Auf dieser Seite
- Nordrhein-Westfalen: gefährlich durch Verhalten
- Brandenburg: Die Rasse allein reicht nicht
- Sachsen-Anhalt: Verhalten und vier Rassen
- Einfuhrverbot: Das gilt bundesweit
- Nordrhein-Westfalen: Erlaubnis, Zucht und Meldepflichten
- Brandenburg: Prüfung mit dem eigenen Hund
- Üben mit Hundeführerschein Deutschland
- Diese 9 Prüfungsfragen gehören dazu
Nordrhein-Westfalen: gefährlich durch Verhalten
In Nordrhein-Westfalen kann die Behörde jeden Hund im Einzelfall als gefährlich feststellen. Das ist möglich nach Auffälligkeiten, die das Landeshundegesetz benennt. Zuvor begutachtet der Amtstierarzt den Hund.
Typische Gründe aus dem Gesetz sind:
- Der Hund hat einen Menschen angegriffen und gebissen.
- Er hat einen Menschen in drohender Weise angesprungen.
- Er hat einen anderen Hund gebissen, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
- Er hetzt unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere, beißt oder reißt sie.
Ein kleiner Hund wie ein Chihuahua gilt nicht schon wegen seiner Rasse als gefährlich. Auch ein Hund, der vom Tisch Essen klaut, ist nur lästig. Gefährlich im Sinn des Gesetzes wird er dadurch nicht.
Ähnliche Kriterien gelten anderswo. Brandenburg nennt unprovozierte Bisse, bedrohliches Anspringen und unkontrolliertes Hetzen. Thüringen verlangt zusätzlich einen Wesenstest, bevor die Behörde entscheidet.
Brandenburg: Die Rasse allein reicht nicht
Brandenburg hat seit dem 1. Juli 2024 keine Rasseliste mehr. Die Hundehalteverordnung stellt allein auf das Verhalten des einzelnen Hundes ab. Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seitdem nicht mehr als gefährlich.
Das hat Folgen für die Erlaubnis. Wer in Brandenburg einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Diese Pflicht hängt nicht an Rassen wie Dobermann, Schnauzer oder Golden Retriever. Ein American Staffordshire Terrier braucht in Brandenburg für sich allein keine Erlaubnis. Maßgeblich ist, was der Hund getan hat.
Auch das Zuchtverbot betrifft nicht bestimmte Rassen, sondern gefährliche Hunde. Mit ihnen darf man nicht züchten, und der Halter muss eine Verpaarung verhindern. Ein Rottweiler oder Bullmastiff ist in Brandenburg nicht automatisch gefährlich.
Das gilt auch für den Umzug: Wer aus einem Land mit Rasseliste nach Brandenburg zieht, sollte vorher die Ordnungsbehörde fragen. Erlaubnisse und Prüfbescheinigungen anderer Länder sollen anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen im Wesentlichen entsprechen. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Sachsen-Anhalt: Verhalten und vier Rassen
Sachsen-Anhalt geht einen Mittelweg. Das Hundegesetz erfasst zwei Gruppen. Erstens Hunde, die im Einzelfall durch Beißvorfälle oder entsprechende Veranlagung auffallen. Zweitens vier Rassen samt Kreuzungen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.
Gewicht und Schulterhöhe spielen dafür keine Rolle. Eine Grenze von 20 Kilogramm oder 40 Zentimetern kennt das Gesetz für gefährliche Hunde nicht. Solche Grenzen gibt es anderswo. In Nordrhein-Westfalen lösen sie die Pflicht zum Sachkundenachweis für große Hunde aus.
Die Behörden fordern bei Verstößen bestimmte Maßnahmen ein. Bei gefährlichen Hunden verlangen sie einen Wesenstest. Bei bestimmten Haltern verlangen sie den Sachkundenachweis. Eine allgemeine Pflicht zum Hundeschulbesuch kennt das Gesetz nicht.
Der Wesenstest prüft den Hund. Die Sachkundeprüfung prüft dich als Halter. Beides sind getrennte Verfahren.
Einfuhrverbot: Das gilt bundesweit
Nicht nur die Länder regeln gefährliche Hunde. Der Bund hat das Verbringen und die Einfuhr bestimmter Rassen nach Deutschland verboten. Das steht im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz.
Betroffen sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie ihre Kreuzungen. Du darfst einen Staffordshire Bullterrier also nicht einfach nach Deutschland holen. Ausnahmen gibt es nur in engen Sonderfällen. Schleswig-Holstein weist ausdrücklich darauf hin: Das Bundesrecht gilt auch dort, wo das Land selbst keine Rasseliste führt.
Nordrhein-Westfalen: Erlaubnis, Zucht und Meldepflichten
Die Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund ist Landesrecht. Sie gilt nicht automatisch in anderen Bundesländern. Wer mit dem Hund unterwegs ist, muss sie oder eine Kopie dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen.
Leine und Maulkorb sind außerhalb des eigenen befriedeten Grundstücks Pflicht. Das gilt ausdrücklich auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern. Auf dem Gehweg sowieso.
Mit einem gefährlichen Hund darf man nicht züchten. Das Verbot gilt unabhängig von jeder bestandenen Verhaltensprüfung. Gibst du den Hund ab oder stirbt er, meldest du das der zuständigen Behörde. Gemeint ist die Ordnungsbehörde, nicht nur die Steuerstelle. Wechselt der Hund den Haltungsort, unterrichtet die bisherige Behörde die neue über die Gefährlichkeit und über erteilte Erlaubnisse.
Brandenburg: Prüfung mit dem eigenen Hund
Wer in Brandenburg einen gefährlichen Hund hält, muss Sachkunde nachweisen. Die Prüfung hat in der Regel zwei Teile: Theorie und Praxis mit dem eigenen Hund. Die Theorie besteht aus 54 Fragen, bestanden ist sie mit mindestens 50 richtigen Antworten in 60 Minuten.
Dein Hund sollte im Regelfall mindestens 15 Monate alt sein. Mit zwölf Monaten oder weniger ist die Praxis noch nicht aussagekräftig, weil der Hund noch nicht ausgereift ist. Ist er jünger, wird die Erlaubnis befristet, bis die Prüfung möglich ist.
Üben mit Hundeführerschein Deutschland
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Diese 9 Prüfungsfragen gehören dazu
- Nordrhein-Westfalen 198Welche Hunde sind gemäß Landeshundegesetz NRW gefährlich?
- Nordrhein-Westfalen 201Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
- Nordrhein-Westfalen 202Welche der folgenden Aussagen ist falsch?
- Brandenburg 46Mit welchen Hunden darf entsprechend der Hundehalteverordnung nicht gezüchtet werden?
- Brandenburg 47Welche Hunde dürfen entsprechend der Hundehalteverordnung nur mit Erlaubnis des Ordnungsamtes gehalten werden?
- Brandenburg 53Ab welchem Alter des Hundes kann die Halterin oder der Halter mit diesem Hund die Sachkundeprüfung ablegen?
- Sachsen-Anhalt 5.7Darf ich einen Staffordshire - Bullterrier nach Deutschland einführen?
- Sachsen-Anhalt 5.8Auf welche Hunde bezieht sich das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren?
- Sachsen-Anhalt 5.15Welche Maßnahmen fordern die zuständigen Behörden bei Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen beim Umgang mit Hunden ein?
Weiterlesen
- Pflichten als Hundehalter: Das gilt in DeutschlandChip, Haftpflicht, Hundekot, Leine, Wald, Auto: Welche Pflichten Hundehalter haben und wo die Regeln je nach Bundesland abweichen.
- Tierschutzrecht für Hundehalter: Haltung und ErziehungWas Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung verlangen: Auslauf, Zwinger, Kette, Erziehung ohne Schmerz, Qualzucht und giftiges Futter.
Quellen
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), recht.nrw.de
- Hundehalteverordnung Brandenburg, HundehV (2024)
- Verwaltungsvorschrift zur Hundehalteverordnung, VVHundehV (Amtsblatt Brandenburg, 2026)
- Sachkundenachweis und Wesenstest (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
- Landesrecht Sachsen-Anhalt: Hundegesetz und Hundeverordnung
- Thüringer Landesrecht: ThürTierGefG
- Private Hundehaltung (Land Schleswig-Holstein, 2025)
- Fragenkatalog (Ministerialblatt LSA Nr. 38/2009, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
