WISSEN FÜR DIE SACHKUNDEPRÜFUNG

Listenhunde in Deutschland: Alle 16 Länder im Überblick

Ob ein Hund als Listenhund gilt, hängt vom Bundesland ab. Elf Länder führen eine Rasseliste, fünf beurteilen nur das Verhalten des einzelnen Hundes. Dieser Artikel zeigt, was in welchem Land gilt, und erklärt den Unterschied zwischen Wesenstest und Sachkunde.

Auf dieser Seite
  1. Was ist ein Listenhund?
  2. Fünf Länder ohne Rasseliste
  3. Elf Länder mit Rasseliste: Sehr unterschiedlich streng
  4. Widerlegbare Vermutung: Der Hund kann sich freitesten
  5. Was die Liste nach sich zieht: Erlaubnis, Sachkunde, Wesenstest
  6. Welche Rassen am häufigsten genannt werden
  7. Wesenstest oder Sachkunde: Wer wird geprüft?
  8. Pflichten für Halter gefährlicher Hunde
  9. Üben mit Hundeführerschein Deutschland
  10. Diese 5 Prüfungsfragen gehören dazu

Was ist ein Listenhund?

Ein Listenhund gehört zu einer Rasse, die ein Landesgesetz oder eine Landesverordnung auflistet. Für diese Hunde wird Gefährlichkeit vermutet, meist samt Kreuzungen. Der Hund muss dafür nichts getan haben. Die Rasse genügt.

Daneben gibt es in jedem Land den Einzelfall. Ein Hund, der gebissen oder bedrohlich gehetzt hat, kann die Behörde als gefährlich einstufen. Das trifft jede Rasse. Typische Auslöser sind unprovozierte Bisse, bedrohliches Anspringen und unkontrolliertes Hetzen von Wild oder Vieh.

Wichtig ist die Bezeichnung. Bayern und Baden-Württemberg sprechen von Kampfhunden. Andere Länder sagen gefährliche Hunde. Gemeint sind jeweils die Listen und die Einzelfälle.

Fünf Länder ohne Rasseliste

In fünf Ländern entscheidet allein das Verhalten. Eine Rasse allein macht dort keinen Hund gefährlich.

Das heißt nicht, dass dort alles erlaubt ist. Bundesrecht bleibt bestehen. Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Das gilt auch in Ländern ohne Liste.

Elf Länder mit Rasseliste: Sehr unterschiedlich streng

In den übrigen elf Ländern gibt es eine Liste. Die Folgen sind aber verschieden. Es lohnt sich, die Systeme zu unterscheiden.

Streng, mit kaum einem Ausweg:

  • Bayern, Kategorie 1: Pitbull, American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Tosa-Inu. Die Gefährlichkeit wird unwiderlegbar unterstellt. Die Gemeinde erteilt eine Erlaubnis nur unter äußerst engen Voraussetzungen.
  • Hamburg, Liste 1: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Die Gefährlichkeit wird stets vermutet. Das Halten ist grundsätzlich verboten und nur mit Erlaubnis möglich.
  • Nordrhein-Westfalen, Gruppe A: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Eine Erlaubnis gibt es nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse.
  • Bremen: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Halten, Erwerb und Weitergabe sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es mit bestandenem Wesenstest und allen Erlaubnisvoraussetzungen.

Widerlegbare Vermutung: Der Hund kann sich freitesten

In diesen Ländern gilt die Vermutung nur, solange der Halter das Gegenteil nicht belegt:

  • Bayern, Kategorie 2: 14 Rassen, darunter Rottweiler, Cane Corso und Bullterrier. Mit einem Sachverständigengutachten bekommst du ein Negativzeugnis und brauchst keine Erlaubnis. Bis zur Überprüfbarkeit, meist mit etwa 18 Monaten, gibt es ein vorläufiges Zeugnis auf Antrag.
  • Hamburg, Liste 2: elf Rassen, darunter Rottweiler, Kangal und Dogo Argentino. Ein bestandener Wesenstest führt auf Antrag zur Freistellung.
  • Baden-Württemberg, Stufe 1: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier. Die Kampfhund-Eigenschaft wird vermutet. Mit bestandener Verhaltensprüfung brauchst du die Erlaubnis nicht. In Stufe 2 liegt sie nur im Einzelfall vor, wenn es Anhaltspunkte gibt.
  • Saarland: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Der Wesenstest entlastet den Hund. Der Hund muss dafür mindestens zwölf Monate alt sein.
  • Sachsen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier. Die Widerlegung gelingt mit einem anerkannten Gutachten einer standardisierten Wesensanalyse. Der Staffordshire Bullterrier steht dort nicht auf der Liste.

Was die Liste nach sich zieht: Erlaubnis, Sachkunde, Wesenstest

Hier führt die Liste direkt zu Pflichten für den Halter:

  • Nordrhein-Westfalen, Gruppe B: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Hier entfällt die Hürde des besonderen Interesses. Du brauchst aber Erlaubnis und Sachkunde.
  • Hessen: neun Rassen, darunter Rottweiler, American Bulldog und Kangal. Du brauchst Erlaubnis, Sachkundenachweis und einen positiven Wesenstest. Der Hund bleibt trotz bestandenem Test ein gefährlicher Hund.
  • Rheinland-Pfalz: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde vom Typ Pit Bull Terrier. Sie gelten kraft Gesetz als gefährlich. Du brauchst Erlaubnis und Sachkundenachweis.
  • Berlin: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen. Sachkunde ist Pflicht, dazu kommt der Wesenstest, sobald der Hund 15 Monate alt ist.
  • Sachsen-Anhalt: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen. Hier ist es anders: Für Listenrassen brauchst du keine Erlaubnis und keine Sachkundeprüfung. Du musst aber innerhalb von sechs Monaten einen Wesenstest nachweisen.

Der Rottweiler steht nur in vier Ländern auf der Liste: Bayern, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Ländern gilt er als Hund wie jeder andere, solange er nicht auffällt.

Welche Rassen am häufigsten genannt werden

Pit-Bull-Terrier und American Staffordshire Terrier stehen in allen elf Ländern mit Liste. Staffordshire Bullterrier und Bullterrier stehen jeweils in neun. Der Staffordshire Bullterrier fehlt in Berlin und Sachsen. Der Bullterrier fehlt in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Mastiff-Typen wie Bullmastiff, Dogo Argentino oder Fila Brasileiro stehen nur in wenigen Ländern auf der Liste. Beispiele sind Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern. Der Cane Corso steht nur in Bayern, in Kategorie 2.

Bei Kreuzungen entscheidet das Aussehen. Das nennt man Phänotyp. In Nordrhein-Westfalen zählt ein Hund als Kreuzung, wenn der Phänotyp einer Listenrasse deutlich hervortritt. Im Zweifel musst du beweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. In Hessen muss die Behörde die Kreuzung nachweisen. In Berlin kannst du auf Antrag ein Gutachten einholen, das das Gegenteil feststellt.

Wesenstest oder Sachkunde: Wer wird geprüft?

Beide Prüfungen werden oft verwechselt. Dabei prüfen sie verschiedene Dinge. Merke: Der Wesenstest prüft den Hund. Die Sachkunde prüft dich als Halter. Die Erlaubnis ist der Bescheid der Behörde, in dem alles zusammenläuft.

Der Wesenstest zeigt, ob der Hund zu Aggressivität neigt. Er ersetzt die Sachkundeprüfung nicht. Das gilt zum Beispiel in Berlin. In Nordrhein-Westfalen heißt der Test Verhaltensprüfung. Er ist dort die Voraussetzung, um von Leinen- oder Maulkorbpflicht befreit zu werden. In Sachsen-Anhalt reicht für Listenrassen der Wesenstest allein.

Die Sachkunde besteht in der Regel aus Theorie und Praxis. Sie gilt nur für den Hund, mit dem du sie abgelegt hast. Bei einem neuen gefährlichen Hund legst du sie erneut ab. Das gilt zum Beispiel in Hessen und im Saarland. Die Fragen der offiziellen Kataloge prüfen genau dieses Wissen.

Pflichten für Halter gefährlicher Hunde

Wer einen gefährlichen Hund halten darf, hat zusätzliche Pflichten. Sie unterscheiden sich nach Land. Die folgenden Beispiele stammen aus den Ländern mit offiziellem Fragenkatalog.

Fast überall gilt außerdem: mindestens 18 Jahre, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Haltung, Leine und Maulkorb außerhalb des Grundstücks. Zucht und Handel sind meist verboten. Ziehst du um, frag vorher die neue Behörde, ob sie deine Papiere anerkennt. Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sehen eine Anerkennung als Soll-Regel vor. Thüringen erkennt gleichwertige Bescheinigungen an, Berlin erkennt fremde Sachkunde an. Sachsen-Anhalt erkennt Wesenstests an, wenn sie mindestens gleichwertig sind.

Üben mit Hundeführerschein Deutschland

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Diese 5 Prüfungsfragen gehören dazu

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Quellen

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