Auf dieser Seite
- Das Tierschutzgesetz: Verantwortung für ein Mitgeschöpf
- Straftat, Ordnungswidrigkeit und verbotene Ausbildung
- Erziehung ohne Schmerz: Was die Verordnung verbietet
- Auslauf, Gesellschaft und Rückzug
- Hund im Freien, im Zwinger oder im Keller
- Anbindehaltung: Warum die Kette tabu ist
- Qualzucht: Wenn die Zucht dem Hund schadet
- Futter: Was Hunde fressen dürfen
- Was in der Prüfung gilt und was Fachleute heute empfehlen
- Üben mit Hundeführerschein Deutschland
- Diese 19 Prüfungsfragen gehören dazu
Das Tierschutzgesetz: Verantwortung für ein Mitgeschöpf
Das Tierschutzgesetz steht am Anfang aller Hundehalter-Pflichten. Es sagt, dass der Mensch Verantwortung für das Leben und das Wohlbefinden seines Tieres trägt. Das Tier ist ein Mitgeschöpf.
Ein Tier zu verletzen oder leiden zu lassen, ist ohne vernünftigen Grund verboten. Bequemlichkeit ist kein vernünftiger Grund. Fehlendes Wissen auch nicht.
Ein Tier darf außerdem in seiner artgemäßen Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass es leidet. Wer ein Tier hält, muss die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Die Behauptung, für Hunde brauche man kein Wissen, steht nicht im Gesetz.
Straftat, Ordnungswidrigkeit und verbotene Ausbildung
Wer einem Hund vorsätzlich aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, begeht eine Straftat. Das Gesetz droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe an. Eine bloße Ordnungswidrigkeit ist das nicht. Als Erziehungsmaßnahme ist es nie erlaubt.
Auch bei der Ausbildung setzt das Gesetz Grenzen. Du darfst einen Hund nicht für den Hundekampf ausbilden. Verboten ist auch die Ausbildung zum Hetzen von Tieren, zum Beispiel von Wild oder wilden Katzen. Das ist Tierquälerei.
Erlaubt ist Arbeit, die dem Schutz oder einem sinnvollen Zweck dient. Dazu gehören das Hüten von Tieren, die Fährtensuche und das Aufsuchen von angeschossenem Wild.
Erziehung ohne Schmerz: Was die Verordnung verbietet
Die Tierschutz-Hundeverordnung ist bindendes Recht. Sie ist keine bloße Empfehlung. Sie verbietet bei Ausbildung, Erziehung und Training Stachelhalsbänder und alle anderen Mittel, die dem Hund wehtun.
Welche Methode du wählst, ist deshalb keine Geschmacksfrage. Der Erfolg für den Menschen rechtfertigt keine Schmerzen. Moderne Hundeschulen arbeiten ohnehin mit Belohnung, Geduld und klaren Signalen.
Stromhalsbänder sind in Deutschland in der Regel verboten. Das Tierschutzgesetz untersagt Geräte, die ein Tier durch Stromeinwirkung erheblich einschränken oder zum Handeln zwingen. Das gilt auch für Jäger und Behörden. Ausnahmen davon gibt es kaum.
- Erlaubt: Maulkorb, Brustgeschirr und ein Kopfhalfter. Das Kopfhalfter darf nicht schmerzhaft wirken, und der Hund muss behutsam daran gewöhnt werden.
- Verboten: ein Halsband, das sich beim Ziehen zuzieht und keinen Zugstopp hat. Es kann dem Hund die Luft abschnüren.
- Verboten: Stachelhalsbänder und Geräte, die Stromreize abgeben.
Auslauf, Gesellschaft und Rückzug
Ein Hund braucht regelmäßig Auslauf im Freien. Außerdem muss er mehrmals täglich ausreichend lange Zeit mit seiner Betreuungsperson verbringen. Kontakt zu anderen Hunden soll möglich sein, außer es spricht ein Grund dagegen, etwa Gesundheit oder Unverträglichkeit. Auslauf und Kontakt müssen zu Rasse, Alter und Gesundheit passen.
Ein Hund, der allein gehalten wird, braucht täglich mehrmals länger dauernden Umgang mit Menschen. Das gilt für Wohnungshunde genauso wie für Hunde im Freien.
Jeder Hund braucht außerdem einen eigenen, geschützten Liegeplatz, an dem er in Ruhe schlafen kann. Hunde ruhen viel. Fehlt echte Ruhe, entsteht Stress, der zu Gereiztheit führen kann. Nähe zum Halter ersetzt den Rückzugsort nicht.
Für Welpen gelten besondere Regeln. Bis zur 20. Lebenswoche müssen sie täglich mindestens vier Stunden Umgang mit einer Betreuungsperson haben. Ein Welpe darf erst mit über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Beim Züchter sollen Welpen viel Kontakt zu Menschen haben. Die ersten Lebenswochen prägen den Umgang mit Menschen dauerhaft. Isolation oder reine Zwingerhaltung führen zu Angst und Verhaltensproblemen. Ein Garten allein ersetzt den Menschenkontakt nicht.
Wasser muss dem Hund in seinem Aufenthaltsbereich jederzeit zur Verfügung stehen. Das Futter muss artgemäß sein, in ausreichender Menge und Qualität. Bleibt ein Hund ohne Aufsicht, etwa im Auto oder Wintergarten, musst du für Frischluft und passende Temperaturen sorgen. Dort kann es schnell zu heiß werden.
Hund im Freien, im Zwinger oder im Keller
Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt die Mindestanforderungen. Die Hundehalterverordnungen der Länder regeln dagegen die Gefahrenabwehr, nicht die Haltungsbedingungen. Auch Regeln von Zuchtverbänden ersetzen das staatliche Recht nicht.
- Im Freien: Der Hund braucht eine Schutzhütte, in der er sich ausstrecken kann. Außerhalb davon muss ein wetter- und wärmegeschützter, weicher Liegeplatz zur Verfügung stehen.
- Im Zwinger: Die Bodenfläche hängt von der Widerristhöhe ab. Bis 50 cm sind es mindestens 6 m², über 50 bis 65 cm mindestens 8 m², darüber 10 m². Mindestens eine Seite muss freie Sicht nach außen erlauben. Der Boden muss trittsicher sein und darf keine Verletzungen verursachen.
- In Räumen, die nicht für Menschen gedacht sind (Garage, Keller): Es muss Tageslicht einfallen. Die Öffnungen müssen grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Bei wenig Licht muss zusätzlich beleuchtet werden. Frischluft ist Pflicht. Die Bodenfläche muss mindestens den Zwingermaßen entsprechen. Nicht beheizbare Räume brauchen einen geschützten Liegeplatz mit Schutz vor Zugluft und Kälte.
Eine feste tägliche Höchstzeit im Zwinger, zum Beispiel zwei Stunden, nennt die Verordnung nicht. Eine Mindestgröße des Hundes für die Zwingerhaltung gibt es ebenfalls nicht. Bewegung, Gesellschaft oder bloßer Wetterschutz reichen für einen Kellerraum nicht.
Anbindehaltung: Warum die Kette tabu ist
Hunde dürfen grundsätzlich nicht angebunden gehalten werden. Das steht in § 7 der Tierschutz-Hundeverordnung. Das gilt für ganz Deutschland, auch in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine allgemeine Kettenhaltung ist verboten.
Die Ausnahme ist eng. Ein Hund darf angebunden werden, wenn eine Betreuungsperson dabei ist. Außerdem muss er gerade die Tätigkeit ausüben, für die er ausgebildet wurde. Dafür gelten Auflagen. Die Anbindung muss mindestens drei Meter lang und gegen Aufdrehen gesichert sein. Das Material muss leicht sein. Geschirr oder Halsband müssen breit sein und dürfen sich nicht zuziehen.
Das Berliner Hundegesetz regelt die Anbindehaltung nicht. Entscheidend ist die Bundesverordnung.
Qualzucht: Wenn die Zucht dem Hund schadet
Das Tierschutzgesetz verbietet in § 11b die sogenannte Qualzucht. Man darf nicht mit Tieren züchten, bei denen erblich bedingte Defekte zu erwarten sind, die den Nachkommen Leiden bringen. Das gilt, wenn Körperteile oder Organe untauglich sind oder wenn Schmerzen und Schäden auftreten.
Zu den Defekten gehören Lidfehlstellungen, also das Einwärts- oder Auswärtsdrehen des Augenlids, Haarlosigkeit und Gelenkfehlbildungen wie die Hüftgelenksdysplasie. Die Magendrehung zählt nicht zu den hier gemeinten erblichen Zuchtdefekten. Wer einen Welpen kauft, sollte nach Gesundheitsuntersuchungen der Elterntiere fragen.
Futter: Was Hunde fressen dürfen
Giftig für Hunde sind Schokolade und Rosinen oder Weintrauben. Je dunkler und bitterer die Schokolade, desto mehr Theobromin enthält sie. Schon kleine Mengen können Vergiftungen bis zum Nierenversagen auslösen. Rohe Möhren und gekochte Kartoffeln sind dagegen unbedenklich.
Rohes Rindfleisch dürfen Hunde fressen, wenn es hygienisch einwandfrei ist und sie es vertragen. Rohes Schweinefleisch ist nicht gesünder. Es kann das Aujeszky-Virus enthalten, das für Hunde tödlich ist. Auch Fertigfutter ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das Futter muss nur artgemäß sein.
Was in der Prüfung gilt und was Fachleute heute empfehlen
Die offiziellen Kataloge von Sachsen-Anhalt (2009) und Thüringen (2012) sind älter als der heutige Wissensstand. An einigen Stellen belohnt ihr Schlüssel Methoden, von denen Fachleute inzwischen abraten. Für die Prüfung zählt der offizielle Schlüssel, für deinen Hund das heutige Wissen. Hier steht beides nebeneinander.
- Sachsen-Anhalt und Thüringen: In der Prüfung gilt noch, dass Kettenhaltung verboten, die Anbindung an einer speziellen Laufleinen-Anlage aber erlaubt ist. Die heutige Fassung von § 7 der Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Anbindehaltung grundsätzlich, auch an der Laufleine. Es bleibt nur die enge Ausnahme oben.
Üben mit Hundeführerschein Deutschland
Die App enthält die offiziellen Fragen von Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Erklärungen. Für alle anderen Bundesländer kannst du ebenfalls üben.
Bald im App Store.
Diese 19 Prüfungsfragen gehören dazu
- Nordrhein-Westfalen 174Gibt es rechtliche Vorschriften zur Ausbildung von Hunden?
- Nordrhein-Westfalen 194Welche der folgenden Aussagen stehen sinngemäß im Tierschutzgesetz?
- Berlin 109Gibt es gesetzliche Vorschriften für die Zwingerhaltung von Hunden?
- Berlin 111Ist der Einsatz von Stromhalsbändern erlaubt?
- Berlin 112Darf ein Hund in Anbindehaltung gehalten werden?
- Berlin 113Darf ein Hund in einem Raum gehalten werden, der nicht dem Aufenthalt von Menschen dient (z. B. Garage, Keller)?
- Berlin 114Welche Hilfsmittel/Zubehör dürfen bei der Haltung/Erziehung des Hundes eingesetzt werden?
- Berlin 115Braucht der Hund eine Rückzugsmöglichkeit?
- Berlin 116Welche Lebensmittel sind für Hunde giftig?
- Berlin 117Dürfen Hunde rohes Rindfleisch essen?
- Berlin 118Wie sollten die Welpen beim Züchter aufwachsen?
- Brandenburg 37§ 11b des Tierschutzgesetzes verbietet das Züchten mit Tieren, deren Nachkommen gefährdet sind, bestimmte Defekte beziehungsweise Krankheiten zu haben (Qualzuchtparagraf). Welcher Defekt beziehungsweise welche Krankheit gehört nicht hierzu?
- Brandenburg 42Welches Gesetz beziehungsweise welche Verordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden im Freien?
- Sachsen-Anhalt 5.2Gibt es gesetzliche Vorschriften für die Zwingerhaltung von Hunden?
- Sachsen-Anhalt 5.3Welche nachfolgenden Angaben sind Inhalt der Tierschutz-Hundeverordnung?
- Sachsen-Anhalt 5.4Fügt jemand einem Hund vorsätzlich aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zu, handelt es sich um eine …
- Sachsen-Anhalt 5.12Wozu dürfen Hunde nicht ausgebildet werden?
- Sachsen-Anhalt 5.17Darf man in Deutschland Hunde an der Kette halten?
- Thüringen 93Ist Kettenhaltung in Deutschland grundsätzlich erlaubt?
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- Gefährliche Hunde: Einzelfall, Zucht und EinfuhrWann gilt ein Hund als gefährlich? Verhalten statt Rasse, Zuchtverbot, Einfuhrverbot und Behördenpflichten in NRW, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
- Pflichten als Hundehalter: Das gilt in DeutschlandChip, Haftpflicht, Hundekot, Leine, Wald, Auto: Welche Pflichten Hundehalter haben und wo die Regeln je nach Bundesland abweichen.
Quellen
- Tierschutz-Hundeverordnung (Bundesministerium der Justiz)
- Tierschutzgesetz (Bundesministerium der Justiz)
- Informationen für die Abnahme der Sachkundeprüfung (Tierärztekammer Nordrhein, 2025)
- Fragen und Antworten zur theoretischen Sachkundeprüfung (Senatsverwaltung Berlin, 2025)
- Verwaltungsvorschrift zur Hundehalteverordnung Brandenburg (Amtsblatt 2026)
- Fragenkatalog (Ministerialblatt LSA Nr. 38/2009, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
- Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung mit Anlage 2 (Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringen 2/2012)
