn Fragen aus dem Fragenkatalog Thüringen

Wer braucht die Sachkunde in Thüringen?

Für normale Hunde verlangt das Thüringer Tiergefahrengesetz (ThürTierGefG) keine Sachkunde. Pflicht ist sie für Halterinnen und Halter gefährlicher Hunde. Ohne Sachkundenachweis bekommst du die Erlaubnis zum Halten nicht (§ 4 Abs. 1 ThürTierGefG).

Gefährlich ist ein Hund in Thüringen nur, wenn die zuständige Behörde das nach einem Wesenstest im Einzelfall festgestellt hat (§ 3 Abs. 2). Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der du wohnst (§ 15 Abs. 1).

  • Gefährlicher Hund nach Feststellung: Erlaubnis und Sachkundenachweis sind Pflicht (§§ 4 und 5).
  • Auflage der Behörde: Gibt es Anhaltspunkte, dass deine Haltung die Gefährlichkeit eines Hundes fördert, kann die Behörde dir eine Sachkundeprüfung anordnen (§ 5 Abs. 4).
  • Freiwillig: Hast du einen nicht als gefährlich festgestellten Hund und legst die Prüfung ab, kann deine Gemeinde die Hundesteuer ermäßigen. Das regelt die Steuersatzung (§ 5 Abs. 5).
  • Erlaubnis nur ab 18 Jahren und mit Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1).

Von Gesetzes wegen gelten als sachkundig unter anderem: Tierärztinnen und Tierärzte sowie Personen mit bestimmten tierschutzrechtlichen Erlaubnissen. Ebenso gelten Prüfer für Jagdhunde-Brauchbarkeit, Rettungshundeführer, Polizeihundeführer und Betreuer von Diensthunden als sachkundig (§ 5 Abs. 6). Auch der Grundlehrgang für Polizei-Diensthundführer zählt (§ 5 Abs. 8).

Der Nachweis gilt nur für den Hund, mit dem du die Prüfung abgelegt hast (§ 5 Abs. 3). Für einen anderen Hund brauchst du eine neue Prüfung.

Ausnahme: Wer keine Wohnung in Thüringen hat, braucht für einen gefährlichen Hund keine Erlaubnis. Das gilt nur, solange der Aufenthalt hier nicht länger als zwei Monate ununterbrochen dauert (§ 13 Abs. 1).

Listenhunde und gefährliche Hunde in Thüringen

Thüringen hat keine Rasseliste. Im Gesetz steht keine Rasse, die allein als gefährlich gilt. Das ist der Wortlaut mit Stand Oktober 2026, nach der Gesetzesänderung von 2018.

Gefährlich ist ein Hund, wenn die Behörde ihn nach einem Wesenstest wegen seines Verhaltens im Einzelfall so einstuft (§ 3 Abs. 2 ThürTierGefG). Das ist der Fall, wenn er:

  • eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe entwickelt hat,
  • einen Menschen gebissen hat, außer zur Verteidigung bei einer Straftat oder aus Selbsterhaltung,
  • ein Tier gebissen hat, ohne angegriffen worden zu sein, oder einen anderen Hund trotz erkennbarer Unterwerfung nicht nur geringfügig verletzt hat,
  • außerhalb des Besitztums wiederholt aggressiv Menschen angesprungen oder anderes aggressives Verhalten gezeigt hat,
  • Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen hat oder unkontrolliert Wild hetzt oder reißt.

Der Wesenstest prüft den Hund, die Sachkundeprüfung prüft dich. Beides kostet dich Geld (§ 9 Abs. 1 ThürTierGefG und § 2 Abs. 4 ThürSachkundePrüfVO).

Die Gefährlichkeit lässt sich aufheben: Du kannst frühestens nach neun Monaten einen neuen Wesenstest machen (§ 3 Abs. 4 ThürTierGefG).

So läuft die Prüfung ab

Die Sachkundeprüfung hat einen theoretischen und einen praktischen Teil. Bestehst du die Theorie nicht, kommst du nicht zur Praxis. Wiederholungen sind zulässig (§ 2 Abs. 3 ThürSachkundePrüfVO).

Theorie: Die sachkundige Person wählt 40 Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog (Anlage 2). Bestanden hast du mit mindestens 75 Prozent, also mit 30 von 40 vollständig richtigen Antworten. Eine Frage zählt nur, wenn du alle richtigen und keine falschen Antworten ankreuzt. Bei Zuordnungsfragen müssen alle Verknüpfungen stimmen. Eine Zeitvorgabe nennt die Verordnung nicht.

  • Gehorsamkeitsübungen im abgeschlossenen Gelände: Dein Hund muss mindestens vier von fünf Kommandos sicher beherrschen (Leinenführigkeit, Sitz und Platz, Sitz-/Platz-Bleib, Kommen, Korrekturwort).
  • Handlingsübungen: zum Beispiel Aussteigen aus dem Auto, Kontrolle von Ohren, Zähnen und Pfoten, Anlegen des Maulkorbs. Weitere Beispiele: Wegnahme von Spielzeug oder Futter, Streicheln durch eine fremde Person, Begegnung mit einem anderen Hund.
  • Führen des Hundes: ein Gang durch die Innenstadt oder ein Einkaufszentrum.

Praxis: Vor der Prüfung gibt es eine Unbefangenheitsprobe. Zeigt der Hund dabei unangemessene Aggression, wird abgebrochen. Du machst die Praxis mit deinem Hund. Er soll in der Regel mindestens sechs Monate alt sein (§ 1 Abs. 5 ThürSachkundePrüfVO).

Bestanden ist die Praxis, wenn keine Zweifel an deiner grundsätzlichen Fähigkeit bestehen, den Hund sicher zu führen. Nicht bestanden ist sie unter anderem, wenn die Gehorsamkeitsübungen nicht unter einfachen und erschwerten Bedingungen gelingen (§ 8 ThürSachkundePrüfVO).

Wer prüft und wo meldest du dich an?

Prüfen dürfen nur amtlich anerkannte sachkundige Personen. Die Anerkennung erteilt das Landesverwaltungsamt. Es führt eine Liste mit Name, Anschrift und Prüfgebiet (§ 1 Abs. 1 ThürSachkundePrüfVO). Als sachkundig gelten insbesondere Tierärztinnen und Tierärzte sowie bestellte Ausbilder im Dienst-, Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Behindertenbegleithundewesen.

Wo du dich anmeldest und welche Prüfer es in deiner Nähe gibt, sagt dir deine zuständige Gemeinde oder das Landesverwaltungsamt. Eine Prüferliste haben wir nicht eingesehen.

Was kostet die Sachkunde?

Die Kosten der Sachkundeprüfung einschließlich des Nachweises trägst du (§ 2 Abs. 4 ThürSachkundePrüfVO). Eine amtliche Gebühr oder Preisliste haben wir nicht gefunden. Der Preis hängt vom Prüfer ab. Frag vorher nach.

Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter

Diese Regeln gelten für alle Hunde in Thüringen:

  • Chip: Ein Tierarzt kennzeichnet den Hund mit einem Mikrochip. Du zeigst die Kennzeichnung der Behörde an (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG).
  • Haftpflicht: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Den Abschluss weist du mit einer Bescheinigung nach (§ 2 Abs. 5).

Zusätzlich für gefährliche Hunde: Außerhalb des Besitztums führst du den Hund an einer höchstens zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb. Für Hunde unter sechs Monaten sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Auf eingezäunten Hundeauslaufgebieten entfällt die Leinenpflicht (§ 12 Abs. 4 und 5). Außerdem: Warnschild am Zugang (§ 10 Abs. 4), kein zweiter Hund gleichzeitig (§ 12 Abs. 2), Personaldokument und Erlaubnis dabei (§ 12 Abs. 7). Zucht und Handel sind verboten (§ 11).

Leinenregeln für andere Hunde stehen in den gelesenen Teilen des Gesetzes nicht. Frag dein Ordnungsamt nach Regeln vor Ort.

Die Hundesteuer legt deine Gemeinde fest.

Umzug und Anerkennung

Sachkundebescheinigungen anderer Länder werden anerkannt, wenn sie mit den Thüringer Prüfungsstandards gleichwertig sind (§ 5 Abs. 7 ThürTierGefG). Das Landesverwaltungsamt stellt die Vergleichbarkeit fest (§ 15 Abs. 2). Wesenstest-Bescheinigungen anderer Länder werden entsprechend behandelt (§ 9 Abs. 2).

Ziehst du mit einem gefährlichen Hund nach Thüringen, beantragst du die Erlaubnis innerhalb eines Monats nach Bezug der neuen Wohnung (§ 4 Abs. 2). Den Wohnungswechsel zeigst du innerhalb einer Woche an. Beim Zuzug meldest du den Hund der neuen Behörde innerhalb einer Woche (§ 10 Abs. 2).

Rechtsgrundlage

  • Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011, zuletzt geändert 2018
  • § 3 ThürTierGefG: gefährliche Hunde
  • §§ 4 und 5 ThürTierGefG: Erlaubnis und Sachkundenachweis
  • § 9 ThürTierGefG: Wesenstest
  • §§ 10 bis 13 ThürTierGefG: Haltung, Führen, Ausnahmen
  • § 15 ThürTierGefG: Zuständigkeiten
  • Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung (ThürSachkundePrüfVO) vom 19. Januar 2012, §§ 1 bis 8 mit Anlage 1 (Prüfungsformular) und Anlage 2 (Fragenkatalog)
  • Thüringer Wesenstestverordnung (ThürWesenstestVO) vom 19. Januar 2012

Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten

Hundeführerschein Deutschland bereitet dich mit den Fragen deines Bundeslandes auf die Theorie vor. Du übst mit dem Fragenkatalog und einer Probeprüfung nach den Thüringer Regeln. Dazu gibt es Übungen für die Praxis mit deinem Hund.

Die App kommt bald in den App Store.

Zehn Fragen aus dem Fragenkatalog Thüringen

Fünf davon zeigen wir hier mit Antwort und Erklärung. Die übrigen fünf findest du darunter, die Antworten dazu in der App.

  1. Frage 1 · Verhalten & Körpersprache

    Was ist die Grundveranlagung, die jeder Hund in sich trägt?

    • AHunde sind Jagdraubtiere.Richtig
    • BHunde sind für das Zusammenleben mit Menschen geschaffen worden. Sie sind völlig abhängig vom Menschen und können alleine nicht existieren, da sie sich keine Nahrung beschaffen können.
    • CHunde sind soziale Rudeltiere und darauf ausgerichtet, in einem Gruppenverband zu leben.Richtig
    • DHunde sind Aasfresser und suchen deshalb ständig nach toten Tieren.

    Erklärung: Hunde stammen vom Wolf ab: Jagen gehört zu ihrer Grundausstattung (Beute suchen, hetzen, packen), und sie sind auf das Leben in einem sozialen Verband ausgerichtet. Falsch ist, dass sie Aasfresser seien oder allein nicht überleben könnten – das ist eine Verkürzung. Wer Hunde hält, muss beide Seiten ernst nehmen: Jagdverhalten lenken und soziale Bedürfnisse erfüllen.

  2. Frage 2 · Haltung & Pflege

    Welche Bedürfnisse des Hundes müssen bei artgerechter Haltung täglich ausreichend erfüllt werden?

    • ADer Hund muss ausreichend, das heißt mehrere Stunden täglich, geistig und körperlich gefordert werden.
    • BDer Hund muss jeden Tag ausreichend lange und mehrmals täglich Sozialkontakte mit Menschen und Artgenossen haben.Richtig
    • CDer Hund muss täglich mindestens zwei Mahlzeiten erhalten.
    • DDer Hund sollte vorwiegend in einer Zwingeranlage mit gut isoliertem Boden gehalten werden.

    Erklärung: Hunde sind soziale Tiere: Täglich ausreichend Kontakt zu Menschen und, wo möglich, zu Artgenossen gehört zu den Grundbedürfnissen, die nicht ausfallen dürfen. Zwei Mahlzeiten sind kein Maßstab für artgerechte Haltung, und dauerhafte Zwingerhaltung widerspricht dem Bedürfnis nach Gesellschaft. Auslastung ist wichtig, doch der Sozialkontakt steht hier an erster Stelle.

  3. Frage 4 · Lernen & Erziehung

    Ist die sogenannte Beißhemmung angeboren?

    • ANein, die Beißhemmung muss im Welpenalter durch das Spiel mit Gleichaltrigen und Menschen erlernt werden.Richtig
    • BJa, sonst würden Welpen ihre Geschwister zu sehr verletzen.
    • CJa, sonst würden sie ihre Besitzer beißen.
    • DJa, allerdings gibt es Rassen, die diese Hemmung nicht haben.

    Erklärung: Die Beißhemmung ist nicht angeboren, sondern wird im Welpenalter gelernt: Im Spiel mit Wurfgeschwistern und Menschen erfährt der Welpe, wie stark zugebissen werden darf, weil der Spielpartner bei zu festem Biss quiekt und das Spiel endet. Die Aussagen, sie sei angeboren, sind deshalb falsch, auch die über angeblich „hemmungslose“ Rassen.

  4. Frage 19 · Hund & Mensch

    Was kann zu Problemen zwischen Hunden und Kindern führen?

    • AKinder können auf Spielideen kommen, die Hunden unangenehm sind.Richtig
    • BKinder können Hundeverhalten missverstehen bzw. falsch deuten und verhalten sich dann aus Hundesicht unangemessen.Richtig
    • CZwischen Kindern und Hunden gibt es keine Probleme, denn sie sind gleichermaßen spielbegeistert und verstehen sich immer gut.
    • DBeide, Kinder und Hunde, sind unberechenbar.Richtig

    Erklärung: Probleme entstehen, weil Kinder Spiele wählen, die Hunden unangenehm sind (festhalten, zerren, umarmen), und weil sie Hundesignale oft falsch deuten. Zusätzlich sind beide, Kinder und Hunde, in ihrem Verhalten manchmal schwer vorhersehbar. Die Annahme, beide verstünden sich immer gut, ist falsch – deshalb sollten Kind und Hund nie unbeaufsichtigt bleiben.

  5. Frage 28 · Gesundheit

    Führt eine Kastration des Rüden immer zur Verminderung der Aggression gegenüber anderen Rüden?

    • AUneingeschränkt ja.
    • BGrundsätzlich nein.
    • CNein, nicht immer. Ob die Kastration als Therapie gegen die Aggression erfolgreich ist, hängt unter anderem vom Alter ab. Zusammen mit einem speziellen Erziehungsprogramm ist sie aber einen Versuch wert. Die Kastration verschlimmert das Aggressionsproblem auf jeden Fall nicht.Richtig
    • DNur wenn männliche Hormone die Ursache für das aggressive Verhalten sind.Richtig

    Erklärung: Kastration senkt Aggression gegen andere Rüden nicht automatisch: Sie hilft nur, wenn Hormone die Ursache sind; sonst ändert sie wenig. Sie kann mit Erziehungsprogramm erwogen werden, ersetzt aber kein Training. Hormone sind nur ein Faktor für Aggression, daher gilt weder „immer ja“ noch „grundsätzlich nein“.

5 weitere FragenAntworten und Erklärungen in der App
  1. Frage 7 · Verhalten & Körpersprache

    Was versteht man unter dem sogenannten „Welpenschutz“?

    • AWelpen werden von ihrer Mutter niemals im Stich gelassen.
    • BWelpen werden von erwachsenen Hunden nicht gebissen, denn sie stehen unter Welpenschutz. Ein erwachsener Hund, der einen Welpen beißt, ist verhaltensgestört.
    • CHunde genießen bis zum Alter von einem Jahr Welpenschutz und dürfen in dieser Zeit von anderen Hunden nicht gebissen und vom Menschen nicht grob bestraft werden.
    • DEs gibt keinen Welpenschutz. Den Welpen schützt angemessenes, das heißt unterwürfiges und beschwichtigendes Verhalten. Ausnahme: Welpen des eigenen Rudels.
  2. Frage 3 · Haltung & Pflege

    Gibt es Nachteile, wenn man mehr als einen großen Hund hält?

    • AJa, man muss doppelt so oft spazieren gehen.
    • BJa, man muss doppelt so viel Erziehungsarbeit leisten.
    • CJa, man muss doppelte Kosten für Futter, Tierarzt, Hundesteuer, Versicherung, Ausstattung und so weiter tragen.
    • DJa, die Hunde können sich zusammen schneller in unerwünschte Verhaltensweisen hineinsteigern.
  3. Frage 5 · Lernen & Erziehung

    Ist es für die Entwicklung des Welpen sehr wichtig, ob er in seinen ersten Lebenswochen zahlreiche Außenreize kennen lernt?

    • AJa, denn je mehr Reize der Welpe kennenlernt, desto mehr Verknüpfungen der Nervenbahnen werden in seinem Gehirn angelegt.
    • BJa, denn vielfältige Reizsituationen geben dem Welpen Selbstvertrauen und Sicherheit im Umgang mit neuen Situationen.
    • CNein, denn ein Welpe kann noch gar keine Reize verarbeiten.
    • DNein, denn die Entwicklung des Gehirns hängt nicht vom Angebot verschiedener Reize ab, sondern geschieht automatisch.
  4. Frage 20 · Hund & Mensch

    Was sind typische „Fehler“ von Kindern bei Begegnungen mit einem Hund?

    • ADem Hund direkt in die Augen starren.
    • BDen Hund nicht anschauen.
    • CDie Arme hoch reißen, schreien oder wegrennen.
    • DDem Hund über den Kopf streicheln.
  5. Frage 40 · Gesundheit

    Welche Nachteile kann die Kastration einer Hündin bringen?

    • AKastrierte Hündinnen können oftmals dick werden.
    • BHündinnen werden in aller Regel durch die Kastration gefährlich aggressiv.
    • CFellveränderungen können auftreten.
    • DEin kleiner Prozentsatz der kastrierten Hündinnen wird inkontinent.

Richtige Antworten und Erklärungen zu diesen 5 Fragen findest du in der App.

Alle Fragen aus dem Katalog Thüringen, nach Themen

Stand: Oktober 2026

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

  1. Fragen aus Thüringen lernenDer amtliche Fragenkatalog deines Landes, nach Themen.
  2. So läuft die Prüfung abAnmeldung, Ablauf und Unterlagen.
  3. Was die Prüfung kostetGebühren und Kosten im Überblick.

Quellen

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