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Pflichten als Hundehalter: Das gilt in Deutschland

Wer einen Hund hält, muss viele Regeln kennen. Manche gelten bundesweit, andere nur in deinem Bundesland oder deiner Gemeinde. Dieser Artikel sortiert die wichtigsten Pflichten und sagt dazu, welches Land welche Regel hat.

Auf dieser Seite
  1. Welche Gesetze für Hundehalter wichtig sind
  2. Chip, Anmeldung und Register
  3. Haftpflichtversicherung: Das Land entscheidet
  4. Hundekot: Der Halter räumt auf
  5. Leine, Halsband und Orte ohne Hund
  6. Wald, Wild und Tollwut
  7. Mit dem Hund im Auto und auf der Straße
  8. Üben mit Hundeführerschein Deutschland
  9. Diese 25 Prüfungsfragen gehören dazu

Welche Gesetze für Hundehalter wichtig sind

Hundehaltung ist nicht in einem einzigen Gesetz geregelt. Mehrere Rechtsgebiete greifen ineinander, und kaum jemand kennt sie auf Anhieb alle.

Das Strafrecht ist wichtig, wenn dein Hund jemanden verletzt, etwa durch fahrlässige Körperverletzung. Das Zivilrecht regelt die Haftung für Schäden. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Bußgelder vor, zum Beispiel für Verstöße gegen die Leinenpflicht.

Dazu kommt das Tierschutzrecht mit dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Hundeverordnung. Es gilt bundesweit und regelt, wie ein Hund gehalten werden muss. Spezielle Fragen der Hundehaltung stehen also in der Tierschutz-Hundeverordnung und in den Hundegesetzen der Länder. Das Tierschutzgesetz allein ist nur der allgemeine Rahmen für alle Tiere.

Kommunale Satzungen kommen überall dazu. Sie regeln zum Beispiel Hundekot, Leinenpflicht in der Stadt und die Hundesteuer.

Nicht zum Hundehalterrecht gehören Gebiete wie das Luftsicherheitsrecht, das Waffenrecht, das Erbrecht oder die Viehverkehrsverordnung für Rinder und Schweine. Auf Unkenntnis kannst du dich nie berufen. Wer einen Hund hält, muss die Regeln kennen.

Chip, Anmeldung und Register

Ein Mikrochip ist ein Transponder von der Größe eines Reiskorns. Der Tierarzt setzt ihn unter die Haut. Seine Nummer ordnet den Hund seinem Halter zu. So lässt sich ein entlaufener Hund schnell zurückgeben.

Der Chip hat noch einen zweiten Zweck. Seine Nummer steht im EU-Heimtierausweis und ist Voraussetzung für Reisen ins Ausland. Private Haustierregister wie Tasso sind eine gute Ergänzung. Die behördliche Anmeldung ersetzen sie nicht.

Haftpflichtversicherung: Das Land entscheidet

Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftet der Halter für Schäden, die sein Tier anrichtet. Der Hund selbst haftet nicht. Ein Unfall kann sehr teuer werden, vor allem wenn jemand dauerhaft verletzt wird.

Deshalb ist die Versicherung für jeden Hund sinnvoll. Die Ausrede, du hättest deinen Hund gut im Griff, hilft nicht. Auch ein erzogener Hund kann ungewollt auf die Straße laufen. Ebenso falsch ist die Annahme, die Versicherung zahle nicht, wenn der Hund ohne Leine war.

Ob du eine haben musst, hängt vom Bundesland ab:

Für andere Bundesländer schau auf deren Landesseite. Eine Versicherung lohnt sich auch dort, wo sie freiwillig ist.

Hundekot: Der Halter räumt auf

Den Kot beseitigt der Halter oder die Person, die den Hund gerade führt. So sehen es die Kataloge von Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die genaue Regel steht meist in einer Gemeindesatzung, nicht im Landesgesetz. Verstöße können ein Bußgeld kosten.

Zuständig sind weder die Stadtreinigung noch der Grundstückseigentümer. Auch die Hundesteuer ändert daran nichts. Steuern sind nicht an einen Zweck gebunden. Mit der Hundesteuer bezahlst du keine Reinigung.

Aufräumen schützt außerdem die Gesundheit. Fuchs- und Hundebandwürmer scheiden ihre Eier im Kot aus. Ein Mensch kann sie versehentlich aufnehmen, etwa über verschmutzte Hände oder Waldbeeren. Die Erkrankung ist schwer. Ein Biss oder Blutkontakt steckt dagegen nicht an.

Leine, Halsband und Orte ohne Hund

Die Leinenpflicht regeln Länder und Gemeinden unterschiedlich. In Berlin gilt sie im ganzen Stadtgebiet. Befreit sind nur Auslaufgebiete und Hunde mit Bescheinigung. In NRW gilt sie unter anderem in Fußgängerzonen. In Brandenburg gilt sie unter anderem in Treppenhäusern, Fußgängerzonen und im Nahverkehr. Frag im Zweifel dein Ordnungsamt.

Berlin kennt Mitnahmeverbote. Auf Kinderspielplätze, in Badeanstalten und an öffentliche Badestellen darfst du keinen Hund mitnehmen. Gleiches gilt für gekennzeichnete Liegewiesen. Öffentliche Verkehrsmittel, Treppenhäuser und Parks sind dagegen erlaubt. Dort gelten aber Leinenregeln, zum Beispiel höchstens ein Meter im Treppenhaus.

Außerhalb von Wohnung und Grundstück trägt dein Hund in Berlin ein Halsband oder Geschirr. Darauf stehen dein Name, deine Anschrift und die Hundesteuermarke.

In Berlin begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du mit dem Hund einen Spielplatz betrittst. Das gilt auch ohne Haftpflicht oder ohne Namens-Halsband. Bußgelder können bis zu 10.000 Euro betragen.

Wald, Wild und Tollwut

Im Wald gilt das Landeswaldrecht. In NRW darfst du deinen Hund unangeleint nur auf den Wegen führen. In Naturschutzgebieten besteht grundsätzlich Leinenpflicht. Ein paar Minuten abseits des Weges sind nicht erlaubt. Schon das Aufscheuchen von Wild verursacht Stress und Erschöpfung. Das Wild kann auch über die nächste Straße flüchten.

Frei laufen lassen solltest du deshalb nur einen Hund, den du in jeder Situation sicher abrufen kannst.

Das Jagdrecht kennt eine harte Regel. Jagdschutzberechtigte, meist Jäger, dürfen Hunde töten, die wildern. In Brandenburg gilt ein Hund im Zweifel als wildernd, wenn er im Jagdbezirk angetroffen wird. Voraussetzung: Er steht nicht unter der Einwirkung der führenden Person. Ein Hund, der nur bellt oder diszipliniert neben dir läuft, wildert nicht. Landesgesetze sind zu beachten.

In einem Tollwut-Gefahrenbezirk, früher Sperrbezirk genannt, darf ein Hund nicht frei laufen. Die Ausnahme: Er hat nachweislich wirksamen Impfschutz und gehorcht zuverlässig. Die Impfung allein reicht nicht.

Mit dem Hund im Auto und auf der Straße

Ein ungesicherter Hund im Auto gilt rechtlich als nicht gesicherte Ladung. Bei einer Vollbremsung wird er zum Geschoss. Außerdem kann er den Fahrer ablenken. Die Straßenverkehrsordnung verlangt deshalb Sicherung.

Gut geeignet sind eine am Rücksitz befestigte Transportbox oder ein Sicherheitsgeschirr. Der Beifahrersitz ist wegen des Airbags ungeeignet. Auch der Kofferraum bietet ohne Sicherung keinen Schutz.

Verboten ist es, einen Hund neben dem fahrenden Auto herlaufen zu lassen. Die Straßenverkehrsordnung untersagt das Führen von Tieren von einem Kraftfahrzeug aus. Das gefährdet den Hund und andere Verkehrsteilnehmer. Auch langsame Gewöhnung ändert daran nichts. Eile und ein Feldweg ebenso wenig.

Üben mit Hundeführerschein Deutschland

Die App enthält die offiziellen Fragen von Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Erklärungen. Für alle anderen Bundesländer kannst du ebenfalls üben.

Bald im App Store.

Diese 25 Prüfungsfragen gehören dazu

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Quellen

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