HUNDEFÜHRERSCHEIN · SACHSEN

Hundeführerschein Sachsen: Sachkunde & gefährliche Hunde

Kurz gesagt: Sachkunde nur für Halter gefährlicher Hunde: mündliche Theorie plus Praxis an einem Prüfungshund.

In Sachsen gibt es keinen Hundeführerschein für alle. Eine Sachkundeprüfung brauchst du nur, wenn du einen gefährlichen Hund halten willst. Dazu zählen drei Rassen und Rassegruppen, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, und Hunde, die auffällig wurden. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen Teil und einem praktischen Teil.

Landesflagge Sachsen

Sachsen

Keine allgemeine Pflicht

So läuft die Prüfung ab
Auf dieser Seite
  1. Wer braucht die Sachkunde in Sachsen?
  2. Listenhunde und gefährliche Hunde in Sachsen
  3. So läuft die Prüfung ab
  4. Wer prüft und wo meldest du dich an?
  5. Was kostet die Sachkunde?
  6. Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
  7. Umzug und Anerkennung
  8. Rechtsgrundlage
  9. Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
  10. Rassen und Gruppen

Wer braucht die Sachkunde in Sachsen?

Du brauchst die Sachkunde, wenn du einen gefährlichen Hund halten willst. Für ihn brauchst du eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Dafür musst du volljährig, sachkundig und zuverlässig sein, eine besondere Haftpflichtversicherung nachweisen und den Hund ausbruchssicher unterbringen.

Gefährlich ist ein Hund auf zwei Wegen. Erstens wird die Gefährlichkeit bei bestimmten Rassen vermutet (§ 1 Abs. 2 GefHundG, § 1 DVOGefHundG). Zweitens kann die Kreispolizeibehörde sie im Einzelfall feststellen, zum Beispiel nach einem unprovozierten Biss (§ 1 Abs. 3 und 4 GefHundG).

Bei Hunden, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, kann die Behörde die Haltung untersagen oder mit Auflagen genehmigen. Sie kann dich auch zu einem Sachkundenachweis verpflichten (§ 5 Abs. 3 GefHundG).

Wer keinen gefährlichen Hund hält, braucht in Sachsen keinen Sachkundenachweis.

  • Keine Prüfung brauchst du, wenn du beruflich im Hundewesen arbeitest, etwa als Ausbilder und Führer von Diensthunden einer Behörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DVOGefHundG).
  • Ebenso entfällt sie für bestellte Ausbilder im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder Behindertenbegleithundewesen, die das tatsächlich ausüben (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DVOGefHundG).
  • Du brauchst dann eine Bescheinigung deines Arbeitgebers, Verbandes oder deiner Organisation (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 DVOGefHundG).
  • In Ausnahmefällen kann die Kreispolizeibehörde die Sachkunde auch sonst anerkennen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 DVOGefHundG).
  • Das Gesetz gilt nicht für Diensthunde, Rettungs- und Katastrophenschutzhunde, Blindenhunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde im Einsatz (§ 1 Abs. 5 GefHundG).

Die Erlaubnis gilt für einen bestimmten Hund und ist an dich als Person gebunden (VwV GefHunde).

Listenhunde und gefährliche Hunde in Sachsen

Sachsen hat eine kurze Rassenliste. Das ist der Wortlaut der Durchführungsverordnung, wie er in der Fassung vom 3. Mai 2003 gilt (abgerufen im September 2026). Die Gefährlichkeit wird bei diesen Hundegruppen und ihren Kreuzungen untereinander vermutet. Welpen und Junghunde bis sechs Monate fallen nicht darunter.

Du kannst die Vermutung widerlegen. Dafür beantragst du bei der Kreispolizeibehörde die Widerlegung und legst ein anerkanntes Gutachten über die Ungefährlichkeit vor (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG). Das Gutachten muss einer standardisierten Wesensanalyse entsprechen und von einem öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen stammen. Es gilt nur, solange du Halter bist. Nach einem Halterwechsel braucht der neue Halter innerhalb eines Jahres ein neues Gutachten.

Die Verwaltungsvorschrift stellt klar, dass der Staffordshire Bullterrier nicht zur Liste gehört. Auch der Miniaturbullterrier ist ausgenommen. Zur tatsächlichen Widerlegung soll der Hund zwischen dem 15. und 18. Lebensmonat erneut eine Wesensanalyse machen.

Eine Wesensanalyse prüft den Hund. Die Sachkundeprüfung prüft dich. Beides ist getrennt.

So läuft die Prüfung ab

Die Sachkundeprüfung hat einen theoretischen und einen praktischen Teil (§ 4 Abs. 4 DVOGefHundG). Die Theorie ist mündlich und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Die Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung stattfinden. Du darfst sie wiederholen.

Die Verwaltungsvorschrift nennt acht Themenbereiche: Umweltverhalten, Sozialverhalten, Triebverhalten, Gesundheit, Recht und Gesetz, Erziehung, Haltung und Aggressionen. Sie empfiehlt etwa 25 wechselnde Fragen mit mindestens zwei Fragen je Bereich. Als bestanden soll die Theorie gelten, wenn du in jedem Bereich mindestens zwei Fragen und insgesamt mindestens 75 Prozent richtig beantwortest. Das ist eine Empfehlung, die Prüfungskommission bewertet selbst.

Wichtig: Die Praxis läuft nicht mit deinem Hund. Der Prüfungsausschuss stellt einen für dich fremden, umgänglichen Hund (§ 4 Abs. 5 DVOGefHundG). Der praktische Teil soll 15 Minuten nicht überschreiten. Er gilt als bestanden, wenn die Kommission keine Zweifel an deinem Umgang mit einem Hund hat.

Hast du nur einen Teil bestanden, darfst du den anderen Teil innerhalb angemessener Zeit wiederholen. Nach bestandener Prüfung bekommst du eine amtliche Bescheinigung (§ 4 Abs. 7 DVOGefHundG).

  • Kontakt aufnehmen mit dem fremden Hund und ihn anfassen.
  • Pfotenballen und Ohren scheinbar kontrollieren.
  • Den Hund anleinen und ein bis zwei Minuten auch unter Ablenkung führen.
  • Den Hund aus der Hand füttern und zum Spielen motivieren.

Nicht bestanden ist der praktische Teil, wenn die Kommission erhebliche Zweifel an deinem Umgang hat, etwa wegen zu groben Verhaltens. Er ist auch nicht bestanden, wenn du deutliche Berührungsängste zeigst. Auf Anfrage bekommst du von der Behörde den amtlichen Themenkatalog zur Vorbereitung (VwV GefHunde, Nr. 8.1).

Wer prüft und wo meldest du dich an?

Die Kreispolizeibehörde bildet einen Prüfungsausschuss (§ 4 Abs. 2 DVOGefHundG). Kreispolizeibehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Der Ausschuss hat einen Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzer. Dabei sein sollen ein Vertreter des Ordnungsamtes, der Amtstierarzt und weitere fachlich geeignete Mitglieder.

Die Zulassung zur Prüfung beantragst du bei der Kreispolizeibehörde deines Wohnsitzes (§ 4 Abs. 3 DVOGefHundG). Im Antrag stehen Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz und Angaben zu dem Hund, für den du die Erlaubnis willst. Den Termin legt der Ausschuss fest.

Die Sachkundeprüfung nimmt dieser Ausschuss ab. Ein Verzeichnis anderer Prüfer haben wir nicht gefunden. Die Erlaubnis beantragst du über Amt24 Sachsen oder bei der Kreispolizeibehörde.

Was kostet die Sachkunde?

Amtliche Beträge haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden. Die Verwaltungsvorschrift verlangt nur, dass die Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses auf eine Kostenregelung hinweist. Die Höhe legt die Kreispolizeibehörde fest.

Frag bei deiner Kreispolizeibehörde nach den Gebühren für die Prüfung und die Erlaubnis. Die Kosten für ein Wesensanalyse-Gutachten kommen dazu, wenn du die Gefährlichkeitsvermutung widerlegen willst.

Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter

Diese Pflichten gelten für gefährliche Hunde. Die Hundesteuer legt deine Gemeinde fest. Gemeinden müssen für gefährliche Hunde Abgaben nach ihrer Satzung erheben (§ 10 GefHundG).

  • Versicherung: Du brauchst eine besondere Haftpflichtversicherung nur für diesen Hund (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG). Die Verwaltungsvorschrift nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
  • Leine und Maulkorb: Du führst den Hund an der Leine mit Maulkorb. Das gilt außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern (§ 6 Abs. 1).
  • Eine Person darf nicht mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig führen (§ 6 Abs. 3).
  • Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und Badeanstalten sind tabu (§ 6 Abs. 4).
  • Warnschild: An den Zugängen zu Grundstück oder Wohnung brauchst du ein deutlich lesbares Warnschild (§ 5 Abs. 5).
  • Die Behörde darf die sichere Haltung per Nachschau prüfen (§ 5 Abs. 6).
  • Aufgabe der Haltung: Du meldest sie unverzüglich schriftlich und gibst den Verbleib und den neuen Halter an (§ 7).
  • Zucht und Handel mit Hunden der vermuteten Gruppen sind verboten (§§ 2, 3).

Die Kennzeichnung per Chip oder Tätowierung schreibt das Gesetz nicht selbst vor. Sie kann sich aus Satzung oder Polizeiverordnung oder aus einer Auflage ergeben.

Umzug und Anerkennung

Sachkundenachweise von Stellen außerhalb Sachsens werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind (§ 4 Abs. 6 DVOGefHundG). Über die Gleichwertigkeit entscheidet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Sozialministerium. Gutachten und Bescheinigungen über die Ungefährlichkeit aus anderen Ländern legt die Behörde dem Innenministerium zur Beurteilung vor.

Eine sächsische Erlaubnis gilt im ganzen Freistaat. Ziehst du innerhalb Sachsens um, bleibt sie gültig (VwV GefHunde, Nr. 5.1.6).

Ob eine Erlaubnis aus einem anderen Bundesland in Sachsen gilt, steht in den Quellen nicht. Frag vor dem Umzug die neue Kreispolizeibehörde.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Stand 1. Januar 2020
  • § 1 GefHundG: Begriffe, Vermutung, Einzelfall
  • § 5 GefHundG: Erlaubnis; § 6: Leine, Maulkorb; § 8: Sachkunde; § 10: Abgaben
  • Verordnung zur Durchführung des GefHundG (DVOGefHundG) vom 1. November 2000, Stand 3. Mai 2003
  • § 1 DVOGefHundG: Rassen, Widerlegung; § 3: Sachkunde-Inhalte; § 4: Prüfung; § 5: Nachweis
  • Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde (VwV GefHunde) vom 28. September 2001, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2025

Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten

Hundeführerschein Deutschland bereitet dich mit unabhängig verfassten Übungsfragen zu den Themen der Prüfung vor. Dazu gehören Karten und Themenübungen für den mündlichen Teil. Die Fragen stammen nicht aus einem amtlichen Katalog, denn für Sachsen gibt es keinen veröffentlichten.

Die Praxis übst du am besten mit erfahrenen Hundeleuten. Die App ersetzt weder Prüfung noch Behörde.

Rassen und Gruppen

Gefährlichkeit vermutet (widerlegbar)§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Stand: Oktober 2026

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

  1. Die Themen der Prüfung lernenKörpersprache, Erziehung, Gesundheit, Recht: alles, was in der Prüfung drankommt.
  2. So läuft die Prüfung abAnmeldung, Ablauf und Unterlagen.
  3. Was die Prüfung kostetGebühren und Kosten im Überblick.

Quellen

Andere Bundesländer

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