Auf dieser Seite
- Was ist ein Listenhund?
- Fünf Länder ohne Rasseliste
- Elf Länder mit Rasseliste: Sehr unterschiedlich streng
- Widerlegbare Vermutung: Der Hund kann sich freitesten
- Was die Liste nach sich zieht: Erlaubnis, Sachkunde, Wesenstest
- Welche Rassen am häufigsten genannt werden
- Wesenstest oder Sachkunde: Wer wird geprüft?
- Pflichten für Halter gefährlicher Hunde
- Üben mit Hundeführerschein Deutschland
- Diese 5 Prüfungsfragen gehören dazu
Was ist ein Listenhund?
Ein Listenhund gehört zu einer Rasse, die ein Landesgesetz oder eine Landesverordnung auflistet. Für diese Hunde wird Gefährlichkeit vermutet, meist samt Kreuzungen. Der Hund muss dafür nichts getan haben. Die Rasse genügt.
Daneben gibt es in jedem Land den Einzelfall. Ein Hund, der gebissen oder bedrohlich gehetzt hat, kann die Behörde als gefährlich einstufen. Das trifft jede Rasse. Typische Auslöser sind unprovozierte Bisse, bedrohliches Anspringen und unkontrolliertes Hetzen von Wild oder Vieh.
Wichtig ist die Bezeichnung. Bayern und Baden-Württemberg sprechen von Kampfhunden. Andere Länder sagen gefährliche Hunde. Gemeint sind jeweils die Listen und die Einzelfälle.
Fünf Länder ohne Rasseliste
In fünf Ländern entscheidet allein das Verhalten. Eine Rasse allein macht dort keinen Hund gefährlich.
Das heißt nicht, dass dort alles erlaubt ist. Bundesrecht bleibt bestehen. Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Das gilt auch in Ländern ohne Liste.
Elf Länder mit Rasseliste: Sehr unterschiedlich streng
In den übrigen elf Ländern gibt es eine Liste. Die Folgen sind aber verschieden. Es lohnt sich, die Systeme zu unterscheiden.
Streng, mit kaum einem Ausweg:
- Bayern, Kategorie 1: Pitbull, American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Tosa-Inu. Die Gefährlichkeit wird unwiderlegbar unterstellt. Die Gemeinde erteilt eine Erlaubnis nur unter äußerst engen Voraussetzungen.
- Hamburg, Liste 1: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Die Gefährlichkeit wird stets vermutet. Das Halten ist grundsätzlich verboten und nur mit Erlaubnis möglich.
- Nordrhein-Westfalen, Gruppe A: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Eine Erlaubnis gibt es nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse.
- Bremen: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Halten, Erwerb und Weitergabe sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es mit bestandenem Wesenstest und allen Erlaubnisvoraussetzungen.
Widerlegbare Vermutung: Der Hund kann sich freitesten
In diesen Ländern gilt die Vermutung nur, solange der Halter das Gegenteil nicht belegt:
- Bayern, Kategorie 2: 14 Rassen, darunter Rottweiler, Cane Corso und Bullterrier. Mit einem Sachverständigengutachten bekommst du ein Negativzeugnis und brauchst keine Erlaubnis. Bis zur Überprüfbarkeit, meist mit etwa 18 Monaten, gibt es ein vorläufiges Zeugnis auf Antrag.
- Hamburg, Liste 2: elf Rassen, darunter Rottweiler, Kangal und Dogo Argentino. Ein bestandener Wesenstest führt auf Antrag zur Freistellung.
- Baden-Württemberg, Stufe 1: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier. Die Kampfhund-Eigenschaft wird vermutet. Mit bestandener Verhaltensprüfung brauchst du die Erlaubnis nicht. In Stufe 2 liegt sie nur im Einzelfall vor, wenn es Anhaltspunkte gibt.
- Saarland: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Der Wesenstest entlastet den Hund. Der Hund muss dafür mindestens zwölf Monate alt sein.
- Sachsen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier. Die Widerlegung gelingt mit einem anerkannten Gutachten einer standardisierten Wesensanalyse. Der Staffordshire Bullterrier steht dort nicht auf der Liste.
Was die Liste nach sich zieht: Erlaubnis, Sachkunde, Wesenstest
Hier führt die Liste direkt zu Pflichten für den Halter:
- Nordrhein-Westfalen, Gruppe B: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Hier entfällt die Hürde des besonderen Interesses. Du brauchst aber Erlaubnis und Sachkunde.
- Hessen: neun Rassen, darunter Rottweiler, American Bulldog und Kangal. Du brauchst Erlaubnis, Sachkundenachweis und einen positiven Wesenstest. Der Hund bleibt trotz bestandenem Test ein gefährlicher Hund.
- Rheinland-Pfalz: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde vom Typ Pit Bull Terrier. Sie gelten kraft Gesetz als gefährlich. Du brauchst Erlaubnis und Sachkundenachweis.
- Berlin: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen. Sachkunde ist Pflicht, dazu kommt der Wesenstest, sobald der Hund 15 Monate alt ist.
- Sachsen-Anhalt: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen. Hier ist es anders: Für Listenrassen brauchst du keine Erlaubnis und keine Sachkundeprüfung. Du musst aber innerhalb von sechs Monaten einen Wesenstest nachweisen.
Der Rottweiler steht nur in vier Ländern auf der Liste: Bayern, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Ländern gilt er als Hund wie jeder andere, solange er nicht auffällt.
Welche Rassen am häufigsten genannt werden
Pit-Bull-Terrier und American Staffordshire Terrier stehen in allen elf Ländern mit Liste. Staffordshire Bullterrier und Bullterrier stehen jeweils in neun. Der Staffordshire Bullterrier fehlt in Berlin und Sachsen. Der Bullterrier fehlt in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Mastiff-Typen wie Bullmastiff, Dogo Argentino oder Fila Brasileiro stehen nur in wenigen Ländern auf der Liste. Beispiele sind Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern. Der Cane Corso steht nur in Bayern, in Kategorie 2.
Bei Kreuzungen entscheidet das Aussehen. Das nennt man Phänotyp. In Nordrhein-Westfalen zählt ein Hund als Kreuzung, wenn der Phänotyp einer Listenrasse deutlich hervortritt. Im Zweifel musst du beweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. In Hessen muss die Behörde die Kreuzung nachweisen. In Berlin kannst du auf Antrag ein Gutachten einholen, das das Gegenteil feststellt.
Wesenstest oder Sachkunde: Wer wird geprüft?
Beide Prüfungen werden oft verwechselt. Dabei prüfen sie verschiedene Dinge. Merke: Der Wesenstest prüft den Hund. Die Sachkunde prüft dich als Halter. Die Erlaubnis ist der Bescheid der Behörde, in dem alles zusammenläuft.
Der Wesenstest zeigt, ob der Hund zu Aggressivität neigt. Er ersetzt die Sachkundeprüfung nicht. Das gilt zum Beispiel in Berlin. In Nordrhein-Westfalen heißt der Test Verhaltensprüfung. Er ist dort die Voraussetzung, um von Leinen- oder Maulkorbpflicht befreit zu werden. In Sachsen-Anhalt reicht für Listenrassen der Wesenstest allein.
Die Sachkunde besteht in der Regel aus Theorie und Praxis. Sie gilt nur für den Hund, mit dem du sie abgelegt hast. Bei einem neuen gefährlichen Hund legst du sie erneut ab. Das gilt zum Beispiel in Hessen und im Saarland. Die Fragen der offiziellen Kataloge prüfen genau dieses Wissen.
Pflichten für Halter gefährlicher Hunde
Wer einen gefährlichen Hund halten darf, hat zusätzliche Pflichten. Sie unterscheiden sich nach Land. Die folgenden Beispiele stammen aus den Ländern mit offiziellem Fragenkatalog.
Fast überall gilt außerdem: mindestens 18 Jahre, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Haltung, Leine und Maulkorb außerhalb des Grundstücks. Zucht und Handel sind meist verboten. Ziehst du um, frag vorher die neue Behörde, ob sie deine Papiere anerkennt. Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sehen eine Anerkennung als Soll-Regel vor. Thüringen erkennt gleichwertige Bescheinigungen an, Berlin erkennt fremde Sachkunde an. Sachsen-Anhalt erkennt Wesenstests an, wenn sie mindestens gleichwertig sind.
Üben mit Hundeführerschein Deutschland
Die App enthält die offiziellen Fragen von Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Erklärungen. Für alle anderen Bundesländer kannst du ebenfalls üben.
Bald im App Store.
Diese 5 Prüfungsfragen gehören dazu
- Nordrhein-Westfalen 199Wie viele gefährliche Hunde gemäß Landeshundegesetz NRW darf eine Einzelperson gleichzeitig führen?
- Nordrhein-Westfalen 200Welche Voraussetzungen gelten für die Erlaubniserteilung zur Haltung eines gemäß Landeshundegesetz NRW gefährlichen Hundes?
- Brandenburg 48Welche Voraussetzungen braucht eine Person nicht, die einen Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes stellt?
- Sachsen-Anhalt 5.5Welche Versicherungen muss ein Halter eines gefährlichen Hundes haben?
- Sachsen-Anhalt 5.14Wer darf einen gefährlichen Hund in der Öffentlichkeit führen?
Weiterlesen
- Angst, Aggression und Strafe beim Hund verstehenWarum Hunde Angst haben, aggressiv reagieren oder Strafen falsch verstehen – und wie Training mit Belohnung und Ruhe wirklich hilft.
- Gefährliche Hunde: Einzelfall, Zucht und EinfuhrWann gilt ein Hund als gefährlich? Verhalten statt Rasse, Zuchtverbot, Einfuhrverbot und Behördenpflichten in NRW, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
- Hund anschaffen und artgerecht halten: Das WichtigsteVor der Anschaffung, Welpenkauf, Platz, Bewegung, Zwinger, Auto und Auslandshunde: So hältst du einen Hund artgerecht und rechtssicher.
Quellen
- Service-BW: Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen (Innenministerium Baden-Württemberg, Freigabe 11.08.2025)
- BayernPortal: Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder Negativzeugnis (Bayerisches Staatsministerium des Innern, Stand 29.03.2026)
- Berliner Hundegesetz und Verordnungen (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, abgerufen Oktober 2026)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden, HundehV (Land Brandenburg, vom 24.06.2024)
- Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (Gesetzblatt Nr. 80, 9. Juli 2025)
- Befreiung von der Anleinpflicht / Anleinpflicht Hunde Hamburg (hamburg.de, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, geprüft September 2026)
- Hundeverordnung (Regierungspräsidium Darmstadt, abgerufen 2026)
- Hundehalterverordnung HundehVO M-V vom 11. Juli 2022 (GVOBl. M-V 2022 Nr. 32, S. 441)
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), amtliche PDF-Fassung (LAVES)
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016 (recht.nrw.de)
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22.12.2004 (Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, PDF)
- HuV SL vom 15.12.2022 (Amtsblatt des Saarlandes I S. 1493)
- Sachkundenachweis (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, abgerufen Oktober 2026)
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden - GefHundG (REVOSax, Stand 1.1.2020, abgerufen 08.09.2026)
- Gesetz über das Halten von Hunden - HundeG (Landesrecht Schleswig-Holstein, Gesamtausgabe, Stand 08.09.2026)
- Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung mit Anlage 2 (Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringen Nr. 2/2012, Thüringer Landtag)
