RATGEBER PRÜFUNG

Prüfung zum Hundeführerschein: Ablauf und Anmeldung

In den meisten Ländern besteht die Prüfung aus Theorie und Praxis. Wie viele Fragen es gibt und wer prüft, regelt aber jedes Bundesland anders. Hamburg kennt keine Theorie, Bayern keine Sachkundeprüfung für Halter. Unten findest du alle 16 Länder auf einen Blick. Stand: Oktober 2026.

Auf dieser Seite
  1. Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
  2. Wie viele Fragen gibt es und wann bestehst du?
  3. Wer nimmt die Prüfung ab?
  4. Wo und wie meldest du dich an?
  5. Was passiert, wenn du durchfällst?
  6. Die Prüfung in allen 16 Bundesländern
  7. Vorbereiten mit Hundeführerschein Deutschland

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Meist gibt es zwei Teile. Zuerst die Theorie, oft mit Multiple-Choice-Fragen. Dann die Praxis, bei der du einen Hund durch Alltagssituationen führst.

Typische Themen der Theorie sind Verhalten und Körpersprache, Erziehung, Haltung und Pflege, Gefahrensituationen und Recht. In der Praxis zählen Leinenführigkeit, Sitz oder Platz, Rückruf und Begegnungen mit Menschen, Hunden und Verkehr.

Wichtig: Geprüft wirst du, nicht die Ausbildung deines Hundes. In Niedersachsen musst du die Praxis nicht einmal mit dem eigenen Hund machen. In Sachsen stellt der Prüfungsausschuss einen fremden, umgänglichen Hund.

Wie viele Fragen gibt es und wann bestehst du?

Das ist von Land zu Land verschieden. Amtlich festgelegt sind diese Werte:

Wer nimmt die Prüfung ab?

Du kannst dir den Prüfer meist nicht frei aussuchen. Er muss anerkannt oder benannt sein. Je nach Land sind das:

  • Anerkannte Prüferinnen und Prüfer, zum Beispiel in Niedersachsen und Bremen. Die Listen führen LAVES und LMTVet.
  • Anerkannte Sachverständige, zum Beispiel in Berlin, Hessen und Hamburg.
  • Von der Tierärztekammer benannte Personen, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen.
  • Ein Prüfungsausschuss der Behörde, zum Beispiel in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Das Landesverwaltungsamt, in Sachsen-Anhalt für die Theorie.

In Brandenburg darf kein Prüfer prüfen, der dein Züchter oder dein Trainer ist. Dort kann das ein Interessenkonflikt sein.

Wo und wie meldest du dich an?

Die erste Anlaufstelle ist fast immer deine örtliche Behörde. Das ist das Ordnungsamt, die Gemeinde oder der Landkreis. Sie nennt dir Prüfer oder hält eine Liste bereit.

In Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen suchst du dir selbst eine Person aus der Liste und vereinbarst den Termin direkt. In Sachsen-Anhalt meldet dich das Ordnungsamt beim Landesverwaltungsamt an. Du kannst dort auch ohne Pflicht selbst schriftlich einen Antrag stellen.

Frag vor der Buchung nach dem Gesamtpreis, den Unterlagen und dem Alter, das dein Hund haben muss.

Was passiert, wenn du durchfällst?

Du bekommst in den meisten Ländern eine zweite Chance. Die Regeln unterscheiden sich:

  • Niedersachsen und Bremen: Du kannst beliebig oft wiederholen. Jeder Versuch kostet erneut.
  • Brandenburg: Du kannst mehrfach wiederholen. Eine bestandene Theorie musst du nicht wiederholen.
  • Nordrhein-Westfalen: Die Prüfung vor der Behörde kann einmal wiederholt werden, in der Regel nach höchstens zwei Monaten.
  • Rheinland-Pfalz: Jeder Teil darf einmal wiederholt werden, frühestens nach zwei Wochen.
  • Sachsen-Anhalt: Beide Teile kannst du je einmal wiederholen, möglichst innerhalb eines Monats.
  • Baden-Württemberg: Bei der Praxis entscheidet die Behörde über eine Wiederholung. Normalerweise ist sie nach drei bis sechs Monaten möglich.
  • Hessen, Sachsen und Thüringen: Wiederholungen sind zulässig.

Die Prüfung in allen 16 Bundesländern

Der Überblick zeigt nur, was in den amtlichen Quellen steht. Wo etwas fehlt, haben wir keine Zahl genannt.

Baden-WürttembergNur für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes. Theorie als Fachgespräch oder Multiple-Choice, Praxis mit dem Hund. Anmeldung bei der Ortspolizeibehörde.BayernKeine Sachkundeprüfung für Halter. Bei Rassen der Kategorie 2 begutachtet ein Sachverständiger deinen Hund. Zuständig ist die Gemeinde.BerlinFreiwillig, bei gefährlichen Hunden Pflicht. Theorie mit 30 Fragen, Praxis bei einem anerkannten Sachverständigen. Die Bescheinigung gibt das Ordnungsamt aus.BrandenburgFür Halter gefährlicher Hunde. Theorie mit 54 Fragen, Praxis mit dem eigenen Hund. Die Prüferliste führt die örtliche Ordnungsbehörde.BremenTheorie mit 35 Fragen, Praxis etwa 60 Minuten mit mindestens zwei Orten. Prüfer laut Liste des LMTVet.HamburgKeine Theorie. Freiwillige Gehorsamsprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen für die Leinenbefreiung.HessenTheorie mit 30 Fragen, Praxis im Straßenraum mit mittlerer Verkehrsdichte. Sachverständige laut Liste des Regierungspräsidiums Darmstadt.Mecklenburg-VorpommernPrüfung vor einem Ausschuss der Kreisordnungsbehörde. Fragenzahl, Dauer und Bestehensgrenze nennen unsere Quellen nicht.NiedersachsenTheorie mit 35 Single-Choice-Fragen, Praxis etwa eine Stunde an drei Orten. Anerkannte Prüfer laut LAVES-Liste.Nordrhein-WestfalenFachgespräch oder schriftliches Verfahren zu fünf Themen. Einen Praxisteil mit Hund schreibt die Verordnung nicht vor.Rheinland-PfalzFragebogen mit anschließendem Gespräch, Praxis in zwei Teilen. Sachverständige der Landestierärztekammer.SaarlandErst ein anerkannter Lehrgang mit mindestens 10 Stunden Theorie und 15 Stunden Praxis. Danach schriftliche und praktische Prüfung.SachsenMündliche Theorie, Praxis mit fremdem Hund. Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde.Sachsen-AnhaltSchriftliche Theorie in Halle, Dessau oder Magdeburg, danach Praxis bei einem Sachverständigen. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt.Schleswig-HolsteinDas Gesetz nennt Theorie und Praxis mit dem eigenen Hund. Ein einheitliches Format gibt es nicht.ThüringenTheorie mit 40 Fragen, dann Praxis mit dem eigenen Hund. Prüfen dürfen amtlich anerkannte sachkundige Personen.

Die Einzelheiten zu jedem Land findest du auf den Seiten der Bundesländer.

Vorbereiten mit Hundeführerschein Deutschland

Hundeführerschein Deutschland bereitet dich auf die Theorie vor, mit den amtlichen Fragen aus NRW, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die anderen Bundesländer gibt es unabhängige Übungsfragen, dazu praktische Übungen mit dem Hund.

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