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Was kostet der Hundeführerschein?
Eine einheitliche Zahl für ganz Deutschland gibt es nicht. Jedes Land regelt das anders. Meist zahlst du den Prüfer direkt und privat. Die Behörde erhebt dann nur eine Gebühr für die Bescheinigung oder die Erlaubnis.
Wir nennen keine Durchschnittspreise. Solche Zahlen stehen in keiner amtlichen Quelle. Frag vor der Anmeldung nach dem Gesamtpreis. Vergleiche mehrere Prüfer, wo du die Wahl hast.
Diese Preise sind amtlich belegt
Nur diese Beträge stehen in amtlichen Quellen oder in Empfehlungen offizieller Stellen:
- Niedersachsen: Theorie auf Papier und Praxis kosten jeweils ab 40 Euro, inklusive Unterlagen und Urkunde. Die Theorie online kann günstiger sein. Den Preis legt der Prüfer fest (Ministerium und FAQ, Stand April 2026).
- Niedersachsen, Hunderegister: einmalig 14,50 Euro bei Online-Anmeldung, 23,50 Euro bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung (FAQ, Stand April 2026).
- Nordrhein-Westfalen: Die Tierärztekammer Nordrhein empfiehlt 47,61 Euro inklusive Mehrwertsteuer für Informationsgespräch und Bescheinigung bei großen Hunden. Die Empfehlung ist unverbindlich (Dokument 2025).
- Berlin, Bescheinigung nach Prüfung: mindestens 41,00 Euro. Bei jahrelanger Hundehaltung oder anerkannter Sachkunde aus einem anderen Bundesland: mindestens 61,50 Euro (Serviceportal, abgerufen am 28.10.2026).
- Berlin, Bescheinigung bei Befreiung von der Leinenpflicht: 20,50 Euro je angefangene Viertelstunde, höchstens 164,00 Euro. Bei Listenhunden höchstens 246,00 Euro. Eine Ersatzbescheinigung kostet 15,00 Euro.
- Hamburg, Befreiung von der Anleinpflicht: 35 Euro bei einem anerkannten Sachverständigen, 55 Euro im Fachamt (hamburg.de, im September 2026 geprüft).
- Brandenburg, gefährliche Hunde: Feststellung der Gefährlichkeit 60 bis 800 Euro, Erlaubnisbescheid 60 bis 500 Euro (Verwaltungsvorschrift vom 15. Juli 2026).
- Brandenburg, behördlich beauftragter Sachverständiger: Regelsatz 33,67 Euro pro Stunde brutto (Stand 6. Mai 2026).
- Hessen, Erlaubnis für gefährliche Hunde: Gebührenrahmen 96 bis 338 Euro (Verwaltungsvorschrift, Stand 13. Januar 2026).
Diese Zahlen sind keine Festpreise für dich. Sie sind Rahmen, Mindestbeträge oder Empfehlungen. Die tatsächliche Rechnung kann abweichen.
Wo gibt es keinen amtlichen Preis?
In diesen Ländern nennen die ausgewerteten Quellen keine Zahl für die Prüfung selbst:
- Baden-Württemberg: Die Kosten hängen vom Prüfer oder von der Gemeinde ab.
- Bayern: Das Gutachten für Kategorie 2 zahlst du dem Gutachter. Gebühren der Gemeinde nennen die Seiten nicht.
- Bremen: Der Prüfer legt das Entgelt fest, mindestens kostendeckend. Es wird auch bei Nichtbestehen fällig.
- Hessen und Rheinland-Pfalz: Prüfer legen die Preise privat fest. In Rheinland-Pfalz setzt die Gemeinde die Gebühr für die Erlaubnis fest.
- Mecklenburg-Vorpommern: Die Gebühren stehen in einer Kostenverordnung, die uns nicht vorlag.
- Saarland: Lehrgang und Wesenstest bezahlst du selbst. Amtliche Preise gibt es nicht.
- Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: Keine amtliche Zahl gefunden. Die Behörde oder der Prüfer nennt den Preis.
- Nordrhein-Westfalen, Weg 2 (Listenhunde und gefährliche Hunde): Prüfer und Behörden legen ihre Entgelte selbst fest.
Auch für den Wesenstest eines Hundes nennt keine amtliche Quelle in unserer Auswertung einen Preis. Er kommt in vielen Ländern zur Sachkunde dazu, zum Beispiel für Listenhunde.
Was kommt zum Hundeführerschein dazu?
Die Prüfung ist nicht der einzige Posten. Diese Kosten trägst du als Halterin oder Halter auch:
- Hundesteuer: Sie legt in der Regel deine Gemeinde fest. In Berlin gibt das Finanzamt Auskunft, in Hamburg die Hundesteuerstelle. Eine Zahl für ganz Deutschland gibt es nicht.
- Haftpflichtversicherung: Wo sie Pflicht ist, nennen die Länder Mindestsummen. Niedersachsen und Bremen verlangen 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden. Berlin und Hamburg verlangen mindestens 1 Million Euro bei höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung.
- Chip und Register: Viele Länder verlangen einen Mikrochip und eine Anmeldung. Gebühren dafür nennen wir nur dort, wo sie amtlich belegt sind (Niedersachsen, siehe oben).
Kann die Prüfung die Hundesteuer senken?
In Schleswig-Holstein erlaubt das Gesetz Ermäßigungen für Halter mit Sachkundenachweis. Ob deine Gemeinde sie gewährt, steht in ihrer Satzung. In Thüringen kann die Gemeinde die Steuer ermäßigen, wenn du die Prüfung freiwillig ablegst.
Frag vor der Prüfung bei deiner Gemeinde nach. Eine Landesliste gibt es nicht.
Was kostet eine Wiederholung?
In Niedersachsen und Bremen kostet jeder Versuch erneut. In Bremen wird das Entgelt auch bei Nichtbestehen fällig. In Brandenburg musst du eine bestandene Theorie nicht wiederholen.
Vorbereiten mit Hundeführerschein Deutschland
Hundeführerschein Deutschland bereitet dich auf die Theorie vor, mit den amtlichen Fragen aus NRW, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die anderen Bundesländer gibt es unabhängige Übungsfragen, dazu praktische Übungen mit dem Hund.
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Regeln in deinem Bundesland
Weiterlesen
- Umzug mit Listenhund: Was gilt im neuen Bundesland?Umzug mit Listenhund oder gefährlichem Hund: Wird deine Bescheinigung im neuen Bundesland anerkannt? Regeln pro Land und eine Checkliste vor dem Umzug.
- Nach der Hundeprüfung: Bescheinigung und PflichtenBestanden, und jetzt? Bescheinigung, Gültigkeit, Anmeldung, Haftpflicht, Leine und Maulkorb: was nach dem Hundeführerschein gilt und was bei Verlust hilft.
- Prüfung zum Hundeführerschein: Ablauf und AnmeldungSo läuft die Sachkundeprüfung ab: Theorie und Praxis, Prüfer, Anmeldung, Wiederholung bei Nichtbestehen. Mit Überblick für alle 16 Bundesländer.
Quellen
- FAQ zum NHundG, Stand April 2026 (LAVES)
- Informationen zum Hundegesetz (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
- Tierärztekammer Nordrhein: Informationen für die Abnahme der Sachkundeprüfung (2025)
- Hundehaltung - Befreiung von der Leinenpflicht (Serviceportal Berlin, abgerufen 28.10.2026)
- Befreiung von der Anleinpflicht / Anleinpflicht Hunde Hamburg (hamburg.de, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, geprüft September 2026)
- Verwaltungsvorschrift zur Hundehalteverordnung, VVHundehV (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 27, 15.07.2026)
- VVHundeVO (Hessisches Ministerium des Innern, gültig ab 13. Januar 2026)
- Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (Gesetzblatt Nr. 80, 9. Juli 2025)
- Hundeführerschein und Prüfung (LMTVet Bremen)
- Service-BW: Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen (Innenministerium Baden-Württemberg, Freigabe 11.08.2025)
- BayernPortal: Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder Negativzeugnis (Bayerisches Staatsministerium des Innern, Stand 29.03.2026)
- Hundehalterverordnung HundehVO M-V vom 11. Juli 2022 (GVOBl. M-V 2022 Nr. 32, S. 441)
- Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen (MV-Serviceportal, 2026)
- Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen (Serviceportal Rheinland-Pfalz)
- HuV SL vom 15.12.2022 (Amtsblatt des Saarlandes I S. 1493)
- Gesetz über das Halten von Hunden - HundeG (Landesrecht Schleswig-Holstein, Gesamtausgabe, Stand 08.09.2026)
- Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz vom 9. Dezember 2021 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2021, Nr. 52)
- Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung mit Anlage 2 (Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringen Nr. 2/2012, Thüringer Landtag)
- Sachkundenachweis (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, abgerufen Oktober 2026)
- Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde (REVOSax, zuletzt enthalten in VwV vom 25.11.2025, abgerufen 08.09.2026)
