Auf dieser Seite
- Wer braucht die Sachkunde in Baden-Württemberg?
- Listenhunde und gefährliche Hunde in Baden-Württemberg
- So läuft die Prüfung ab
- Wer prüft und wo meldest du dich an?
- Was kostet die Sachkunde?
- Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
- Umzug und Anerkennung
- Rechtsgrundlage
- Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
- Rassen und Gruppen
Wer braucht die Sachkunde in Baden-Württemberg?
Die Sachkundeprüfung ist Teil der Erlaubnis für einen Kampfhund. Wer einen Hund ohne Kampfhund-Einstufung hält, muss nach der Polizeiverordnung keine Sachkundeprüfung ablegen.
Als Kampfhund gelten Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (§ 1 Abs. 1 HuV BW). Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie ihren Kreuzungen wird das vermutet (§ 1 Abs. 2 HuV BW). Die Erlaubnis brauchst du für Hunde, die älter als sechs Monate sind (§ 3 Abs. 1 HuV BW).
Bei anderen Rassen gilt ein Hund erst dann als Kampfhund, wenn die Ortspolizeibehörde das festgestellt hat. Davon zu trennen sind „gefährliche Hunde“ nach § 2 HuV BW: Das sind Hunde, die zum Beispiel beißen oder zum Hetzen von Wild neigen. Sie brauchen keine Erlaubnis, aber Leine und Maulkorb.
Den Sachkundenachweis erbringst du für einen bestimmten Hund. Er bezieht sich nur auf den Hund, mit dem du den praktischen Teil abgelegt hast.
- Mindestens 6 Monate alt und unveränderlich lesbar gekennzeichnet muss der Hund für die Sachkundeprüfung sein.
- Die Ortspolizeibehörde kann auf den theoretischen Teil verzichten bei: abgeschlossenem Tiermedizinstudium, Ausbildung als Polizeihundeführer, bestandener Tierpfleger-Abschlussprüfung oder einem anderen Beruf mit passender Hundesachkunde.
- Ein Verzicht ist auch möglich bei einer früheren Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde. Ein Verzicht ist ebenso bei einem anderen Sachkundenachweis möglich, etwa als Leistungsrichter oder Ausbildungsleiter in einem VDH-Hundesportverband.
- Diensthunde von Polizei, Gemeindevollzug, Strafvollzug, Bundeswehr und Zoll sind von der Verordnung ausgenommen (§ 7 Abs. 1 HuV BW).
Der praktische Teil entfällt in keinem dieser Fälle. Für deinen Einzelfall gilt, was deine Ortspolizeibehörde sagt.
Listenhunde und gefährliche Hunde in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat eine Rassenliste in zwei Stufen. Das ist der Wortlaut der Polizeiverordnung vom 3. August 2000, wie er in der Gesamtausgabe steht (abgerufen im September 2026).
Stufe 1 (§ 1 Abs. 2): Die Kampfhund-Eigenschaft wird vermutet, solange du nicht nachweist, dass dein Hund nicht gesteigert aggressiv ist. Stufe 2 (§ 1 Abs. 3): Bei diesen Rassen kann die Eigenschaft im Einzelfall vorliegen, wenn es Anhaltspunkte gibt. Kreuzungen sind jeweils mit erfasst.
Wer die Vermutung widerlegen will, braucht eine bestandene Verhaltensprüfung. Hat dein Hund sie bestanden, brauchst du die Kampfhund-Erlaubnis nicht (Service-BW).
Hunde der Stufen 1 und 2 müssen außerhalb des eigenen Grundstücks sicher an der Leine geführt werden. Das gilt, sobald sie älter als sechs Monate sind (§ 4 Abs. 3 HuV BW). Ausnahmen kann die Ortspolizeibehörde im Einzelfall zulassen, wenn der Hund kein Kampfhund ist (§ 4 Abs. 6 HuV BW).
So läuft die Prüfung ab
Es gibt in Baden-Württemberg zwei verschiedene Verfahren. Verwechsle sie nicht: Die Sachkundeprüfung prüft dich. Die Verhaltensprüfung prüft deinen Hund. Die Erlaubnis ist der Bescheid der Behörde.
Sachkundeprüfung mit zwei Teilen: Der theoretische Teil ist ein Fachgespräch oder ein Multiple-Choice-Test. Der praktische Teil läuft mit dem Hund, für den du die Erlaubnis willst. Wie viele Fragen es gibt und wie lange die Prüfung dauert, ist nicht amtlich festgelegt und hängt von der Behörde ab.
Bestanden hast du, wenn du in Theorie und Praxis mindestens eine ausreichende Leistung zeigst. Fällst du im praktischen Teil durch, entscheidet die Behörde nach Ermessen über eine Wiederholung. Normalerweise ist sie nach drei bis sechs Monaten möglich.
- Theorie: Tierschutzrecht, Zivil-, Polizei-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, tiergerechte Haltung, Verhalten, Lernen und Aggression, Entwicklung von Junghunden, Erziehung, Pflege, Alltagssituationen und Gefahrensituationen.
- Praxis: Grundgehorsam, Leinenführigkeit mit und ohne Ablenkung, Leinenführigkeit im Straßenverkehr auch unter erschwerten Bedingungen, Vermeiden und Bewältigen gefährlicher Situationen.
Verhaltensprüfung des Hundes: Geprüft werden Grundgehorsam, Anbinden und Entfernen des Halters, Verhalten gegenüber Fahrzeugen, fremden Personen, Tieren und akustischen oder optischen Reizen. Ausschlaggebend ist das Verhalten des Hundes. Voraussetzung ist ein wirksamer Tollwutschutz. War der Hund bei bestandener Prüfung jünger als 15 Monate, ist eine Wiederholung im Alter von 15 bis 18 Monaten nötig. Die Bescheinigung sagt nur, dass der Hund zum Prüfzeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Kampfhund ist (Service-BW).
Wer prüft und wo meldest du dich an?
Für die Sachkunde und die Erlaubnis ist die Ortspolizeibehörde zuständig. Das ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung an deinem Hauptwohnsitz. Sie kann eine sachverständige Person zur Prüfung hinzuziehen.
Die Verhaltensprüfung führt ein Tierarzt im öffentlichen Dienst gemeinsam mit einem sachverständigen Polizeibeamten durch. Zuständig ist die Kreispolizeibehörde: das Landratsamt oder in einem Stadtkreis die Stadtverwaltung. Den Antrag stellst du bei der Ortspolizeibehörde, sie leitet ihn weiter.
Ein amtliches Verzeichnis von Prüfern für die Sachkunde haben wir nicht gefunden. Frag bei deiner Gemeinde, wer die Prüfung abnimmt und welche Unterlagen sie braucht.
Was kostet die Sachkunde?
Amtliche Festbeträge gibt es nicht. Service-BW schreibt: Die Kosten hängen vom Prüfer oder von der Gemeinde ab. Für die Erlaubnis verweist das Portal ebenfalls auf die Gemeinde. Deshalb nennen wir hier keine Zahl.
Frag vor der Anmeldung nach dem Preis für die Sachkundeprüfung, die Erlaubnis und die Verhaltensprüfung.
Weitere Pflichten für Halterinnen und Halter
Diese Pflichten stehen in der Polizeiverordnung. Sie gelten für Kampfhunde, für Hunde der Rassen aus § 1 Abs. 2 und 3 und teils für gefährliche Hunde. Die Hundesteuer legt deine Gemeinde fest.
- Leine: Kampfhunde, Hunde der Rassen aus § 1 Abs. 2 und 3 über sechs Monate sowie gefährliche Hunde gehen außerhalb des befriedeten Besitztums sicher an der Leine (§ 4 Abs. 3).
- Maulkorb: Kampfhunde über sechs Monate und gefährliche Hunde tragen außerhalb des befriedeten Besitztums einen beißsicheren Maulkorb (§ 4 Abs. 4).
- Kennzeichnung: Am Halsband muss eine Kennzeichnung mit deinen Halterdaten sein (§ 4 Abs. 3 Satz 2). Für die Erlaubnis muss der Hund unveränderlich gekennzeichnet sein (§ 3 Abs. 2 Satz 2).
- Papiere: Beim Führen musst du eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder des Prüfungsergebnisses dabeihaben (§ 4 Abs. 5).
- Versicherung: Die Erlaubnis hängt in der Regel von einer besonderen Haftpflichtversicherung ab (§ 3 Abs. 2 Satz 6).
- Zucht: Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet werden und müssen dauerhaft unfruchtbar gemacht sein (§ 5 Abs. 1).
- Meldung: Gibst du den Hund ab, verliert du ihn oder ziehst du um, zeigst du das unverzüglich an (§ 4 Abs. 7).
Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen (§ 6 HuV BW). Frag bei deiner Gemeinde nach örtlichen Leinenzonen.
Umzug und Anerkennung
Service-BW schreibt: Sachkundenachweise anderer Bundesländer, die diesen Anforderungen entsprechen, können anerkannt werden. Ob deiner passt, entscheidet die Behörde.
Ähnlich bei der Verhaltensprüfung: Hat dein Hund in einem anderen Land eine Prüfung bestanden, kannst du die Bescheinigung vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Kampfhund-Eigenschaft dort amtlich widerlegt wurde. Bei nur vorübergehendem Aufenthalt steht die Feststellung eines anderen Landes der baden-württembergischen Entscheidung gleich (§ 1 Abs. 4 HuV BW).
Ziehst du innerhalb des Landes um, meldest du den Ortswechsel der alten und der neuen Behörde (§ 4 Abs. 7). Frag vor einem Umzug nach Baden-Württemberg deine neue Ortspolizeibehörde.
Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000 (HuV BW), GBl. 2000, 574
- § 1 HuV BW: Kampfhunde, Vermutung, Rassen, Prüfung durch Kreispolizeibehörde
- § 2 HuV BW: gefährliche Hunde
- § 3 HuV BW: Erlaubnispflicht für Kampfhunde
- § 4 HuV BW: Leinen- und Maulkorbzwang, Halterpflichten
- § 5 HuV BW: Zucht und Ausbildung
- § 8 HuV BW: Ordnungswidrigkeiten
- Verwaltungsvorschrift zur Polizeiverordnung (VwVgH), laut Service-BW Grundlage der Sachkunde; nicht im Wortlaut geprüft
Mit Hundeführerschein Deutschland vorbereiten
Hundeführerschein Deutschland bereitet dich mit unabhängig verfassten Übungsfragen zu den Themen der Prüfung vor. Dazu kommen Übungen für den praktischen Teil mit deinem Hund. Die Fragen stammen nicht aus einem amtlichen Katalog, denn für Baden-Württemberg gibt es keinen.
Die App ersetzt weder Prüfung noch Behörde.
Rassen und Gruppen
Kampfhund-Eigenschaft vermutet (widerlegbar)§ 1 Abs. 2 HuV BW
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Kampfhund-Eigenschaft im Einzelfall möglich§ 1 Abs. 3 HuV BW
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Stand: Oktober 2026
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Quellen
- Service-BW: Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen (Innenministerium Baden-Württemberg, Freigabe 11.08.2025)
- Service-BW: Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen (Innenministerium Baden-Württemberg, Freigabe 11.08.2025)
- Service-BW: Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen (Innenministerium Baden-Württemberg, 2026)
- Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde, Gesamtausgabe (Landesrecht BW, Stand 08.09.2026; letzte Änderung 3.2.2021)
