HUNDEFÜHRERSCHEIN · NIEDERSACHSEN

Hundeführerschein Niedersachsen: Sachkunde für Neuhalter

Kurz gesagt: Pflicht für alle, die zum ersten Mal einen Hund halten – Theorie vor dem Hund, Praxis im ersten Jahr.

In Niedersachsen musst du Sachkunde nachweisen, wenn du zum ersten Mal einen Hund hältst. Die Theorie legst du vor der Anschaffung ab, die Praxis im ersten Jahr mit dem Hund. Eine Rasseliste gibt es nicht. Es gilt für alle Rassen und Größen gleich.

Landesflagge Niedersachsen

Niedersachsen

Allgemeine Pflicht

So läuft die Prüfung ab
Auf dieser Seite
  1. Wer braucht die Sachkunde in Niedersachsen?
  2. Listenhunde und gefährliche Hunde in Niedersachsen
  3. So läuft die Prüfung ab
  4. Wer prüft und wo meldest du dich an?
  5. Was kostet die Sachkunde?
  6. Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
  7. Umzug und Anerkennung
  8. Rechtsgrundlage
  9. Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten

Wer braucht die Sachkunde in Niedersachsen?

Wer einen Hund hält, muss die nötige Sachkunde besitzen (§ 3 NHundG). In der Praxis trifft das alle, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und nicht unter eine Ausnahme fallen. Ab dem 1. Juli 2013 musste der Nachweis bereitstehen. Rasse, Größe und Gewicht spielen keine Rolle.

  • Theorie: vor der Aufnahme des Hundes.
  • Praxis: im ersten Jahr der Hundehaltung.
  • Nur einmal: Die Prüfung legst du nur einmal im Leben ab. Mit jedem weiteren Hund musst du sie nicht wiederholen.
  • Nur du als Halterin oder Halter: Familienmitglieder, die den Hund nur ausführen, brauchen keinen Nachweis. Hält ein Hund mehrere Halter, braucht jeder einen Nachweis. Wer auszieht und einen eigenen Hund anschafft, braucht ihn ebenfalls.

Befreit, weil schon sachkundig (§ 3 Abs. 6 NHundG): Wer in den zehn Jahren vor der Anschaffung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Außerdem sind befreit: Tierärztinnen und Tierärzte sowie wer Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder mit einem Hund bestanden hat. Befreit ist auch, wer eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz für Tierheim oder Schutzhundeausbildung besitzt. Ebenso befreit ist, wer einen Diensthund einer Behörde betreut oder einen Blindenführhund oder Behindertenbegleithund hält.

Eine Prüfung gilt ebenfalls, wenn das Fachministerium sie als gleichwertig anerkannt hat. Das sind laut Ministerium und FAQ (Stand April 2026) die Abschlussprüfung zum Tierpfleger Fachrichtung Tierheim und Tierpension. Dazu kommen mehrere Hundeführerscheine von Verbänden, jeweils nur vollständig in Theorie und Praxis. Die aktuelle Liste steht beim Ministerium.

Eine „Befreiung auf Antrag“ aus persönlichen Gründen steht nicht im Gesetz. Auch Menschen mit Behinderung legen die Prüfung ab, zum Beispiel die Praxis mit Rollstuhl oder Rollator (FAQ Nr. 36). Für deinen Einzelfall gilt, was deine Gemeinde sagt.

Familie und Kinder: Ein Kind kann nur im Einzelfall Halter sein. Eine Altersgrenze für die Prüfung gibt es nicht (FAQ Nr. 31, 34).

Listenhunde und gefährliche Hunde in Niedersachsen

Niedersachsen hat keine Rasseliste. Das Land setzt auf die Schulung der Halter. Auch ein Rottweiler oder ein American Staffordshire Terrier unterliegt keinem Sonderrecht wegen der Rasse. Der Stand ist der des Gesetzes und der FAQ von April 2026.

Gefährlich ist ein Hund nur im Einzelfall. Die Behörde prüft Hinweise, etwa auf Bisse oder gesteigerte Aggressivität, und stellt die Gefährlichkeit dann per Bescheid fest (§ 7 NHundG).

  • Ab der Feststellung: Leine und Beißkorb außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 9 Satz 4).
  • Erlaubnis der Behörde zum Halten (§ 8).
  • Praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund (§ 10 Abs. 1). Die Ausnahmen für schon Sachkundige gelten hier nicht.
  • Wesenstest durch eine vom Ministerium zugelassene Tierärztin oder einen zugelassenen Tierarzt (§ 13).
  • Mindestalter 18, Zuverlässigkeit mit Führungszeugnis und persönliche Eignung.

Nicht verwechseln: Sachkunde prüft dich. Der Wesenstest prüft den Hund. Die Erlaubnis ist der Bescheid der Behörde.

So läuft die Prüfung ab

Es gibt zwei Teile, beide bei einem anerkannten Prüfer. Beides ganz online ohne Prüfer vor Ort wird nicht anerkannt (Ministerium, FAQ Nr. 5).

  • Theorie: Single-Choice-Test mit 35 Fragen, online oder auf Papier. Themen sind Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege und Gesundheit, Zucht und Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. Das Land stellt Beispielfragen online bereit. Der Test selbst wird zentral bereitgestellt.
  • Praxis: etwa eine Stunde, an drei Orten – ablenkungsarm, in einem Bereich mit Freilauf wie einer Grünanlage und im verkehrsöffentlichen Raum wie einer Innenstadt. Du musst zeigen, dass du den Hund einschätzen kannst, gefährliche Situationen erkennst und Gefahren vorbeugst.
  • Mit dem eigenen Hund? Nein. Die Praxisprüfung muss nicht mit dem eigenen Hund stattfinden und darf mit einem angeleinten Hund erfolgen. Geprüft wird dein Wissen und Handeln, nicht die Ausbildung des Hundes.
  • Durchgefallen? Beides kannst du beliebig oft und in beliebigem Abstand wiederholen. Jeder Versuch kostet erneut.

Eine offizielle Bestehensgrenze für die Theorie haben wir in den Quellen nicht gefunden; deshalb nennen wir keine Zahl. Du bekommst eine Bescheinigung nach einem vom Ministerium vorgegebenen Muster. Du musst sie nicht mit dir führen; die Gemeinde kann sie verlangen (FAQ Nr. 38).

Wer prüft und wo meldest du dich an?

Nur anerkannte Prüferinnen und Prüfer dürfen die Sachkunde abnehmen. Die Anerkennung erteilt der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt. Das Landesamt LAVES führt die Liste aller anerkannten Prüfer (Stand der Liste in unseren Quellen: 1. April 2026).

Qualifiziert sind unter anderem von der Tierärztekammer Niedersachsen zertifizierte Hundetrainer und bestimmte Leistungsrichter. Dazu zählen Tierärztinnen und Tierärzte mit Verhaltensschwerpunkt und Prüfer, die in einem anderen Bundesland anerkannt sind (§ 3 Abs. 4 NHundG: anderswo anerkannte Prüfer gelten auch hier).

Vorbereitungskurse sind freiwillig. Jede Hundeschule darf Kurse anbieten, aber die Prüfung darf nur ein anerkannter Prüfer abnehmen. Sprich den Prüfer direkt an oder nimm einen Termin über die Liste.

Was kostet die Sachkunde?

Die offiziellen Stellen nennen: Theorie auf Papier und Praxis kosten jeweils ab 40 Euro, inklusive Unterlagen und Urkunde. Die Theorie online kann günstiger sein. Den genauen Preis legt der Prüfer fest (Landwirtschaftsministerium und FAQ, Stand April 2026).

Dazu kommt die einmalige Gebühr für das Zentrale Hunderegister: 14,50 Euro bei Online-Anmeldung, 23,50 Euro bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung (FAQ, Stand April 2026).

Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter

  • Chip: Hunde über sechs Monate brauchen einen Transponder nach ISO 11784/11785. Eine Tätowierung reicht nicht (§ 4).
  • Haftpflicht: für Hunde über sechs Monate mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden (§ 5).
  • Hunderegister: Jeder Halter meldet seinen Hund selbst beim Zentralen Register an, vor Vollendung des siebten Lebensmonats; bei älteren Hunden innerhalb eines Monats nach der Aufnahme. Das gilt auch, wenn der Hund schon in einem privaten Haustierregister steht. Änderungen (Abgabe, Tod, Verlust, neue Anschrift) meldest du innerhalb eines Monats (§ 6). Die Anmeldung läuft über hunderegister-nds.de.
  • Leine: Eine allgemeine Leinenpflicht steht nicht im NHundG. Sie kann sich aus örtlichen Verordnungen oder anderen Vorschriften ergeben (§ 17 Abs. 5). Gefährlich eingestufte Hunde müssen außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke angeleint sein; die Behörde kann das auf Antrag lockern (§ 14 Abs. 3).
  • Hundesteuer legt deine Gemeinde fest. Die Hundemarke ersetzt der Chip nicht.

Fehlende Sachkunde, fehlender Chip oder fehlende Haftpflicht sind Ordnungswidrigkeiten; die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 18).

Umzug und Anerkennung

Das Gesetz gilt für alle mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen oder einem Aufenthalt von mehr als zwei Monaten (§ 1 Abs. 2). Wer mit dem Hund nur Urlaub macht oder durchreist, braucht keinen Sachkundenachweis, aber Chip und Haftpflicht (FAQ Nr. 32).

Du ziehst aus einem anderen Bundesland zu: Kannst du eine dort abgelegte Prüfung oder einen dort schon gehaltenen Hund anrechnen lassen? Das sagen Gesetz und FAQ nicht ausdrücklich. Maßgeblich ist, ob dein Nachweis auf der Liste gleichwertiger Prüfungen steht oder ob die Zehn-Jahres-Regel greift. Frag vor dem Umzug deine neue Gemeinde oder den Landkreis.

Rechtsgrundlage

  • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011
  • § 3 Sachkunde; § 4 Kennzeichnung; § 5 Haftpflichtversicherung; § 6 Mitteilungspflicht
  • § 7 gefährliche Hunde; § 8 Erlaubnis; § 10 Voraussetzungen; § 13 Wesenstest
  • § 16 Zentrales Register; § 18 Ordnungswidrigkeiten
  • FAQ zum NHundG, Stand April 2026 (LAVES)

Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten

Hundeführerschein Deutschland bereitet dich mit unabhängig verfassten Übungsfragen zu den Themen der Prüfung auf die Theorie vor. Mit Übungen zeigt sie dir, worauf es in der Praxis ankommt. Die Fragen sind nicht die der Prüfung.

Bald im App Store.

Stand: Oktober 2026

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

  1. Die Themen der Prüfung lernenKörpersprache, Erziehung, Gesundheit, Recht: alles, was in der Prüfung drankommt.
  2. So läuft die Prüfung abAnmeldung, Ablauf und Unterlagen.
  3. Was die Prüfung kostetGebühren und Kosten im Überblick.

Quellen

Andere Bundesländer

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