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Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Meist gibt es zwei Teile. Zuerst die Theorie, oft mit Multiple-Choice-Fragen. Dann die Praxis, bei der du einen Hund durch Alltagssituationen führst.
Typische Themen der Theorie sind Verhalten und Körpersprache, Erziehung, Haltung und Pflege, Gefahrensituationen und Recht. In der Praxis zählen Leinenführigkeit, Sitz oder Platz, Rückruf und Begegnungen mit Menschen, Hunden und Verkehr.
Wichtig: Geprüft wirst du, nicht die Ausbildung deines Hundes. In Niedersachsen musst du die Praxis nicht einmal mit dem eigenen Hund machen. In Sachsen stellt der Prüfungsausschuss einen fremden, umgänglichen Hund.
Wie viele Fragen gibt es und wann bestehst du?
Das ist von Land zu Land verschieden. Amtlich festgelegt sind diese Werte:
Wer nimmt die Prüfung ab?
Du kannst dir den Prüfer meist nicht frei aussuchen. Er muss anerkannt oder benannt sein. Je nach Land sind das:
- Anerkannte Prüferinnen und Prüfer, zum Beispiel in Niedersachsen und Bremen. Die Listen führen LAVES und LMTVet.
- Anerkannte Sachverständige, zum Beispiel in Berlin, Hessen und Hamburg.
- Von der Tierärztekammer benannte Personen, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen.
- Ein Prüfungsausschuss der Behörde, zum Beispiel in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
- Das Landesverwaltungsamt, in Sachsen-Anhalt für die Theorie.
In Brandenburg darf kein Prüfer prüfen, der dein Züchter oder dein Trainer ist. Dort kann das ein Interessenkonflikt sein.
Wo und wie meldest du dich an?
Die erste Anlaufstelle ist fast immer deine örtliche Behörde. Das ist das Ordnungsamt, die Gemeinde oder der Landkreis. Sie nennt dir Prüfer oder hält eine Liste bereit.
In Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen suchst du dir selbst eine Person aus der Liste und vereinbarst den Termin direkt. In Sachsen-Anhalt meldet dich das Ordnungsamt beim Landesverwaltungsamt an. Du kannst dort auch ohne Pflicht selbst schriftlich einen Antrag stellen.
Frag vor der Buchung nach dem Gesamtpreis, den Unterlagen und dem Alter, das dein Hund haben muss.
Was passiert, wenn du durchfällst?
Du bekommst in den meisten Ländern eine zweite Chance. Die Regeln unterscheiden sich:
- Niedersachsen und Bremen: Du kannst beliebig oft wiederholen. Jeder Versuch kostet erneut.
- Brandenburg: Du kannst mehrfach wiederholen. Eine bestandene Theorie musst du nicht wiederholen.
- Nordrhein-Westfalen: Die Prüfung vor der Behörde kann einmal wiederholt werden, in der Regel nach höchstens zwei Monaten.
- Rheinland-Pfalz: Jeder Teil darf einmal wiederholt werden, frühestens nach zwei Wochen.
- Sachsen-Anhalt: Beide Teile kannst du je einmal wiederholen, möglichst innerhalb eines Monats.
- Baden-Württemberg: Bei der Praxis entscheidet die Behörde über eine Wiederholung. Normalerweise ist sie nach drei bis sechs Monaten möglich.
- Hessen, Sachsen und Thüringen: Wiederholungen sind zulässig.
Die Prüfung in allen 16 Bundesländern
Der Überblick zeigt nur, was in den amtlichen Quellen steht. Wo etwas fehlt, haben wir keine Zahl genannt.
Die Einzelheiten zu jedem Land findest du auf den Seiten der Bundesländer.
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Hundeführerschein Deutschland bereitet dich auf die Theorie vor, mit den amtlichen Fragen aus NRW, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die anderen Bundesländer gibt es unabhängige Übungsfragen, dazu praktische Übungen mit dem Hund.
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Regeln in deinem Bundesland
Weiterlesen
- Hundeführerschein: Was kostet die Sachkundeprüfung?Was der Hundeführerschein kostet: Die meisten Länder nennen keinen amtlichen Preis. Hier stehen die offiziellen Zahlen, mit Quelle und Stand.
- Umzug mit Listenhund: Was gilt im neuen Bundesland?Umzug mit Listenhund oder gefährlichem Hund: Wird deine Bescheinigung im neuen Bundesland anerkannt? Regeln pro Land und eine Checkliste vor dem Umzug.
- Nach der Hundeprüfung: Bescheinigung und PflichtenBestanden, und jetzt? Bescheinigung, Gültigkeit, Anmeldung, Haftpflicht, Leine und Maulkorb: was nach dem Hundeführerschein gilt und was bei Verlust hilft.
Quellen
- Service-BW: Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen (Innenministerium Baden-Württemberg, Freigabe 11.08.2025)
- Service-BW: Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen (Innenministerium Baden-Württemberg, 2026)
- BayernPortal: Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder Negativzeugnis (Bayerisches Staatsministerium des Innern, Stand 29.03.2026)
- Verfahren bei Hunden der Kategorie 2, Negativzeugnis (Bayerische Polizei, 24.06.2026)
- Mindestanforderungen an Sachverständigengutachten (Bayerische Polizei, 24.06.2026)
- FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hundegesetz (Senatsverwaltung, abgerufen Oktober 2026)
- Fragen und Antworten zur theoretischen Sachkundeprüfung (Senatsverwaltung, 2025)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden, HundehV (Land Brandenburg, vom 24.06.2024)
- Verwaltungsvorschrift zur Hundehalteverordnung, VVHundehV (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27, 15.07.2026)
- Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen (Serviceportal Bremen, aktualisiert 17.08.2026)
- Hundeführerschein und Prüfung (LMTVet Bremen)
- Hundegesetz Hamburg, aktuelle Gesamtausgabe (Landesrecht Hamburg, zum 08.09.2026)
- Anerkannte Gehorsamkeitsprüfer nach dem Hundegesetz, alphabetisch (hamburg.de, Stand 07.07.2026)
- HundeVO, aktuelle Gesamtausgabe (Bürgerservice Hessenrecht, gültig 2024 bis 2032)
- Sachverständigenliste Hundeverordnung (Regierungspräsidium Darmstadt, Stand 2. Juli 2026)
- Hundehalterverordnung HundehVO M-V vom 11. Juli 2022 (GVOBl. M-V 2022 Nr. 32, S. 441)
- Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen (MV-Serviceportal, 2026)
- FAQ zum NHundG, Stand April 2026 (LAVES)
- Liste anerkannter Sachkundeprüfer, Stand 1. April 2026 (LAVES)
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016 (recht.nrw.de)
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes (DVO LHundG NRW), zuletzt geändert 18.11.2025 (Textwiedergabe umwelt-online, Stand 15.01.2026)
- Tierärztekammer Nordrhein: Informationen für die Abnahme der Sachkundeprüfung (2025)
- Prüfungsstandards zum Sachkundenachweis (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz)
- Liste der Sachverständigen (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz)
- HuV SL vom 15.12.2022 (Amtsblatt des Saarlandes I S. 1493)
- Verwaltungsvorschrift zur HuV SL (Amtsblatt des Saarlandes I S. 1497)
- Verordnung zur Durchführung des GefHundG - DVOGefHundG (REVOSax, Stand 3.5.2003, abgerufen 08.09.2026)
- Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde (REVOSax, zuletzt enthalten in VwV vom 25.11.2025, abgerufen 08.09.2026)
- Sachkundenachweis (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, abgerufen Oktober 2026)
- Prüfungsordnung für die Hundesachkundeprüfung, 3. Änderung (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes 11/2016)
- Gesetz über das Halten von Hunden - HundeG (Landesrecht Schleswig-Holstein, Gesamtausgabe, Stand 08.09.2026)
- Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz vom 9. Dezember 2021 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2021, Nr. 52)
- Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung mit Anlage 2 (Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringen Nr. 2/2012, Thüringer Landtag)
- Thüringer Landesrecht: ThürTierGefG und Verordnungen (Freistaat Thüringen)
