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Tierschutzrecht für Hundehalter: Haltung und Erziehung

Das Tierschutzrecht gilt in ganz Deutschland, egal in welchem Bundesland du wohnst. Es legt fest, wie ein Hund gehalten, erzogen und gezüchtet werden darf. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regeln des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung.

Auf dieser Seite
  1. Das Tierschutzgesetz: Verantwortung für ein Mitgeschöpf
  2. Straftat, Ordnungswidrigkeit und verbotene Ausbildung
  3. Erziehung ohne Schmerz: Was die Verordnung verbietet
  4. Auslauf, Gesellschaft und Rückzug
  5. Hund im Freien, im Zwinger oder im Keller
  6. Anbindehaltung: Warum die Kette tabu ist
  7. Qualzucht: Wenn die Zucht dem Hund schadet
  8. Futter: Was Hunde fressen dürfen
  9. Was in der Prüfung gilt und was Fachleute heute empfehlen
  10. Üben mit Hundeführerschein Deutschland
  11. Diese 19 Prüfungsfragen gehören dazu

Das Tierschutzgesetz: Verantwortung für ein Mitgeschöpf

Das Tierschutzgesetz steht am Anfang aller Hundehalter-Pflichten. Es sagt, dass der Mensch Verantwortung für das Leben und das Wohlbefinden seines Tieres trägt. Das Tier ist ein Mitgeschöpf.

Ein Tier zu verletzen oder leiden zu lassen, ist ohne vernünftigen Grund verboten. Bequemlichkeit ist kein vernünftiger Grund. Fehlendes Wissen auch nicht.

Ein Tier darf außerdem in seiner artgemäßen Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass es leidet. Wer ein Tier hält, muss die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Die Behauptung, für Hunde brauche man kein Wissen, steht nicht im Gesetz.

Straftat, Ordnungswidrigkeit und verbotene Ausbildung

Wer einem Hund vorsätzlich aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, begeht eine Straftat. Das Gesetz droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe an. Eine bloße Ordnungswidrigkeit ist das nicht. Als Erziehungsmaßnahme ist es nie erlaubt.

Auch bei der Ausbildung setzt das Gesetz Grenzen. Du darfst einen Hund nicht für den Hundekampf ausbilden. Verboten ist auch die Ausbildung zum Hetzen von Tieren, zum Beispiel von Wild oder wilden Katzen. Das ist Tierquälerei.

Erlaubt ist Arbeit, die dem Schutz oder einem sinnvollen Zweck dient. Dazu gehören das Hüten von Tieren, die Fährtensuche und das Aufsuchen von angeschossenem Wild.

Erziehung ohne Schmerz: Was die Verordnung verbietet

Die Tierschutz-Hundeverordnung ist bindendes Recht. Sie ist keine bloße Empfehlung. Sie verbietet bei Ausbildung, Erziehung und Training Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel, die dem Hund wehtun.

Welche Methode du wählst, ist deshalb keine Geschmacksfrage. Der Erfolg für den Menschen rechtfertigt keine Schmerzen. Moderne Hundeschulen arbeiten ohnehin mit Belohnung, Geduld und klaren Signalen.

Stromhalsbänder sind in Deutschland in der Regel verboten. Das Tierschutzgesetz untersagt Geräte, die ein Tier durch Stromeinwirkung erheblich einschränken oder zum Handeln zwingen. Das gilt auch für Jäger und Behörden. Ausnahmen davon gibt es kaum.

  • Erlaubt: Maulkorb, Brustgeschirr und ein Kopfhalfter. Das Kopfhalfter darf nicht schmerzhaft wirken, und der Hund muss behutsam daran gewöhnt werden.
  • Verboten: ein Halsband, das sich beim Ziehen zuzieht und keinen Zugstopp hat. Es kann dem Hund die Luft abschnüren.
  • Verboten: Stachelhalsbänder und Geräte, die Stromreize abgeben.

Auslauf, Gesellschaft und Rückzug

Ein Hund braucht regelmäßig Auslauf im Freien. Außerdem muss er mehrmals täglich ausreichend lange Zeit mit seiner Betreuungsperson verbringen. Kontakt zu anderen Hunden soll möglich sein, außer es spricht ein Grund dagegen, etwa Gesundheit oder Unverträglichkeit. Auslauf und Kontakt müssen zu Rasse, Alter und Gesundheit passen.

Ein Hund, der allein gehalten wird, braucht täglich mehrmals länger dauernden Umgang mit Menschen. Das gilt für Wohnungshunde genauso wie für Hunde im Freien.

Jeder Hund braucht außerdem einen eigenen, geschützten Liegeplatz, an dem er in Ruhe schlafen kann. Hunde ruhen viel. Fehlt echte Ruhe, entsteht Stress, der zu Gereiztheit führen kann. Nähe zum Halter ersetzt den Rückzugsort nicht.

Für Welpen gelten besondere Regeln. Bis zur 20. Lebenswoche müssen sie täglich mindestens vier Stunden Umgang mit einer Betreuungsperson haben. Ein Welpe darf erst mit über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Beim Züchter sollen Welpen viel Kontakt zu Menschen haben. Die ersten Lebenswochen prägen den Umgang mit Menschen dauerhaft. Isolation oder reine Zwingerhaltung führen zu Angst und Verhaltensproblemen. Ein Garten allein ersetzt den Menschenkontakt nicht.

Wasser muss dem Hund in seinem Aufenthaltsbereich jederzeit zur Verfügung stehen. Das Futter muss artgemäß sein, in ausreichender Menge und Qualität. Bleibt ein Hund ohne Aufsicht, etwa im Auto oder Wintergarten, musst du für Frischluft und passende Temperaturen sorgen. Dort kann es schnell zu heiß werden.

Hund im Freien, im Zwinger oder im Keller

Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt die Mindestanforderungen. Die Hundehalterverordnungen der Länder regeln dagegen die Gefahrenabwehr, nicht die Haltungsbedingungen. Auch Regeln von Zuchtverbänden ersetzen das staatliche Recht nicht.

  • Im Freien: Der Hund braucht eine Schutzhütte, in der er sich ausstrecken kann. Außerhalb davon muss ein wetter- und wärmegeschützter, weicher Liegeplatz zur Verfügung stehen.
  • Im Zwinger: Die Bodenfläche hängt von der Widerristhöhe ab. Bis 50 cm sind es mindestens 6 m², über 50 bis 65 cm mindestens 8 m², darüber 10 m². Mindestens eine Seite muss freie Sicht nach außen erlauben. Der Boden muss trittsicher sein und darf keine Verletzungen verursachen.
  • In Räumen, die nicht für Menschen gedacht sind (Garage, Keller): Es muss Tageslicht einfallen. Die Öffnungen müssen grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Bei wenig Licht muss zusätzlich beleuchtet werden. Frischluft ist Pflicht. Die Bodenfläche muss mindestens den Zwingermaßen entsprechen. Nicht beheizbare Räume brauchen einen geschützten Liegeplatz mit Schutz vor Zugluft und Kälte.

Eine feste tägliche Höchstzeit im Zwinger, zum Beispiel zwei Stunden, nennt die Verordnung nicht. Eine Mindestgröße des Hundes für die Zwingerhaltung gibt es ebenfalls nicht. Bewegung, Gesellschaft oder bloßer Wetterschutz reichen für einen Kellerraum nicht.

Anbindehaltung: Warum die Kette tabu ist

Hunde dürfen grundsätzlich nicht angebunden gehalten werden. Das steht in § 7 der Tierschutz-Hundeverordnung. Das gilt für ganz Deutschland, auch in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine allgemeine Kettenhaltung ist verboten.

Die Ausnahme ist eng. Ein Hund darf angebunden werden, wenn eine Betreuungsperson dabei ist. Außerdem muss er gerade die Tätigkeit ausüben, für die er ausgebildet wurde. Dafür gelten Auflagen. Die Anbindung muss mindestens drei Meter lang und gegen Aufdrehen gesichert sein. Das Material muss leicht sein. Geschirr oder Halsband müssen breit sein und dürfen sich nicht zuziehen.

Das Berliner Hundegesetz regelt die Anbindehaltung nicht. Entscheidend ist die Bundesverordnung.

Qualzucht: Wenn die Zucht dem Hund schadet

Das Tierschutzgesetz verbietet in § 11b die sogenannte Qualzucht. Man darf nicht mit Tieren züchten, bei denen erblich bedingte Defekte zu erwarten sind, die den Nachkommen Leiden bringen. Das gilt, wenn Körperteile oder Organe untauglich sind oder wenn Schmerzen und Schäden auftreten.

Zu den Defekten gehören Lidfehlstellungen, also das Einwärts- oder Auswärtsdrehen des Augenlids, Haarlosigkeit und Gelenkfehlbildungen wie die Hüftgelenksdysplasie. Die Magendrehung zählt nicht zu den hier gemeinten erblichen Zuchtdefekten. Wer einen Welpen kauft, sollte nach Gesundheitsuntersuchungen der Elterntiere fragen.

Futter: Was Hunde fressen dürfen

Giftig für Hunde sind Schokolade und Rosinen oder Weintrauben. Je dunkler und bitterer die Schokolade, desto mehr Theobromin enthält sie. Schon kleine Mengen können Vergiftungen bis zum Nierenversagen auslösen. Rohe Möhren und gekochte Kartoffeln sind dagegen unbedenklich.

Rohes Rindfleisch dürfen Hunde fressen, wenn es hygienisch einwandfrei ist und sie es vertragen. Rohes Schweinefleisch ist nicht gesünder. Es kann das Aujeszky-Virus enthalten, das für Hunde tödlich ist. Auch Fertigfutter ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das Futter muss nur artgemäß sein.

Was in der Prüfung gilt und was Fachleute heute empfehlen

Die offiziellen Kataloge von Sachsen-Anhalt (2009) und Thüringen (2012) sind älter als der heutige Wissensstand. An einigen Stellen belohnt ihr Schlüssel Methoden, von denen Fachleute inzwischen abraten. Für die Prüfung zählt der offizielle Schlüssel, für deinen Hund das heutige Wissen. Hier steht beides nebeneinander.

  • Sachsen-Anhalt und Thüringen: In der Prüfung gilt noch, dass Kettenhaltung verboten, die Anbindung an einer speziellen Laufleinen-Anlage aber erlaubt ist. Die heutige Fassung von § 7 der Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Anbindehaltung grundsätzlich, auch an der Laufleine. Es bleibt nur die enge Ausnahme oben.

Üben mit Hundeführerschein Deutschland

Die App enthält die offiziellen Fragen von Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Erklärungen. Für alle anderen Bundesländer kannst du ebenfalls üben.

Bald im App Store.

Diese 19 Prüfungsfragen gehören dazu

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Quellen

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